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23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Auftragsforschung"


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Drucksache 289/20

... Das Forschungsinstitut konnte im Jahr 2019 eine Bilanzsumme von rund 133 Mio. € und eine Betriebsleistung von rund 59 Mio. € vorweisen. Hiervon entfielen rund 19% auf die Auftragsforschung der Industrie.



Drucksache 289/20 (Beschluss)

... Das Forschungsinstitut konnte im Jahr 2019 eine Bilanzsumme von rund 133 Millionen € und eine Betriebsleistung von rund 59 Millionen € vorweisen. Hiervon entfielen rund 19 Prozent auf die Auftragsforschung der Industrie.

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Drucksache 289/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im Rahmen der Bundesstrategie zur Stärkung der nationalen KI-Kompetenzzentren im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb


 
 
 


Drucksache 242/19 (Beschluss)

... 10. Begünstigter bei der Auftragsforschung sollte nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber sein, da dieser auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Gerade für KMU ist die Auftragsforschung von entscheidender Bedeutung, da sie häufig kein eigenes Forschungspersonal einsetzen können, sondern externe Forschungsaufträge vergeben. Der Ansatz beim Auftragnehmer läuft hingegen oftmals ins Leere, da öffentlichrechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen steuerbefreit sind.

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Drucksache 242/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... 14. Begünstigter bei der Auftragsforschung sollte nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber sein, da dieser auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Gerade für KMU ist die Auftragsforschung von entscheidender Bedeutung, da sie häufig kein eigenes Forschungspersonal einsetzen können, sondern externe Forschungsaufträge vergeben. Der Ansatz beim Auftragnehmer läuft hingegen oftmals ins Leere, da öffentlichrechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen steuerbefreit sind.

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Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 625/1/19

... "a1) die Angabe, ob es sich um eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung oder ein Kooperationsvorhaben handelt."

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Drucksache 625/1/19




1. Zu § 2 Absatz 1 FZulBV

2. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - FZulBV

3. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, § 6 Absatz 2 Nummer 6 FZulBV


 
 
 


Drucksache 625/19 (Beschluss)

... "a1) die Angabe, ob es sich um eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung oder ein Kooperationsvorhaben handelt,"

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Drucksache 625/19 (Beschluss)




1. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - FZulBV

2. Zu § 3 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, § 6 Absatz 2 Nummer 6 FZulBV


 
 
 


Drucksache 553/19

... 1. als eigenbetriebliche Forschung und/oder als Auftragsforschung,

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Drucksache 553/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

3 Inhaltsübersicht

§ 1
Anspruchsberechtigung

§ 2
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

§ 3
Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage

§ 4
Höhe der Forschungszulage

§ 5
Antrag auf Forschungszulage

§ 6
Bescheinigung

§ 7
Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen

§ 8
Begünstigungszeitraum

§ 9
Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union

§ 10
Festsetzung und Leistung der Forschungszulage

§ 11
Verzinsung des Rückforderungsanspruchs

§ 12
Anwendung der Abgabenordnung

§ 13
Verfolgung von Straftaten

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Bekanntmachungserlaubnis

§ 16
Anwendungsregelung

§ 17
Evaluierung und wissenschaftliche Forschung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 553/1/19

... 1. Mit Forschung und Entwicklung wird der Grundstein für die Produkte von morgen gelegt, was für einen Hochtechnologiestandort wie Deutschland letztlich überlebenswichtig ist. Der Bundesrat begrüßt daher, dass mit Einführung der Forschungszulage eine Forderung der Länder erfüllt wird, die sich bereits im Jahr 2016 für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausgesprochen hatten. Durch die Begünstigung von Auftragsforschung beim Auftraggeber erhalten auch die Unternehmen Zugang zur steuerlichen Förderung, die größenbedingt keine eigenen Forschungsabteilungen unterhalten, sondern Forschungsaufträge zum Beispiel an universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vergeben.



Drucksache 227/1/16

... - Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für FuE-Vorhaben eingesetzt werden. In Anlehnung an das ZIM des BMWi müssen die Vorhaben auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen. - Zum anderen sollten auch sämtliche Aufwendungen für FuE inklusive der Auftragsforschung gefördert werden. Die der Förderung unterliegenden FuE-Aufwendungen orientieren sich in den Ländern mit einer steuerlichen Förderung begrifflich an der so genannten Frascati-Definition der OECD. Begünstigungsfähig sind danach Aufwendungen für die Grundlagenforschung, für die angewandte Forschung und für die experimentelle Entwicklung. Dabei wird zwischen internen Aufwendungen (laufende Ausgaben für Löhne und Gehälter des FuE-Personals, laufende Ausgaben und Investitionsausgaben für FuE) und externen Aufwendungen (Aufträge an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, andere Unternehmen) unterschieden. Eine Förderung externer Aufwendungen ist insbesondere für KMU bedeutend, da diese Unternehmen regelmäßig nur über geringe unternehmensinterne FuE-Ressourcen verfügen.

