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"Abfallverfahren"


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Drucksache 4/06

... (9) Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des europäischen Parlaments und des Rates legt Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte fest8. Sie legt unter anderem verhältnismäßige Kontrollen bezüglich der Verarbeitung, dem Gebrauch und der Beseitigung allen Abfalls tierischen Ursprungs fest und verhindert, dass er ein Risiko für Tiere und die öffentliche Gesundheitspflege darstellt. Deshalb ist es notwendig die Verknüpfung mit dieser Verordnung klarzustellen und Regelungsdoppelungen durch den Ausschluss von tierischen Nebenprodukten soweit sie für Verwendungen vorgesehen sind, die nicht als Abfallverfahren angesehen werden, zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union Entfällt.

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verwertung und Beseitigung

Abschnitt 1
Allgemeines

Artikel 5
Verwertung

Artikel 6
Beseitigung

Artikel 7
Auflagen

Artikel 8
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Kosten und Vernetzung

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Netz der Beseitigungsanlagen

Kapitel III
Abfallende

Artikel 11
Sekundärprodukte, -werkstoffe und -stoffe

Kapitel IV
Gefährliche Abfälle

Abschnitt 1
Einstufung und Erstellung eines Verzeichnisses

Artikel 12
Einstufung

Artikel 13
Verzeichnis

Artikel 14
Nicht in das Verzeichnis aufgenommene gefährliche Abfälle

Artikel 15
Nicht gefährliche als gefährlich eingestufte Abfälle

Abschnitt 2
besondere Anforderungen

Artikel 16
Trennung der Abfälle

Artikel 17
Kennzeichnung

Artikel 18
Mineralische Altöle

Kapitel V
Genehmigungen und Registrierung

Abschnitt 1
Genehmigungen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

Artikel 19
Ausstellung der Genehmigungen

Artikel 20
Genehmigungen gemäß der Richtlinie 96/61/EG

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Unterabschnitt 2
Ausnahmen

Artikel 22
Voraussetzungen

Artikel 23
Allgemeine Vorschriften

Artikel 24
Gefährliche Abfälle

Abschnitt 2
Registrierung

Artikel 25
Registrierung

Kapitel VI
Abfallbewirtschaftung

Abschnitt 1
Pläne

Artikel 26
Abfallbewirtschaftungspläne

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt 2
Programme zur Abfallvermeidung

Artikel 29
Festlegung der Programme

Artikel 30
Inhalt der Programme

Artikel 31
Überprüfung

Kapitel VII
Inspektionen und Aufzeichnungen

Artikel 32
Inspektionen

Artikel 33
Führung von Aufzeichnungen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 34
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 35
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 36
Ausschuss

Artikel 37
Umsetzung

Artikel 38
Aufhebung

Artikel 39
Inkrafttreten

Artikel 40
Adressaten

Anhang I
Beseitigungsverfahren

Anhang II
Verwertungsverfahren

Anhang III
Gefahrenrelevante Eigenschaften der Abfälle

4 Erläuterungen

4 Prüfverfahren

Anhang IV
Massnahmen zur Abfallvermeidung

Anhang V
Konkordanztabelle


 
 
 


Suchbeispiele:


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.