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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Altersbestimmung"


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Drucksache 532/1/19

... Ein zwischenzeitlich entwickeltes DNA-Verfahren ermöglicht es, Aussagen zum Alterungszustand der DNA auf der Grundlage ihres Methylierungszustandes zu treffen. Für dieses Verfahren werden Körperzellen der zu untersuchenden Person benötigt, vorzugsweise Blut oder Mundschleimhautepithel. In beiden Fällen ist der körperliche Eingriff geringer einzustufen als bei der herkömmlichen Altersdiagnostik mit der damit verbundenen Strahlenbelastung. Auch die DNA-gestützte Altersdiagnostik ist aktuell noch mit einer gewissen Streubreite behaftet und zudem Gegenstand fortdauernder Forschung. Nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin ist der Ansatz einer Altersfeststellung auf DNA-Grundlage vielversprechend, wenngleich noch weiterer Forschungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund soll die DNA-Analyse zur Altersbestimmung in § 81e Absatz 2 StPO des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für unbekannte Spurenleger eingeführt werden. Durchgreifende Gründe, entsprechende Möglichkeiten nicht auch beim Beschuldigten nach § 81e Absatz 1 StPO zuzulassen, sind nicht ersichtlich. So könnte etwa in Fällen, in denen es um die Frage der Strafmündigkeit eines Beschuldigten geht, neben der "klassischen" Altersbestimmung ein weiteres Analyseverfahren in Betracht gezogen werden, um eine genauere Altersbestimmung zu ermöglichen. Eine einheitliche Regelung im Rahmen des § 81e StPO wäre daher konsequent und sachgerecht.

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Drucksache 532/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO

§ 25
Ablehnungszeitpunkt

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 81e Absatz 1 Satz 1 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 81e Absatz 2 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO

15. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG

16. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*

Zu Artikel 9

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*

Zu Artikel 9

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 514/19

... Steuerlich gefördert werden gemäß Absatz 1 Satz 1 alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme bestimmte - abschließend aufgezählte - Einzelmaßnahmen, die auch von den bestehenden Programmen der Gebäudeförderung - und zukünftig durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - als förderwürdig eingestuft sind. Begünstigtes Objekt ist ein selbstgenutztes Wohngebäude, sofern es im Raum der Europäischen Union oder dem Europäischem Wirtschaftsraum gelegen ist und im Zeitpunkt der Durchführung der förderfähigen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Maßgebend für die Altersbestimmung des Gebäudes ist, wann mit der Herstellung des Gebäudes begonnen worden war. Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld, d.h. die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen, wird hierbei verringert. Die Minderung erfolgt insoweit, als im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgende Kalenderjahr der Steuerpflichtige einen Betrag von höchstens 7 Prozent der Aufwendungen - höchstens jeweils 14 000 Euro - und im zweiten folgenden Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen - höchstens 12 000 Euro - für das Objekt steuerlich geltend machen kann. Insgesamt besteht je Objekt ein Förderbetrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen - höchstens jedoch 40 000 Euro - für diese begünstigten Einzelmaßnahmen. Damit können Aufwendungen bis 200 000 Euro berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 429/18

... ) ersetzt werden. Mit der Altersbestimmung orientiert sich der Gesetzentwurf an anderen, die Erklärungen von Minderjährigen regelnden Normen, wie beispielsweise § 1617c des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 45b
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 349/1/15

... Die Versorgung und Betreuung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ist deutlich kostenintensiver, da es sich um einen besonders schutzbedürftigen Personenkreis handelt. Entsprechend erscheint die im Gesetzentwurf dargelegte Kostenneutralität bezüglich der Versorgung für Asylbewerber und in Obhut genommene Kinder und Jugendliche nicht plausibel. Weiterhin fraglich ist, wie hoch der Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in diesem Altersbereich liegt. Ein zusätzliches Problem ist, dass eine Altersbestimmung häufig schwierig ist, da ein Teil der unbegleiteten Minderjährigen ohne Dokumente zur Identifizierung einreist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 SGB VIII, § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 SGB VIII *und Artikel 6 Absatz 1 Inkrafttreten

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1,

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und 2 SGB VIII und Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 1 und Absatz 2 SGB VIII

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42d Absatz 4 und 5 SGB VIII , Nummer 8 § 89d Absatz 3 Satz 1 SGB VIII , Nummer 9 § 89d Absatz 3 SGB VIII und Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII

§ 42f
Befugnis zur landesinternen Verteilung

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89d Absatz 4 SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII

19. Zur Kostenerstattungspflicht gegenüber unzuständigen örtlichen Trägern

20. Zu Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten

21. Zur Kostenbeteiligung des Bundes

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zur Kostenbeteiligung des Bundes bei der vorläufigen Inobhutnahme