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Drucksache 227/1/16




Zu Nummer 8


 
 
 


Drucksache 580/1/14

... 35. Der Bundesrat unterstreicht, dass der rechtliche Rahmen des EFSI ermöglichen muss, dass Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen von den Vorteilen des EFSI umfassend profitieren können, zum Beispiel durch volle Absicherung durch den Fonds bei Auftragsforschungen für Unternehmen im Rahmen vom EFSI-Vorhaben.

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Drucksache 580/1/14




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 26. Der Bundesrat unterstreicht, dass der rechtliche Rahmen des EFSI ermöglichen muss, dass Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen von den Vorteilen des EFSI umfassend profitieren können, zum Beispiel durch volle Absicherung durch den Fonds bei Auftragsforschungen für Unternehmen im Rahmen vom EFSI-Vorhaben.

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Drucksache 580/14 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 413/12

... (27) "Inspektion" eine offiziell von einer zuständigen Behörde durchgeführte Überprüfung von Unterlagen, Einrichtungen, Aufzeichnungen, Qualitätssicherungssystemen und allen sonstigen Ressourcen, die nach Ansicht der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der klinischen Prüfung stehen und die sich in der Prüfstelle, in den Einrichtungen des Sponsors und/oder des Auftragsforschungsinstituts oder in sonstigen Einrichtungen befinden können, die nach Ansicht der zuständigen Behörde inspiziert werden sollten.

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Drucksache 413/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen der Interessenträger Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Kapitel 1 2 der vorgeschlagenen Verordnung

3.2 Genehmigungsverfahren Genehmigungsdossier Einreichung, Bewertung, Entscheidung; Kapitel 2, 3 14 15 der vorgeschlagenen Verordnung

3.3. Zusammenspiel mit Wissenschaftlicher Beratung

3.4. Schutz der Probanden Einwilligung NACH Aufklärung Kapitel 5 der vorgeschlagenen Verordnung

3.5. Sicherheitsberichterstattung Kapitel 7 der vorgeschlagenen Verordnung

3.6. Durchführung der Prüfung Kapitel 8 der vorgeschlagenen Verordnung

3.7. Prüfpräparate Hilfspräparate, Herstellung Etikettierung Kapitel 9 10 der vorgeschlagenen Verordnung

3.8. Sponsoren, Kosponsoring, ANSPRECHPARTNER in der EU Kapitel 11 der vorgeschlagenen Verordnung

3.9. Schadensersatz Kapitel 12 der vorgeschlagenen Verordnung

3.10. Inspektionen Kapitel 13 der vorgeschlagenen Verordnung

3.11. Aufhebung Inkrafttreten Kapitel 19 der vorgeschlagenen Verordnung

3.12 Vereinfachung Wesentlicher Bestimmungen über Klinische Prüfungen mit bereits Zugelassenen Arzneimitteln Minimalinterventionelle Klinische Prüfungen

3.13. Rechtsform der Verordnung

3.14. Kompetenz, doppelte Rechtsgrundlage, Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Kapitel II
Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 4
Vorherige Genehmigung

Artikel 5
Einreichung eines Antrags

Artikel 6
Bewertungsbericht - in Teil I zu behandelnde Aspekte

Artikel 7
Bewertungsbericht -in Teil II zu behandelnde Aspekte

Artikel 8
Entscheidung über die klinische Prüfung

Artikel 9
Den Antrag bewertende Personen

Artikel 10
Besondere Berücksichtigung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen

Artikel 11
Einreichung und Bewertung von Anträgen, die nur die in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekte betreffen

Artikel 12
Rücknahme

Artikel 13
Neueinreichung

Artikel 14
Spätere Ausweitung auf einen weiteren Mitgliedstaat

Kapitel III
Verfahren zur Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Einreichung des Antrags

Artikel 17
Validierung eines Antrags auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 18
Bewertung einer wesentliche Änderung, die einen in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekt betrifft

Artikel 19
Entscheidung über die wesentliche Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 20
Validierung, Bewertung und Entscheidung betreffend eine wesentliche Änderung eines in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 21
Wesentliche Änderung betreffend sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte

