A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. des Bundes
II. der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Änderung des Zivilschutzgesetzes
§ 12
Grundsatz der Katastrophenhilfe
§ 14
Aus- und Fortbildung
§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17
Datenerhebung und -verwendung
§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20
Schutzkommission
Artikel 2
Folgeänderungen
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung
1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
2. Politischer Auftrag
3. Bundesrechnungshof
II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Alternativen
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung / Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Artikel 1
Zu 1 Gesetzesbezeichnung :
Zu 2 § 5 :
Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :
Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :
Zu 5 § 13 neu
Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :
Zu 7 § 15 neu :
Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :
§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17
Datenerhebung und -verwendung
§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20
Schutzkommission
Zu 9 §§ 21 und 22 neu :
Zu 10 § 23 neu :
Zu 11 § 24 neu :
Zu 12 § 25 neu :
Zu 13 § 26 neu :
Zu 14 § 27 neu :
Zu 15 § 28 neu :
Zu 16 § 29 neu :
Zu 17 § 30 neu :
Zu 18 § 31 neu :
Zu 19 § 32 neu :
Zu 20 § 27 alt :
II. Artikel 2
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)