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89 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Analyseverfahren"


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Drucksache 331/05

... 6. die zur Bestimmung von einzelnen Stoffen oder Stoffgruppen erforderlichen Analyseverfahren,

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Drucksache 331/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

§ 41
Abfallbezeichnung. Gefährliche Abfälle

§ 42
Registerpflichten

§ 43
Nachweispflichten

§ 44
Anordnungen im Einzelfall

§ 45
Anforderungen an Nachweise und Register

Artikel 2
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 6
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 7
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 10
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 11
Änderung der Versatzverordnung

Artikel 12
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu den Nummer n

Zu den Artikeln 2

Zu den Artikeln 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 898/05 (Beschluss)

... Eine effiziente Zollabwicklung dürfte den Handel erleichtern, die Sicherheit der Waren und des internationalen Handels erhöhen und den Umweltund Verbraucherschutz durch gezieltere auf elektronische Risikoanalyseverfahren gestützte Zollkontrollen verbessern.



Drucksache 898/1/05

... 2. Der Bundesrat unterstützt daher grundsätzlich das Anliegen der Kommission, leicht zugängliche Zollsysteme einzurichten und zu betreiben, die Logistik der Lieferkette und die Arbeitsabläufe beim Zoll zu verbessern und zu vereinfachen. Eine effiziente Zollabwicklung dürfte den Handel erleichtern, die Sicherheit der Waren und des internationalen Handels erhöhen und den Umwelt- und Verbraucherschutz durch gezieltere auf elektronische Risikoanalyseverfahren gestützte Zollkontrollen verbessern.



Drucksache 331/1/05

... Die in Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a vorgesehene Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 würde dazu führen, dass die in solchen Verordnungen unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 enthaltenen Bußgeldbewehrungen für Verstöße gegen in diesen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten weitgehend unwirksam würden. Denn nach der vorgesehenen Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 könnten in solchen abfallrechtlichen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten nur noch dann unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet werden, wenn diese Dokumentations- und Nachweispflichten den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen (Probenahmen, Analyseverfahren sowie Verpflichtung, bekannt gegebene Sachverständige mit Probenahmen und Analysen zu beauftragen). In Verordnungen zur Regelung der Entsorgung bestimmter Abfälle sind jedoch unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 Bußgeldbewehrungen häufig auch vorgesehen für Dokumentations- und Nachweispflichten, die nicht den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen, wie z.B. für Pflichten zur Untersuchung und Prüfung von Abfällen auch ohne Hinzuziehung bekannt gegebener Sachverständiger oder für spezielle Register- und Nachweispflichten. Dies betrifft z.B. Bußgeldbewehrungen für Prüf- und Untersuchungspflichten bei Abfällen nach der

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Drucksache 331/1/05




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Nr. 14 ist wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Nr. 14 ist wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Nr. 16 Buchstabe a ist zu streichen.

Artikel 1
Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff ist wie folgt zu fassen:*


 
 
 


Drucksache 93/1/05

... sicherheit) zeigen, dass die amtliche Bekanntgabe entsprechender Probenahme- und Analyseverfahren entscheidend dazu beiträgt, unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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Drucksache 93/1/05




2 A

2 B

2 C


 
 
 


Drucksache 898/05

... Alle Beteiligten verpflichten sich, sichere, interoperable und leicht zugängliche elektronische Zollsysteme einzurichten und zu betreiben, die die Logistik der Lieferkette und die Arbeitsabläufe beim Zoll verbessern und vereinfachen. Die Zollabwicklung wird effizienter, der Verwaltungsaufwand verringert, der Handel erleichtert, die Sicherheit der Waren und des internationalen Handels erhöht und der Umwelt- und Verbraucherschutz durch gezieltere auf elektronische Risikoanalyseverfahren gestützte Zollkontrollen verbessert.



