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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aflatoxinkontrollen"


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Drucksache 111/11 (Beschluss)

... Der Begriff "Eingangszollstellen" in der deutschen Übersetzung der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 ist fehlerhaft, denn in der englischen Fassung wird an dieser Stelle der Begriff "designated point of import" ohne jeden Bezug zu einer Zollstelle gewählt. Aus den Artikeln 6 und 7 dieser Verordnung geht zweifelsfrei hervor, dass hier mit zuständiger Behörde in den Mitgliedstaaten diejenige gemeint ist, die zuständig für die Durchführung der vorgeschriebenen Aflatoxinkontrollen ist, in Deutschland also die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde. Eine Zuordnung zu einer zollrechtlichen Einrichtung ist in der Verordnung nicht vorgesehen und schafft im Vollzug erhebliche Probleme und Missverständnisse. Darüber hinaus ist zudem die Formulierung "Eingangszollstellen" auch zollrechtlich nicht korrekt, da die Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 auf die Abfertigung zum freien Verkehr abstellt.

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Drucksache 111/11 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 111/1/11

... Der Begriff "Eingangszollstellen" in der deutschen Übersetzung der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 ist fehlerhaft, denn in der englischen Fassung wird an dieser Stelle der Begriff "designated point of import" ohne jeden Bezug zu einer Zollstelle gewählt. Aus den Artikeln 6 und 7 dieser Verordnung geht zweifelsfrei hervor, dass hier mit zuständiger Behörde in den Mitgliedstaaten diejenige gemeint ist, die zuständig für die Durchführung der vorgeschriebenen Aflatoxinkontrollen ist, in Deutschland also die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde. Eine Zuordnung zu einer zollrechtlichen Einrichtung ist in der Verordnung nicht vorgesehen und schafft im Vollzug erhebliche Probleme und Missverständnisse. Darüber hinaus ist zudem die Formulierung "Eingangszollstellen" auch zollrechtlich nicht korrekt, da die Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 auf die Abfertigung zum freien Verkehr abstellt.

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Drucksache 111/1/11




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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.