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"Agrar- und Kohäsionspolitik"


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Drucksache 865/1/06

... 5. Der Bundesrat sieht in der Ankündigung der Kommission, die Frage der Integrationsfähigkeit zukünftig durch Analysen zu den Folgen eines möglichen Beitritts auf die Institutionen, auf die gemeinsamen Politiken wie insbesondere die Agrar- und Kohäsionspolitik sowie auf die Finanzen der EU bei jedem neuen Beitrittsantrag sowie in wichtigen Stadien der laufenden Verhandlungsprozesse eingehend zu prüfen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung hin zu einer schlüssigen Strategie für künftige Erweiterungen. Hierdurch erhalten alle Beteiligten die Gelegenheit, die Konsequenzen der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bzw. des Abschlusses bestimmter Verhandlungskapitel für die EU konkreter einzuschätzen. Der Bundesrat hält es für erforderlich, auch die Konsequenzen der Nichterfüllung der Integrationsfähigkeitskriterien zu benennen. Mögliche Konsequenzen dürfen sich nicht darauf beschränken, Übergangsfristen und "



Drucksache 865/06 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht in der Ankündigung der Kommission, die Frage der Integrationsfähigkeit zukünftig durch Analysen zu den Folgen eines möglichen Beitritts auf die Institutionen, auf die gemeinsamen Politiken wie insbesondere die Agrar- und Kohäsionspolitik sowie auf die Finanzen der EU bei jedem neuen Beitrittsantrag sowie in wichtigen Stadien der laufenden Verhandlungsprozesse eingehend zu prüfen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung hin zu einer schlüssigen Strategie für künftige Erweiterungen. Hierdurch erhalten alle Beteiligten die Gelegenheit, die Konsequenzen der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bzw. des Abschlusses bestimmter Verhandlungskapitel für die EU konkreter einzuschätzen. Der Bundesrat hält es für erforderlich, auch die Konsequenzen der Nichterfüllung der Integrationsfähigkeitskriterien zu benennen. Mögliche Konsequenzen dürfen sich nicht darauf beschränken, Übergangsfristen und "



Drucksache 804/04

... Anschließend erfolgt in den Absätzen 2 und 3 eine Differenzierung der Ziele. Im Falle der Beitrittskandidaten ist die Unterstützung für die uneingeschränkte Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands bestimmt (vgl. Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a), während für Länder, die noch keinen Kandidatenstatus haben, die Ziele enger gesteckt und eher auf die allgemeinen Interessen der Gemeinschaft und des Empfängerlandes ausgerichtet sind und noch keine volle Mitgliedschaft vorausgesetzt wird (vgl. Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a). Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b zielt im Falle von Ländern ohne Kandidatenstatus ganz allgemein auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ab, während es sich gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b bei der Gemeinschaftshilfe für die Beitrittskandidaten ganz klar um eine Unterstützung für die nach dem EU-Beitritt zu erfolgende Umsetzung der Agrar- und Kohäsionspolitik handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/04




Begründung

1. allgemeine Einführung

2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze

2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel

2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich

2.2.3. Artikel 3: Komponenten

2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

2.3. Titel II: Komponenten

2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau

2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung

2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen

2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums

2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung

2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse

2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe

2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe

2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe

2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes

2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz

2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen

2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Empfänger und übergeordnetes Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Komponenten

Artikel 4
Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

Titel II
: Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten

Artikel 5
Übergangshilfe und Institutionenaufbau

Artikel 6
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 7
Regionale Entwicklung

Artikel 8
Entwicklung der Humanressourcen

Artikel 9
Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
: Verwaltung und Durchführung

Artikel 10
Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

Artikel 11
Ausschüsse

Artikel 12
Arten der Hilfe

Artikel 13
Unterstützungsausgaben

Artikel 14
Durchführung der Hilfe

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 17
Aussetzung der Hilfe

Titel IV
: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Status des Empfängerlandes

Artikel 19
Instrumentübergreifender Ansatz

Artikel 20
Übergangsbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 321/19 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.