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 464/15

... (2) Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen. Ist eine ärztliche Untersuchung durchzuführen, ist die betroffene Person durch das Jugendamt umfassend über die Untersuchungsmethode und über die möglichen Folgen der Altersbestimmung aufzuklären. Ist die ärztliche Untersuchung von Amts wegen durchzuführen, ist die betroffene Person zusätzlich über die Folgen einer Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, aufzuklären; die Untersuchung darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ihres Vertreters durchgeführt werden. Die §§ 60, 62 und 65 bis 67 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/15




§ 42f
Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung

§ 106
Einschränkung eines Grundrechts


 
 
 


Drucksache 349/15 (Beschluss)

... Die Versorgung und Betreuung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ist deutlich kostenintensiver, da es sich um einen besonders schutzbedürftigen Personenkreis handelt. Entsprechend erscheint die im Gesetzentwurf dargelegte Kostenneutralität bezüglich der Versorgung für Asylbewerber und in Obhut genommene Kinder und Jugendliche nicht plausibel. Weiterhin fraglich ist, wie hoch der Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in diesem Altersbereich liegt. Ein zusätzliches Problem ist, dass eine Altersbestimmung häufig schwierig ist, da ein Teil der unbegleiteten Minderjährigen ohne Dokumente zur Identifizierung einreist.

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Drucksache 349/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 42 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 - neu SGB VIII und Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42a Absatz 6 Satz 1 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42b Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 42f - neu - SGB VIII , Nummer 7 § 88a Absatz 5 - neu - SGB VIII und Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht - § 42f SGB VIII

§ 42f
Befugnis zur landesinternen Verteilung

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB VIII

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 89d Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 89f Absatz 3 - neu - SGB VIII

13. Zur Kostenbeteiligung des Bundes

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 242/12

... - beabsichtigt, noch 2012 einen europaweiten Rahmen für elektronische Authentifizierung vorzuschlagen, der es ermöglichen wird, persönliche Attribute (wie das Alter) zur Durchsetzung der Altersbestimmungen der vorgeschlagenen neuen Datenschutzvorschriften zu verwenden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 639/11

... 6. radiologische Altersbestimmung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 281/10 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bedauert, dass der Aktionsplan die Problematik der Altersbestimmung nur aus Sicht des Minderjährigenschutzes beleuchtet und das staatliche Interesse an der Identitätsklärung und Altersfeststellung illegal eingereister Personen ausblendet. Das Erfordernis der Altersbestimmung besteht nur deshalb, weil illegal Einreisende in aller Regel keine Ausweispapiere mit sich führen und gegenüber Behörden ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten zur Vorlage oder Beschaffung von Pass- und Identitätspapieren nicht nachkommen. Eine beträchtliche Anzahl jüngerer Asylbewerber trägt wahrheitswidrig vor, minderjährig zu sein, mit dem Ziel, trotz Ablehnung des Asylantrags nicht zurückgeführt zu werden oder Vorteile bei der sozialen Versorgung und Betreuung zu erhalten.



Drucksache 281/10

... 4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 281/1/10

... 6. Der Bundesrat bedauert, dass der Aktionsplan die Problematik der Altersbestimmung nur aus Sicht des Minderjährigenschutzes beleuchtet und das staatliche Interesse an der Identitätsklärung und Altersfeststellung illegal eingereister Personen ausblendet. Das Erfordernis der Altersbestimmung besteht nur deshalb, weil illegal Einreisende in aller Regel keine Ausweispapiere mit sich führen und gegenüber Behörden ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten zur Vorlage oder Beschaffung von Pass- und Identitätspapieren nicht nachkommen. Eine beträchtliche Anzahl jüngerer Asylbewerber trägt wahrheitswidrig vor, minderjährig zu sein, mit dem Ziel, trotz Ablehnung des Asylantrags nicht zurückgeführt zu werden oder Vorteile bei der sozialen Versorgung und Betreuung zu erhalten. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Bestrebungen der Kommission, Betroffene bis zum (vollen) Beweis des Gegenteils als Minderjährige zu behandeln (vgl. Abschnitt 4.2, Seite 12), entgegenzutreten. Er weist darauf hin, dass es nach wie vor keine wissenschaftliche Untersuchungsmethode gibt, mit der sich verlässliche oder sogar taggenaue Ergebnisse erzielen ließen. Es wäre auch mit dem asylrechtlichen Beschleunigungsgebot unvereinbar, behördliche Altersschätzungen von vorneherein als nicht ausreichend anzusehen, sondern zeit- und kostenaufwändige medizinische Gutachten als einzig verlässliche Erkenntnisquelle zu betrachten.



Drucksache 133/06

... c) sich entscheiden, die Voraussetzung eines ständigen Wohnsitzes für Ausländer sowie die Altersbestimmung nicht einzuführen,



Drucksache 313/17 PDF-Dokument



Drucksache 365/16 PDF-Dokument



Drucksache 503/16 PDF-Dokument



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