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46 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abwicklungsrichtlinie"


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Drucksache 47/1/17

... ) von Instituten in europäisches Recht umzusetzen. Die Institute werden dadurch gezwungen, eigenkapitalähnliche Papiere zusätzlich zum Eigenkapital vorzuhalten, die im Sanierungs- oder Abwicklungsfall entweder zur Deckung der Verluste abgeschrieben oder zur Auffüllung der Eigenkapitalquote in Eigenkapital umgewandelt werden können, ohne dass die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte beeinträchtigt wird. Die damit verbundenen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen sollen mit den Änderungen der sogenannten Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-E, BR-Drucksache 47/17), die für die gesamte EU gilt, und der Änderung der sogenannten Bankenabwicklungsverordnung (SRMR-E, BR-Drucksache 46/17), die ergänzend nur für den Euroraum gilt, in das Bankenabwicklungsrecht integriert werden.



Drucksache 47/17 (Beschluss)

... ) von Instituten in europäisches Recht umzusetzen. Die Institute werden dadurch gezwungen, eigenkapitalähnliche Papiere zusätzlich zum Eigenkapital vorzuhalten, die im Sanierungs- oder Abwicklungsfall entweder zur Deckung der Verluste abgeschrieben oder zur Auffüllung der Eigenkapitalquote in Eigenkapital umgewandelt werden können, ohne dass die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte beeinträchtigt wird. Die damit verbundenen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen sollen mit den Änderungen der sogenannten Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-E, BR-Drucksache 47/17), die für die gesamte EU gilt, und der Änderung der sogenannten Bankenabwicklungsverordnung (SRMR-E, BR-Drucksache 46/17), die ergänzend nur für den Euroraum gilt, in das Bankenabwicklungsrecht integriert werden.



Drucksache 777/16 (Beschluss)

... /EU /EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Abwicklungsrichtlinie). Diese Anforderung ist durchaus auslegbar und birgt damit weiterhin Spielraum für eine unterschiedliche Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat - zur weiteren Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen - dafür aus, in Artikel 108 Absatz 2 Abwicklungsrichtlinie die Kommission zum Erlass eines Delegierten Rechtsakts zu ermächtigen, in dem diese Anforderung an die Haftungsklasse weitergehend konkretisiert wird.



Drucksache 408/16

... des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84) sowie der Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63) (im Folgenden: Bankenabwicklungsrichtlinie) als neuer Geschäftsbereich in die BaFin eingegliedert werden, der durch einen eigenen Exekutivdirektor oder eine eigene Exekutivdirektorin geleitet und im Direktorium der BaFin vertreten sein wird. Die operative Unabhängigkeit der Abwicklungsaufgaben von den übrigen Aufgaben der BaFin wird gewährleistet. Zweitens sollen die bestehenden Strukturen und die vorhandene Sachkunde der BaFin als integrierte Allfinanzaufsicht auch für Zwecke der Abwicklung bestmöglich genutzt werden, um die Effizienz der Aufgabenerledigung zu steigern und Synergien zu nutzen. Die Umsetzung dieser Ziele erfordert Änderungen des FinDAG und der Satzung der BaFin insbesondere hinsichtlich der Regelungen für den Aufbau und die Organisation der BaFin. Nicht erforderlich sind hingegen Änderungen bezüglich der Rechte und Pflichten der Organe der BaFin, die insoweit unverändert beibehalten werden. Weitere Anpassungen des FinDAG resultieren unter anderem aus der zum 1. Januar 2016 erfolgten Umorganisation der BaFin entsprechend den Empfehlungen aus der kürzlich abgeschlossenen Organisationsuntersuchung der BaFin. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung der Kostenerstattungspflicht für Prüfungshandlungen, die die Deutsche Bundesbank und die BaFin im Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) durchführen, vorgenommen.



Drucksache 777/1/16

... /EU /EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Abwicklungsrichtlinie). Diese Anforderung ist durchaus auslegbar und birgt damit weiterhin Spielraum für eine unterschiedliche Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat - zur weiteren Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen - dafür aus, in Artikel 108 Absatz 2 Abwicklungsrichtlinie die Kommission zum Erlass eines Delegierten Rechtsakts zu ermächtigen, in dem diese Anforderung an die Haftungsklasse weitergehend konkretisiert wird.



Drucksache 510/1/15

... 106. Ferner lehnt der Bundesrat die Einführung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems ab. Er ist der Auffassung, dass es vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Abwicklungsrichtlinie BRRD und die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 69. Ferner lehnt der Bundesrat die Einführung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems ab. Er ist der Auffassung, dass es vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Abwicklungsrichtlinie BRRD und die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 357/1/14

... c) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass in Umsetzung des Artikels 4 der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) insbesondere kleine und mittlere Privatbanken, die nicht in Verbünden zusammengeschlossen sind und daher nicht wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Sanierungsplanung grundsätzlich befreit werden können (§ 20 SAG), nicht mit unverhältnismäßigen Anforderungen an die Sanierungsplanung konfrontiert werden.



Drucksache 357/14 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass in Umsetzung des Artikels 4 der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) insbesondere kleine und mittlere Privatbanken, die nicht in Verbünden zusammengeschlossen sind und daher nicht wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Sanierungsplanung grundsätzlich befreit werden können (§ 20 SAG), nicht mit unverhältnismäßigen Anforderungen an die Sanierungsplanung konfrontiert werden.



Drucksache 94/13

... Die Sanierungs- und Abwicklungsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil internationaler Regulierungsvorhaben: So hat das Financial Stability Board (FSB) im Oktober 2011 Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen beschlossen, die sogenannten "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" (Key Attributes). Deren Ziel ist es, systemrelevante Kreditinstitute ohne Verluste für den Staatshaushalt abzuwickeln, um so der "too big to fail"-Problematik wirksamer zu begegnen. Die Key Attributes sehen vor, dass zumindest für global systemrelevante Finanzunternehmen Abwicklungs- und Sanierungspläne aufzustellen sind. Die Staatsund Regierungschefs der G-20-Staaten haben sich verpflichtet, die Key Attributes umzusetzen. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 6. Juni 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie) veröffentlicht. Die Sanierungsund Abwicklungsrichtlinie schafft europäisches Recht, das wesentlichen Bestandteilen der Key Attributes entspricht. Neben schon aus dem Restrukturierungsgesetz bekannten Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung eines Restrukturierungsfonds, Maßnahmen der Frühintervention wie der Bestellung eines Sonderbeauftragten und der Möglichkeit, wesentliche und systemrelevante Geschäftsbereiche eines Kreditinstituts auf eine Brückenbank zu übertragen, sieht der Richtlinienentwurf unter anderem ein Instrument zur Abschreibung beziehungsweise Umwandlung von Fremdkapital (Bailin), das Vorhalten von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowie Vorschriften zur Koordination der Abwicklung von grenzüberschreitenden Gruppen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.