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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anwendungsauflagen"


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Drucksache 128/17

... Generell haben Kennzeichnungspflichten für verwendete Stoffe eine steuernde Wirkung hinsichtlich der Verwertung bestimmter Stoffe. Die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten ist nach § 6 Absatz 1 der Düngemittelverordnung eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Die Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflichten ist nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 der Düngemittelverordnung bußgeldbewehrt. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Düngemittelverordnung ist in § 12 "Überwachung" des Düngegesetzes geregelt. Die Einhaltung von Anwendungsvorgaben ist insbesondere in Folge von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Düngegesetzes geregelt, was eine Durchsetzung von Kennzeichnungs- und Anwendungsauflagen durch zuständige Landesbehörden grundsätzlich ermöglicht. Die zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörden können beispielsweise im Fall von Klärschlämmen, die synthetische Polymere enthalten, die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten und der damit zusammenhängenden Anwendungsvorgaben im Rahmen der bestehenden Verfahren bei der Aufbringung von Klärschlammen kontrollieren. Zudem ist eine Kontrolle im Rahmen der üblichen Verfahren der Marktüberwachung auch für andere betroffene Stoffe möglich. Hierzu bedarf es aus Sicht der Bundesregierung keiner speziellen Regelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 9a
Evaluierung

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3865: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluation


 
 
 


Drucksache 500/04 (Beschluss)

... wurden entsprechende Düngemittel, Bodenhilfsstoffe etc. mit Kennzeichnungsauflagen versehen, die u. a. auf bestimmte erforderliche Anwendungsvorgaben oder -beschränkungen hinweisen. Diese Anwendungsauflagen müssen über die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/04 (Beschluss)




Anlage

A. Neufassung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu 4.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 255/17 PDF-Dokument



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