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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anreicherungsanlage"


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Drucksache 798/1/16

... Die im neuen § 7c Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b genutzte Wortwahl "mehrere Blöcke" legt nahe, dass hier Kernkraftwerke gemeint sind. Die in Absatz 3 eingeführte Verpflichtung sollte sich aber auch auf andere kerntechnische Anlagen anwenden lassen, wie z.B. die Urananreicherungsanlage Gronau. Daher sollten nach dem Wort "Blöcke" noch die Wörter "oder mehrere Einheiten" eingefügt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 4

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 24c - neu - Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 24c
Anforderungen an Regulierungsbehörden


 
 
 


Drucksache 798/16 (Beschluss)

... Die im neuen § 7c Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b genutzte Wortwahl "mehrere Blöcke" legt nahe, dass hier Kernkraftwerke gemeint sind. Die in Absatz 3 eingeführte Verpflichtung sollte sich aber auch auf andere kerntechnische Anlagen anwenden lassen, wie z.B. die Urananreicherungsanlage Gronau. Daher sollten nach dem Wort "Blöcke" noch die Wörter "oder mehrere Einheiten" eingefügt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7c Absatz 3 Satz 4

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 24c - neu -

§ 24c
Anforderungen an Regulierungsbehörden


 
 
 


Drucksache 620/1/16

... Dies bedingt eine Ausdehnung auf die Urananreicherungsanlage in Gronau. Die Anlage wird auf gewerblicher Grundlage betrieben und hat in der Vergangenheit hohe Gewinne an ihre Betreiber und indirekt an die Anteilseigner geliefert. Demgegenüber ist das zukünftige Schicksal der dort angefallenen abgereicherten Uranverbindungen unklar. Der Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms rechnet mit einer möglichen zu entsorgenden Menge von 100.000 m3. Andererseits gibt es deutliche Veräußerungsbestrebungen der Anteilseigner. Gerade vor dem Hintergrund dieser in absehbarer Zeit möglichen Änderung der Eigentümerstruktur ist die Einbeziehung der Anlage in den Anwendungsbereich des Gesetzes erforderlich.



Drucksache 465/1/15

... Die Anwendung des Grundsatzes der Verursacherhaftung erfordert im Bereich von Rückbau und Entsorgung gewerblicher kerntechnischer Anlagen, die langfristige Betreiberhaftung als Kehrseite der Privatnützigkeit unabhängig von der Unternehmensstruktur und deren möglichen Veränderungen sicherzustellen. Dies bedingt eine Ausdehnung auf die Urananreicherungsanlage in Gronau. Die Anlage wird auf gewerblicher Grundlage betrieben und hat in der Vergangenheit hohe Gewinne an ihre Betreiber geliefert. Demgegenüber ist das zukünftige Schicksal der dort angefallenen abgereicherten Uranverbindungen unklar. Das Nationale Entsorgungsprogramm rechnet mit einer möglichen zu entsorgenden Menge von 100 000 m3. Andererseits gibt es deutliche Veräußerungsbestrebungen aller vier Anteilseigner. Gerade vor dem Hintergrund dieser in absehbarer Zeit möglichen Änderung der Eigentümerstruktur ist die Einbeziehung der Anlage in den Anwendungsbereich des Gesetzes erforderlich.



Drucksache 390/1/15

... 9. Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund der bislang nicht abschließend geklärten Lagerungsmöglichkeiten von Abfällen aus der Urananreicherungsanlage Gronau einen Weiterbetrieb der Anlage für nicht vertretbar. Ausweislich des Nationalen Entsorgungsprogramms soll das bei der Anreicherung anfallende abgereicherte Uran primär bei der Standortauswahlsuche für das Endlager nach dem



Drucksache 465/15 (Beschluss)

