[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Altersvorsorgeprodukten"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 340/1/19

... Die nach § 13 Absatz 1 und 2 FinVermV zu erteilenden Informationen sind eine wesentliche Grundlage für die Anlageentscheidung. Dies gilt auch bei Altersvorsorgeprodukten. Für durchschnittliche Anleger und ihr Informationsbedürfnis ist es oftmals nicht ausreichend, wenn ihnen lediglich die vom Emittenten erstellten Produktinformationsblätter übergeben werden, zumal der Anleger für die Vermittlungsdienstleistung regelmäßig eine nicht unerhebliche Vergütung zahlt. Daher ist die gesetzliche Fiktion in § 13 Absatz 7 Satz 1, dass der Finanzanlagenvermittler seine Informationspflichten allein durch Übergabe des Produktinformationsblatts erfüllt, zu streichen. Außerdem sind auch bei Altersvorsorgeprodukten die Kosten der Vermittlung offenzulegen, ohne dass es hierzu der Nachfrage des Anlegers bedarf. In der Folge entfällt die Hinweispflicht nach § 13 Absatz 7 Satz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 3 Satz 2, Satz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 7 Satz 1, Satz 2, Satz 3


 
 
 


Drucksache 588/1/17

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 588/17 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 128/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass der Richtlinienvorschlag der zentralen Bedeutung der Finanzmärkte für die Finanzierung von Wirtschaft und Privathaushalten sowie der privaten Vermögensvorsorge Rechnung trägt. Dies wird insbesondere in den Ausnahmen für die Primärmarktgeschäfte sowie für die in Ziffer 2 beispielhaft aufgeführten Finanztätigkeiten deutlich. Ein besonderes gesellschaftliches Anliegen - vor allem im Hinblick auf die demographische Entwicklung - ist die Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Angesichts ihrer gesellschaftlichen Bedeutung fordert der Bundesrat die Bundesregierung aber auf, darauf hinzuwirken, dass geprüft wird, inwieweit Transaktionen, die unmittelbar der Altersvorsorge dienen, von der Finanztransaktionssteuer ausgenommen werden können. Nach Aussage verschiedener Untersuchungen wären beispielsweise bei Produkten der privaten Altersvorsorge finanztransaktionssteuerbedingte Einbußen in relevanter Höhe zu erwarten. Alternativ sollte daher auch ein separater Freibetrag bei der Finanztransaktionssteuer zu Gunsten von Altersvorsorgeprodukten in Betracht gezogen werden.



Drucksache 128/1/13

... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass der Richtlinienvorschlag der zentralen Bedeutung der Finanzmärkte für die Finanzierung von Wirtschaft und Privathaushalten sowie der privaten Vermögensvorsorge Rechnung trägt. Dies wird insbesondere in den Ausnahmen für die Primärmarktgeschäfte sowie für die in Ziffer 7 beispielhaft aufgeführten Finanztätigkeiten deutlich. Ein besonderes gesellschaftliches Anliegen - vor allem im Hinblick auf die demographische Entwicklung - ist die Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Angesichts ihrer gesellschaftlichen Bedeutung fordert der Bundesrat die Bundesregierung aber auf, darauf hinzuwirken, dass geprüft wird, inwieweit Transaktionen, die unmittelbar der Altersvorsorge dienen, von der Finanztransaktionssteuer ausgenommen werden können. Nach Aussage verschiedener Untersuchungen wären beispielsweise bei Produkten der privaten Altersvorsorge finanztransaktionssteuerbedingte Einbußen in relevanter Höhe zu erwarten. Alternativ sollte daher auch ein separater Freibetrag bei der Finanztransaktionssteuer zu Gunsten von Altersvorsorgeprodukten in Betracht gezogen werden.



Drucksache 139/12 (Beschluss)

... Rentenversicherung regelt. Diese Möglichkeit der Auskunftserteilung wurde im Rahmen des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) eingeführt, mit dem der Gesetzgeber das Ziel verfolgt hat, die Rentenversicherung auch langfristig für die jüngere Generation bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Im Hinblick auf die zum Ausgleich für die absehbare Absenkung des Rentenniveaus bei der gesetzlichen Rente geschaffenen neuen Möglichkeiten zum freiwilligen Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge, sollen den Auskunftssuchenden Kenntnisse vermittelt werden, die sie für eine entsprechende eigenverantwortliche Entscheidung benötigen. Konkret bedeutet dies, dass Auskünfte zu den bestehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten zulässig sind und auch erteilt werden. Gleiches gilt für allgemein gehaltene Hinweise zu bestimmten Arten von Altersvorsorgeprodukten sowie für Informationen über generelle Vor- und Nachteile bestimmter Anlageformen. Nicht erlaubt sind jedoch unter anderem konkrete Anlage- und Produktempfehlungen. Während dies unstrittig ist, hat sich im Hinblick auf den zulässigen Umfang der Auskunftserteilung in der Verwaltungspraxis gezeigt, dass insbesondere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 1
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 139/12

