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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufbringungsbeschränkungen"


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Drucksache 435/1/12

... Die Ausnahmeregelung für Rindenprodukte für die Anwendung im Garten-und Landschaftsbau, ausgenommen Nahrungsmittelerzeugung, sowie für die Anzucht und Pflege von Zierpflanzen und Ziergehölzen mit einem erhöhten Grenzwert für Cadmium von "2,5 mg Cd/kg TM" kann aus bodenschutzfachlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Die genannten Materialien - die grundsätzlich auch in besseren Qualitäten verfügbar sind - weisen einen hohen Anteil organischer Substanz auf und lassen demnach bei der Zersetzung nur einen geringen mineralischen Anteil zurück, so dass eine Schadstoffkonzentrierung erfolgt. Die Materialien werden in den genannten Einsatzbereichen in nennenswerten Mengen aufgebracht. Eine Begrenzung der Aufbringungsmenge ist nicht vorgesehen, so dass eine Schadstoffanreicherung im Boden zu besorgen ist. Außerdem fehlen Aufbringungsbeschränkungen für Spielplätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/12




1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 1 Tabelle 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1 bis 3

5. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

6. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2 In Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 ist jeweils in Spalte 2 Satz 2 wie folgt zu fassen:

8. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

9. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu - In Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:


 
 
 


Drucksache 255/17 PDF-Dokument



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