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"Amtshaftungsverpflichtungen"


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Drucksache 100/13

... Absatz 3 dient der Klarstellung der Vorgabe aus Artikel 7 Absatz 3 der EU-Verifizierungsverordnung, wonach den Prüfstellen innerhalb des EU-Emissionshandels die Funktion einer unabhängigen dritten Partei zukommt, die ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse ausführt und unabhängig vom Betreiber und von der zuständigen Behörde ist. Für das Verhältnis zwischen dem Betreiber und der Prüfstelle bedeutet dies, dass die Prüfstelle grundsätzlich keine Pflichten hat, die auf den Schutz der Vermögensinteressen des Betreibers gerichtet sind. Solche Pflichten können sich jedoch aus der individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Betreiber und Prüfstelle ergeben, bei der eine entsprechende Erweiterung des Pflichtenkreises mit korrespondierenden Haftungsregeln vereinbart werden kann. Durch die von der EU-Verifizierungsverordnung geforderte Unabhängigkeit von der zuständigen Behörde ist auch klargestellt, dass die Prüfstelle nicht im Pflichtenkreis der zuständigen Behörde tätig wird. Die Regelung dient damit auch der Klarstellung, dass sich aus der Tätigkeit der Prüfstelle keine etwaigen Amtshaftungsverpflichtungen ergeben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


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