... Die Anwendung des Grundsatzes der Verursacherhaftung erfordert im Bereich von Rückbau und Entsorgung gewerblicher kerntechnischer Anlagen, die langfristige Betreiberhaftung als Kehrseite der Privatnützigkeit unabhängig von der Unternehmensstruktur und deren möglichen Veränderungen sicherzustellen. Dies bedingt eine Ausdehnung auf die Urananreicherungsanlage in Gronau. Die Anlage wird auf gewerblicher Grundlage betrieben und hat in der Vergangenheit hohe Gewinne an ihre Betreiber geliefert. Demgegenüber ist das zukünftige Schicksal der dort angefallenen abgereicherten Uranverbindungen unklar. Das Nationale Entsorgungsprogramm rechnet mit einer möglichen zu entsorgenden Menge von 100 000 m3. Andererseits gibt es deutliche Veräußerungsbestrebungen aller vier Anteilseigner. Gerade vor dem Hintergrund dieser in absehbarer Zeit möglichen Änderung der Eigentümerstruktur ist die Einbeziehung der Anlage in den Anwendungsbereich des Gesetzes erforderlich.



Drucksache 390/15 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund der im Bereich der Endlagerung von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Nationalen Entsorgungsprogramm nunmehr sichtbar werdenden Fragestellung der zukünftigen Verwendung der im Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau als Reststoff anfallenden Tails den Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage Gronau auch unter möglicherweise zukünftigen Entsorgungsaspekten für sehr problematisch und fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anlage einzuleiten.



Drucksache 390/2/15

... Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund der im Bereich der Endlagerung von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Nationalen Entsorgungsprogramm nunmehr sichtbar werdenden Fragestellung der zukünftigen Verwendung der im Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau als Reststoff anfallenden Tails den Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage Gronau auch unter möglicherweise zukünftigen Entsorgungsaspekten für sehr problematisch und fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anlage einzuleiten.



Drucksache 147/12

... 2.) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen Zwischen- und Endlagern) zu schaffen. Dies gilt in Nordrhein-Westfalen insbesondere für die Urananreicherungsanlage Gronau.



Drucksache 105/12

... E. in der Erwägung, dass der Iran unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach dem NVV heimlich in Fordo unweit von Qom eine Urananreicherungsanlage gebaut und die IAEO erst lange nach Baubeginn über deren Existenz informiert hat; in der weiteren Erwägung, dass diese Geheimniskrämerei das Vertrauen in die Zusicherungen des Iran bezüglich des rein zivilen Charakters seines Nuklearprogramms weiter untergräbt;



Drucksache 340/1/11

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen Zwischen- und Endlagern) zu schaffen. Dies gilt in Nordrhein-Westfalen insbesondere für die Urananreicherungsanlage Gronau.



Drucksache 340/11 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen Zwischen- und Endlagern) zu schaffen. Dies gilt in Nordrhein-Westfalen insbesondere für die Urananreicherungsanlage Gronau.



Drucksache 127/10

... R. in der Erwägung, dass Iran unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach dem NVV heimlich eine Anreicherungsanlage in Qom gebaut und die IAEO erst lange nach Baubeginn über deren Existenz informiert hat, und dass dieser Verstoß gegen die Vorschriften die Spekulationen über mögliche weitere heimliche Atomanlagen eröffnet und das Vertrauen in die iranischen Beteuerungen über den rein zivilen Charakter seines Atomprogramms weiter untergräbt,

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Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 870/09

... 20. fordert die Europäische Union und Russland auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um Fortschritte im Nahost-Friedensprozess zu erreichen und eine Lösung für das iranische Atomproblem zu finden, insbesondere nach der – am 1. Oktober in Genf zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten, Russland, China, Deutschland, Frankreich und Großbritannien erzielten – Verständigung über den Plan für atomare Brennstoffe und der Überwachung der neu offengelegten, im Bau befindlichen Anreicherungsanlage durch die Vereinten Nationen;



Drucksache 949/08

... " eine Anlage zur Kernbrennstoffherstellung, einen Forschungsreaktor (einschließlich subkritischer und kritischer Anordnungen), ein Kernkraftwerk, eine Lagereinrichtung für abgebrannte Brennelemente, eine Anreicherungsanlage oder eine Wiederaufarbeitungsanlage;

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Drucksache 949/08




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene

1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene

2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG

2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT

2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA

2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS

2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags

4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3

4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4

4.3. Transparenz Artikel 5

4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6

4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7

4.6. Aufsicht Artikel 8

4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9

4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Artikel 4
Aufsichtsbehörden

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.