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"Aktienrückkaufprogramme"


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Drucksache 18/05

Die Verordnung ersetzt insoweit die Regelungen der am 28. November 2003 in Kraft getretenen Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs- und Marktpreismanipulation (BGBl. 2003 I, S. 2300). Für Kursstabilisierungsmaßnahmen und Aktienrückkaufprogramme, welche bislang ebenfalls in der KuMaKV geregelt waren, wurde in der unmittelbar geltenden EU-Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 eine entsprechende Regelung geschaffen. Dieser Bereich ist damit dem nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber entzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bewertungserhebliche Umstände

§ 3
Falsche oder irreführende Signale oder künstliches Preisniveau

§ 5
Handlungen im Einklang mit europäischem Recht

§ 6
Anerkennung ausländischer Stabilisierungsregeln

§ 7
Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis

§ 8
Kriterien

§ 9
Beteiligung von Marktteilnehmern, Behörden und ausländischen Stellen

§ 10
Bekanntgabe

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Teil 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu Teil 5

Zu § 11


 
 
 


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