... Rentenversicherung regelt. Diese Möglichkeit der Auskunftserteilung wurde im Rahmen des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) eingeführt, mit dem der Gesetzgeber das Ziel verfolgt hat, die Rentenversicherung auch langfristig für die jüngere Generation bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Im Hinblick auf die zum Ausgleich für die absehbare Absenkung des Rentenniveaus bei der gesetzlichen Rente geschaffenen neuen Möglichkeiten zum freiwilligen Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge, sollen den Auskunftssuchenden Kenntnisse vermittelt werden, die sie für eine entsprechende eigenverantwortliche Entscheidung benötigen. Konkret bedeutet dies, dass Auskünfte zu den bestehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten zulässig sind und auch erteilt werden. Gleiches gilt für allgemein gehaltene Hinweise zu bestimmten Arten von Altersvorsorgeprodukten sowie für Informationen über generelle Vor- und Nachteile bestimmter Anlageformen. Nicht erlaubt sind jedoch unter anderem konkrete Anlage- und Produktempfehlungen. Während dies unstrittig ist, hat sich im Hinblick auf den zulässigen Umfang der Auskunftserteilung in der Verwaltungspraxis gezeigt, dass insbesondere Unklarheiten bestehen in Bezug auf Auskünfte, die einzelne Träger der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 258/11

... a) Altersversorgungspläne in Irland Unter Berücksichtigung aa) einer Steuerentlastung für Beiträge oder Prämien, die im Rahmen von Altersversorgungsplänen, privaten Rentenversicherungen („ retirement annuity contracts“) oder anderen Altersvorsorgeprodukten nach „Part 30“ des irischen „Taxes Consolidation Act 1997“ gezahlt werden, und bb) der Steuerbefreiung von Einkünften und Gewinnen, die einem durch diese Beiträge oder Prämien geschaffenen Fonds (hier als „Versorgungsfonds“ („pension fund“) bezeichnet) erwachsen, können Ausschüttungen (für Zwecke von „Section 784A“ des „Taxes Consolidation Act 1997“) eines zugelassenen Vorsorgefonds („ retirement fund“) (im Sinne dieser „Section“), der durch die Übertragung von Anwartschaften oder Vermögenswerten aus einem Versorgungsfonds („pension fund“) errichtet wurde, unbeschadet dieses Abkommens nur anhand der Bestimmungen der genannten „Section“ besteuert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Tätigkeiten vor der Küste

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Einschränkung der Abkommensvergünstigung

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011

1. Zu dem Abkommen als Ganzes:

2. Zu Artikel 10 Dividenden :

3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :

4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :

5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:

6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :

7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :

8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu dem gesamten Abkommen

Zu der Gemeinsamen Erklärung

Anlage zur
Denkschrift (Übersetzung)

3 Verbalnote


 
 
 


Drucksache 239/08

... In dem Umfang, in dem das Wohnförderkonto reduziert wird – durch Verminderungs- oder Auflösungsbeträge (§ 92a Abs. 2 Satz 5, § 92a Abs. 3 Satz 5) –, erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung. Die entsprechenden Beträge sind also vom Steuerpflichtigen mit seinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Reduzierungsbeträge werden insoweit den Geldleistungen aus den anderen Altersvorsorgeprodukten gleichgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 92a
Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

§ 92b
Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 5
Zertifizierung

§ 7
Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 4
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

§ 20
Anwendungsvorschrift

Artikel 7
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

5 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 92a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 92b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 462: Gesetz zur Verbesserung der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz – ERG)


 
 
 


Drucksache 306/07

... "-Hypotheken nicht unbedingt problemlos erhältlich, was die Verbrauchernachfrage und das Marktwachstum begrenzen kann. In vier Mitgliedstaaten ist über ein Viertel aller Sparkonten mit steuerlichen Anreizen ausgestattet, während derartige Produkte in anderen EU-Ländern selten sind26. Probleme mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit haben sich als Hindernis für den grenzübergreifenden Absatz mancher Lebensversicherungs- und Altersvorsorgeprodukte erwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 213/05 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat begrüßt es, dass mit dem Grünbuch auch eine Diskussion über ergänzende Erwerbseinkommen von Seniorinnen und Senioren als mögliche vierte Säule der Alterssicherung, neben gesetzlichen Renten, betrieblichen Renten und privaten Altersvorsorgeprodukten, angestoßen werden soll. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigungsquote der Altersgruppe zwischen 65 und 74 Jahren EU-weit mit 5,6 % deutlich unter der entsprechenden Quote in den USA mit 18,5 % bzw. in Japan mit deutlich über 20 % liegt.



Drucksache 74/17 PDF-Dokument



Drucksache 290/18 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 453/15 PDF-Dokument



Drucksache 454/19 PDF-Dokument



Drucksache 492/17 PDF-Dokument



Drucksache 588/17 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



Drucksache 740/13 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.