27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Analyseberichts"
Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... Umsetzung von Bildungsreformen im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Bereits heute sollen die beschäftigungspolitischen Leitlinien9 Anstöße geben, um Bildungsreformen voranzutreiben, und im Europäischen Semester werden auch mit der Bildung zusammenhängende Fragen behandelt. Die Evidenzbasis zur Bildung im Rahmen des Europäischen Semesters könnte durch eine bessere Nutzung des Analyseberichts "Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung" gestärkt werden. Zudem könnte geprüft werden, wie sich die OECD-Daten zu Kompetenzen besser als Indikator bzw. Benchmark einsetzen lassen, um die Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität der Bildungsergebnisse zu verfolgen.
Mitteilung
1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung
2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU
2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
3 Schulbildung
2.2. Hochschulbildung
3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten
4. Fazit
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Das vorgeschlagene Instrument - eine Empfehlung des Rates - sieht Leitlinien für die künftige Bereitstellung von Weiterbildungsangeboten für Erwachsene vor, gleichzeitig räumt es den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen ein. Dadurch ist es nur begrenzt möglich, im Voraus eindeutige Aussagen über die Folgen zu machen. Es wurmnach keine Folgenabschätzung durchgeführt. Jedoch wurde ein Analysebericht erstellt, in dem ein Abschnitt der Untersuchung möglicher Folgen und Kosten gewidmet ist; der Bericht ist der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen angehängt, die die Mitteilung zur Kompetenzagenda begleitet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 625/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr -Verordnung
... 2. nachweislich eines Analyseberichts nach Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung 2008/352/EG der Kommission vom 29. April 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination dieser Erzeugnisse mit Pentachlorphenol und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten
Abschnitt 4 Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 17a Vorschriften für Lebensmittel aus China bezüglich Melamin
§ 17b Vorschriften für Lebensmittel aus Indien bezüglich Guarkernmehl
Anlage 6 (zu § 17b Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannte Kontrollstellen
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 3.:
Zu 3.:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1665: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
Drucksache 335/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG des Rates im Hinblick auf spezifische Kriterien für die Lagerung von als Abfall betrachtetem metallischem Quecksilber KOM (2011) 299 endg.
... - Reinheitsgrad des Quecksilbers und gegebenenfalls Beschreibung der Verunreinigungen, einschließlich eines Analyseberichts;
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
A. Zusammensetzung des Quecksilbers
B. Behälter
C. Annahmeverfahren
D. Bescheinigung
A. Anforderungen an Überwachung, Inspektion und Notmaßnahmen
B. Führen von Aufzeichnungen
Drucksache 303/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... 2. nachweislich eines Analyseberichts nach Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung 2008/352/EG der Kommission vom 29. April 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination dieser Erzeugnisse mit Pentachlorphenol und
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung
§ 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
§ 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus
Anlage 9 (zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen
Artikel 3a Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bescheinigung
§ 4 Straftaten
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV
3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV
Drucksache 303/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... 2. nachweislich eines Analyseberichts nach Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung 2008/352/EG der Kommission vom 29. April 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination dieser Erzeugnisse mit Pentachlorphenol und
Anlage Änderungen zur Zehnten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung
§ 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
§ 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus
Anlage 9 (zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen
Artikel 3a Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bescheinigung
§ 4 Straftaten
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV
3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV
Drucksache 877/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis (3. ReisBeschrV)
... Mehrkosten ergeben sich für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten aus der Verpflichtung, Analyseberichte bereits im Exportland (China) erstellen zu lassen und der Sendung des Erzeugnisses beifügen zu müssen. Die genannten Mehrkosten sind jedoch nicht bezifferbar; die Kosten für die Erstellung des Analyseberichts in China sind hier nicht bekannt und dürften auch im Einzelfall (je nach beauftragtem Labor) der Höhe nach unterschiedlich sein. Die Kosten für die amtliche Untersuchung in Deutschland müssen durch die Länder bestimmt werden, dürften aber auch von Land zu Land in der Höhe unterschiedlich ausfallen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
§ 1 Inverkehrbringen
§ 2 Analysebericht, Herstellungserklärung
§ 3 Besonderer Nachweis
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand
II. Wesentlicher Inhalt
III. Rechtsgrundlage
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 676: Dritte Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis
Drucksache 626/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse
... n (ABl. EU (Nr.) L 117 S. 42) wird das erstmalige Inverkehrbringen von Guarkernmehl, das als Lebensmittel oder Futtermittel zu dienen bestimmt und dessen Herkunft oder Ursprung Indien ist, sowie von Lebensmitteln oder Mischfuttermitteln, die 10 oder mehr Gewichtshundertteile an solchem Guarkernmehl enthalten, insbesondere davon abhängig gemacht, dass dem jeweiligen Erzeugnis ein Analysebericht beigefügt ist, in dem nachgewiesen wird, dass das Erzeugnis keinen Gehalt an Pentachlorphenol enthält, der 0,01 mg/kg überschreitet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Gründe für Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
a § 1 Satz 1 Nr. 2 – Unterrichtung der zuständigen Behörde
b § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – Anbringen eines Codes
c § 2 Abs. 2 Satz 1 - Beifügung des Analyseberichtes
d § 2 Abs. 2 Satz 2 - Beifügung des Analyseberichtes bei Teilsendungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 626: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse
Drucksache 69/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis (ReisBeschrV)
... Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat mit Entscheidung vom 6. November 2006 (ABl. EU (Nr.) L 307 S. 17) ihre Entscheidung vom 5. September 2006 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus „LL Reis 601" in Reiserzeugnissen (ABl. EU (Nr.) L 244 S. 27), die ihre gleichlautende vorläufige Entscheidung vom 23. August 2006 (ABl. EU (Nr.) L 230 S. 8) abgelöst hat, geändert und wesentliche Änderungen eingefügt. Die Entscheidung hat in ihrer geänderten Fassung nunmehr im Wesentlichen folgenden Inhalt: Wie bisher: - Pflicht zur Beifügung eines Analyseberichts, aus dem hervorgeht, dass das Erzeugnis frei von Reis der Linie LL Reis 601 ist. Weggefallen: - Pflicht des Unternehmens, vor dem Inverkehrbringen einen Analysebericht anfertigen zu lassen, wenn der Sendung des Erzeugnisses kein solcher beigefügt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Inverkehrbringen
§ 2 Analysebericht
§ 3 Amtliche Untersuchung
§ 4 Warenbegleitende Dokumente
§ 5 Aufhebung von Vorschriften
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand
1. Bisherige Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission zur Einfuhr bestimmter Produkte und deren Umsetzung in nationales Recht
2. Neue Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission und deren Umsetzung in nationales Recht
2.1 Neue Entscheidung der Kommission vom 6. November 2006
2.2 Notwendigkeit einer neuen Verordnung des BMELV
II. Wesentlicher Inhalt
III. Rechtsgrundlage
IV. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 771/05
Verordnung des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
... Ein in der Anlage aufgeführtes Erzeugnis mit dem dort genannten Ursprung (Erzeugnis) darf erstmals nur in den Verkehr gebracht werden, soweit das Erzeugnis nachweislich eines Analyseberichtes nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 und 2 oder eines besonderen Nachweises nach Maßgabe des § 3 keinen gentechnisch veränderten Mais der Linie Bt1O enthält oder nicht aus solchem Mais hergestellt ist.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.