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"Abfallrechtlicher"
Drucksache 91/20
U - Wi
Verordnung der Bundesregierung
... Am 4. Juli 2018 ist das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten. Gegenstand des Legislativpakets sind Novellierungen der wesentlichen abfallrechtlichen Regelungen, die auch die Behandlung von Altöl betreffen. Die Umsetzung des EU-Legislativpakets erfolgt unter anderem durch die Novellierung des
Drucksache 91/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
... es auf die abfallrechtlich übliche und hinreichend bestimmte Formulierung "soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist" zurückzugreifen. Hierzu existieren in Literatur und Praxis bereits bewährte Auslegungsmaßstäbe, die dann entsprechend für die
Drucksache 414/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
... abfallrechtlicher
Drucksache 91/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
... es auf die abfallrechtlich übliche und hinreichend bestimmte Formulierung "soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist" zurückzugreifen. Hierzu existieren in Literatur und Praxis bereits bewährte Auslegungsmaßstäbe, die dann entsprechend für die
Drucksache 95/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) - COM(2018) 144 final
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Beratung des Verordnungsvorschlags auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass wesentliche Vereinfachungen der Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere das Erfordernis der in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f) des Verordnungsvorschlags ("Überwachung der Durchführung") aufgeführten Indikatoren, Übersichtskarten und Berichte zu prüfen. Der Berichts- und Vollzugsaufwand der Länder darf durch die Neufassung der POP-Verordnung nicht ausgeweitet werden; insbesondere darf kein Mehraufwand bei der Durchsetzung abfallrechtlicher Regelungen für die Länder entstehen.
Drucksache 12/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... 12. Er bittet die Bundesregierung ferner, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Regelung in Artikel 7 Ziffer 14 des Richtlinienvorschlags gestrichen wird. Der Abfallentsorger soll verpflichtet werden, dem Schiff eine Abfallabgabebescheinigung nach Maßgabe des Musters der Internationalen Weltschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization - IMO) (Anhang 3 des Richtlinienvorschlags) auszuhändigen. Dies erscheint als Schritt zu einer weltweiten Harmonisierung zunächst sinnvoll; allerdings ist auch das IMO-Muster nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung. Deswegen können die abfallrechtlich vorgeschriebenen Übernahmescheine nicht einfach durch das Formular der IMO ersetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 17 und 35 der
Drucksache 12/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Regelung in Artikel 7 Ziffer 14 des Richtlinienvorschlags gestrichen wird. Der Abfallentsorger soll verpflichtet werden, dem Schiff eine Abfallabgabebescheinigung nach Maßgabe des Musters der Internationalen Weltschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization - IMO) (Anhang 3 des Richtlinienvorschlags) auszuhändigen. Dies erscheint als Schritt zu einer weltweiten Harmonisierung zunächst sinnvoll; allerdings ist auch das IMO-Muster nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung. Deswegen können die abfallrechtlich vorgeschriebenen Übernahmescheine nicht einfach durch das Formular der IMO ersetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 17 und 35 der
Drucksache 95/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Beratung des Verordnungsvorschlags auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass wesentliche Vereinfachungen der Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere das Erfordernis der in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f) des Verordnungsvorschlags („Überwachung der Durchführung“) aufgeführten Indikatoren, Übersichtskarten und Berichte zu prüfen. Der Berichts- und Vollzugsaufwand der Länder darf durch die Neufassung der POP-Verordnung nicht ausgeweitet werden; insbesondere darf kein Mehraufwand bei der Durchsetzung abfallrechtlicher Regelungen für die Länder entstehen.
Drucksache 342/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
... 2. Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden gekommen ist und dass bestehende Regelungslücken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen.
Drucksache 342/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
... b) Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden gekommen ist und dass bestehende Regelungslücken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen.
Drucksache 599/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 2. Der Bundesrat betont aber erneut, dass eine konsequente EU-weite Umsetzung der geltenden Anforderungen der abfallrechtlichen Richtlinien absolut vordringlich ist, bevor neue, noch anspruchsvollere Anforderungen gesetzt werden. Er verweist insofern auf Ziffer 4 seiner Stellungnahme zum Kreislaufwirtschaftspaket von 2014 (BR-Drucksache 311/14(B)). Leider lässt die Vorlage wirksame Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles immer noch zu wenig erkennen.
Drucksache 599/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 2. Er betont aber erneut, dass eine konsequente EU-weite Umsetzung der geltenden Anforderungen der abfallrechtlichen Richtlinien absolut vordringlich ist, bevor neue, noch anspruchsvollere Anforderungen gesetzt werden. Er verweist insofern auf Ziffer 4 seiner Stellungnahme zum Kreislaufwirtschaftspaket von 2014 (BR-Drucksache 311/14(B)). Leider lässt die Vorlage wirksame Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles immer noch zu wenig erkennen.
Drucksache 665/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
...
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
Drucksache 665/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
...
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
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