Drucksache 760/05

... 2. Probenvorbereitung und Kriterien für die Analyseverfahren zur amtlichen Kontrolle der Ochratoxin-A-Gehalte in bestimmten Lebensmitteln in Anhang II

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Drucksache 760/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Siebente Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2004/2005

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 331/05 (Beschluss)

... Die in Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a vorgesehene Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 würde dazu führen, dass die in solchen Verordnungen unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 enthaltenen Bußgeldbewehrungen für Verstöße gegen in diesen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten weitgehend unwirksam würden. Denn nach der vorgesehenen Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 könnten in solchen abfallrechtlichen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten nur noch dann unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet werden, wenn diese Dokumentations- und Nachweispflichten den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen (Probenahmen, Analyseverfahren sowie Verpflichtung, bekannt gegebene Sachverständige mit Probenahmen und Analysen zu beauftragen). In Verordnungen zur Regelung der Entsorgung bestimmter Abfälle sind jedoch unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 Bußgeldbewehrungen häufig auch vorgesehen für Dokumentations- und Nachweispflichten, die nicht den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen, wie z.B. für Pflichten zur Untersuchung und Prüfung von Abfällen auch ohne Hinzuziehung bekannt gegebener Sachverständiger oder für spezielle Register- und Nachweispflichten. Dies betrifft z.B. Bußgeldbewehrungen für Prüf- und Untersuchungspflichten bei Abfällen nach der

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Drucksache 331/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 42 Abs. 3 und § 43 Abs. 1 Satz l, 2 Nr. l, 2 KrW-/AbfG Artikel 1 Nr. 14 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 42 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2, § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2, § 44 Satz 1 KrW-/AbfG

3. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 61 Abs. 2 Nr. 7, 8, 9 und 11 KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 61 Abs. 2 Nr. 14 KrW-/AbfG

6. Zu weiteren Änderungen des KrW-/AbfG


 
 
 


Drucksache 672/05

... a) Sie verfügen über geeignetes Fachpersonal, das in den für ihren Zuständigkeitsbereich maßgeblichen Diagnose- und Analyseverfahren geschult ist, einschließlich Fachpersonal für Notfälle innerhalb der Gemeinschaft;

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Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 259/04

... Die meisten Schädlingsbekämpfungsmittel, deren zulässige Tagesdosis weniger als 0,0005 mg/kg Körpergewicht beträgt, sind in der Gemeinschaft bereits verboten. Die verbotenen Schädlingsbekämpfungsmittel sollten daher in der für Säuglinge und Kleinkinder vorgesehenen Nahrung durch Analyseverfahren, die dem aktuellen Stand entsprechen, nicht nachweisbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „21 Anlagen durch die Angabe „23 Anlagen ersetzt.

2. § 14 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 29 wird folgender Absatz 4 angefügt:

4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach Anlage 21 werden folgende Anlagen angefügt:

Anlage 22
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)

Anlage 23
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c)

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6
Neufassung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 


Drucksache 847/03

... /EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG (Nr.) L 125 S. 10) und der aufgrund dieser Richtlinie ergangenen Entscheidungen in ihren jeweiligen Fassungen jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Abstimmung mit den Ländern aufzustellen ist. Bei den Untersuchungen nach den Sätzen 1 und 2 richten sich die Probenahme, die Behandlung der Proben und die anzuwendenden Analyseverfahren nach den Vorgaben der aufgrund von Artikel 15 Abs. 1 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/03




A. Zielsetzung:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Honigverordnung HonigV

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen an die Beschaffenheit

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Verkehrsverbote

§ 5
Rückstandsuntersuchungen

§ 6
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Übergangsregelung

§ 8
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu den §§ 1, 3 und 4) Begriffsbestimmungen, Verkehrsbezeichnungen

Abschnitt I
Allgemeines

Abschnitt II
Honigarten

Anlage 2
(zu den §§ 2 und 4) Anforderungen an die Beschaffenheit

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen

Abschnitt II
Spezifische Anforderungen

1. Zuckergehalt

1.1. Fructose- und Glucosegehalt Summe

1.2. Saccharosegehalt

2. Wassergehalt

3. Gehalt an wasserunlöslichen Stoffen

4. Elektrische Leitfähigkeit

5. Gehalt an freien Säuren

6. Hydroxymethylfurfuralgehalt HMF , bestimmt nach Behandlung und Mischung

7. Diastase-Zahl nach Schade, bestimmt nach Behandlung und Mischung

Begründung

Im Einzelnen:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 95/18 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 183/19 PDF-Dokument



Drucksache 199/18 PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 420/14 PDF-Dokument



Drucksache 439/06 PDF-Dokument



Drucksache 439/14 PDF-Dokument



Drucksache 486/19 PDF-Dokument



Drucksache 598/15 PDF-Dokument



Drucksache 612/16 PDF-Dokument



Drucksache 682/09 PDF-Dokument



Drucksache 700/17 PDF-Dokument



Drucksache 771/17 PDF-Dokument



Drucksache 933/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.