Artikel 22
Bewertung einer wesentlichen Änderung, die sowohl in Teil behandelte Aspekte als auch in Teil II behandelte Aspekte betrifft - Bewertung der in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekte

Artikel 23
Entscheidung über die wesentliche Änderung, die sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte betrifft

Artikel 24
Den Antrag bewertende Personen

Kapitel IV
Antragsdossier

Artikel 25
Im Antragsdossier vorzulegende Daten

Artikel 26
Sprachenregelung

Artikel 27
Aktualisierung im Wege delegierter Rechtsakte

Kapitel V
Schutz der Probanden und Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 28
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 30
Klinische Prüfungen mit nicht einwilligungsfähigen Probanden

Artikel 31
Klinische Prüfungen mit Minderjährigen

Artikel 32
Klinische Prüfungen in Notfällen

Kapitel VI
Beginn, Ende, Suspendierung, vorübergehende Aussetzung und Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 33
Unterrichtung über den Beginn der klinischen Prüfung und das Ende der Anwerbung von Probanden

Artikel 34
Ende der klinischen Prüfung, Abbruch der klinischen Prüfung

Artikel 35
Vorübergehende Aussetzung oder Abbruch durch den Sponsor aus Gründen der Probandensicherheit

Kapitel VII
Sicherheitsberichterstattung im Rahmen einer klinischen Prüfung

Artikel 36
Elektronische Datenbank für die Sicherheitsberichterstattung

Artikel 37
Meldung unerwünschter Ereignisse und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

Artikel 38
Meldung mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen vom Sponsor an die Agentur

Artikel 39
Jährliche Berichterstattung an die Agentur

Artikel 40
Bewertung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 41
Jährliche Berichterstattung des Sponsors an den Zulassungsinhaber

Artikel 42
Technische Aspekte

Artikel 43
Berichterstattung in Bezug auf Hilfspräparate

Kapitel VIII
Durchführung der Prüfung, Überwachung durch den Sponsor, Schulung und Erfahrung, Hilfspräparate

Artikel 44
Einhaltung des Prüfplans und der guten klinischen Praxis

Artikel 45
Überwachung

Artikel 46
Eignung der an der Durchführung einer klinischen Prüfung mitwirkenden Personen

Artikel 47
Eignung der Prüfstellen

Artikel 48
Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Vernichtung und Rücksendung von Arzneimitteln

Artikel 49
Meldung schwerwiegender Verstöße

Artikel 50
Sonstige für die Probandensicherheit relevante Meldepflichten

Artikel 51
Notfallmaßnahmen

Artikel 52
Prüferinformationen

Artikel 53
Aufzeichnung, Verarbeitung, Behandlung und Speicherung von Informationen

Artikel 54
Master File über die klinische Prüfung

Artikel 55
Aufbewahrung des Master Files über die klinische Prüfung

Artikel 56
Hilfspräparate

Kapitel IX
Herstellung und Einfuhr von Prüfpräparaten und Hilfspräparaten

Artikel 57
Geltungsbereich

Artikel 58
Herstellungs- und Einfuhrgenehmigung

Artikel 59
Zuständigkeiten der qualifizierten Person

Artikel 60
Herstellung- und Einfuhr

Artikel 61
Veränderung zugelassener Prüfpräparate

Artikel 62
Herstellung von Hilfspräparaten

Kapitel X
Etikettierung

Artikel 63
Nicht zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 64
Zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 65
Als Prüfpräparat für die medizinische Diagnose verwendete radioaktive Arzneimittel

Artikel 66
Sprache

Artikel 67
Delegierte Rechtsakte

Kapitel XI
Sponsor und Prüfer

Artikel 68
Sponsor

Artikel 69
Kosponsoring

Artikel 70
Ansprechpartner des Sponsors in der EU

Artikel 71
Haftung

Kapitel XII
Schadensersatz, Versicherung und nationaler Entschädigungsmechanismus

Artikel 72
Schadensersatz

Artikel 73
Nationaler Entschädigungsmechanismus

Kapitel XIII
Beaufsichtigung durch die Mitgliedstaaten, EU-Inspektionen und Kontrollen

Artikel 74
Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Korrekturmaßnahmen

Artikel 75
Inspektionen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 76
Inspektionen und Kontrollen durch die EU

Kapitel XIV
IT-Infrastruktur

Artikel 77
EU-Portal

Artikel 78
EU-Datenbank

Kapitel XV
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 79
Nationale Kontaktstellen

Artikel 80
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 81
Koordinations- und Beratungsgruppe für klinische Prüfungen

Kapitel XVI
Gebühren

Artikel 82
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 83
Einmalige Gebühr für Tätigwerden eines Mitgliedstaats

Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Artikel 84
Ausschuss

Artikel 85
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel XVIII
Sonstige Bestimmungen

Artikel 86
Arzneimittel, die Zellen enthalten, aus solchen bestehen oder daraus gewonnen wurden

Artikel 87
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 88
Kostenfreiheit der Prüfpräparate für den Probanden

Artikel 89
Datenschutz

Artikel 90
Zivil- und strafrechtliche Haftung

Kapitel XIX
Schlussbestimmungen

Artikel 91
Aufhebung

Artikel 92
Übergangsbestimmungen

Artikel 93
Inkrafttreten

Anhang I
Antragsdossier für den Erstantrag

1. Einführung Allgemeine Grundsätze

2. Anschreiben

3. EU-Antragsformular

4. Prüfplan

5. Prüferinformation

6. Unterlagen zur Konformität des Prüfpräparats mit der Guten Herstellungspraxis

7. Unterlagen zum Prüfpräparat

7.1.1. Daten zum Prüfpräparat

7.1.1.1. Einleitung

7.1.1.2. Daten zur Qualität

7.1.1.4. Daten zu früheren klinischen Prüfungen und Versuchen am Menschen

7.1.1.5. Gesamtbewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses

7.1.2. Vereinfachte Unterlagen zum Prüfpräparat durch Verweis auf andere Unterlagen

7.1.2.1. Möglicher Verweis auf die Prüferinformation

7.1.2.2. Möglicher Verweis auf die Fachinformation

7.1.3. Unterlagen zum Prüfpräparat im Falle eines Plazebos

8. Unterlagen zum Hilfspräparat

9. Wissenschaftliche Beratung, Pädiatrisches Prüfkonzept

10. Etikettierung der Prüfpräparate

11. Verfahren zur Auswahl der Probanden Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

12. Unterrichtung der Probanden Verfahren zur Einholung der Einwilligung NACH Aufklärung Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

13. Eignung des Prüfers Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

14. Eignung der Einrichtungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

15. Nachweis von Versicherungs-oder Sonstiger Deckung für Schadensersatz Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

16. finanzielle Vereinbarungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

17. Nachweis der Zahlung von Gebühren Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

Anhang II
Antragsunterlagen für wesentliche Änderungen

1. Einführung Allgemeine Grundlagen

2. Anschreiben

3. Antragsformular für Änderungen

4. Beschreibung der änderung

5. Ergänzende Informationen

6. Aktualisierung des EU-Antragsformulars

Anhang III
Sicherheitsberichterstattung

1. Meldung Schwerwiegender Unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

2. Meldung mutmasslicher Unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen SUSAR vom Sponsor an die Agentur

2.1. Schwerwiegendes Ereignis, Nebenwirkung

2.2. erwartet/unerwartet

2.3. Meldepflichtige mutmaßliche unerwartete schwerwiegende Nebenwirkungen

2.4. Fristen für die Meldung tödlicher oder lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.5. Fristen für die Meldung nicht tödlicher oder nicht lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.6. Entblindete Behandlungszuweisung

3. Jährliche Sicherheitsberichterstattung des Sponsors

Anhang IV
Etikettierung der Prüf- und Hilfspräparate

1. nicht Zugelassene Prüfpräparate

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.2. Begrenzte Etikettierung der Primärverpackung

1.2.1. Primärverpackung und äußere Umhüllung werden zusammen überreicht

1.2.2. Kleine Primärverpackungen

2. nicht Zugelassene Hilfspräparate

3. zusätzliche Kennzeichnung bereits Zugelassener Prüfpräparate

4. Ersetzen von Informationen

Anhang V
Übereinstimmungstabelle


 
 
 


Drucksache 34/09

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlichrechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz -



Drucksache 198/07

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 198/07




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 198/07 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 198/07 (Beschluss)




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz - HFFördG)

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 198/1/07

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz -



Drucksache 257/06 (Beschluss)

... Sie macht es erforderlich, dass vor der Herstellung einer Papierkopie zum wissenschaftlichen Gebrauch eine Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden muss. Denn auch außerhalb der Unternehmen wird im Zweifel wirtschaftlicher Gebrauch begründet, wenn ein Hochschullehrer die Kopie herstellt, um sie im Rahmen der Auftragsforschung oder einer Verlagspublikation zu nutzen. Diese Beschränkung gerade beim wissenschaftlichen Gebrauch aufzuerlegen, würde über die Behinderung des Technologie- und Wissenstransfers gravierende Folgen für den Wissenschaftsstandort Deutschland nach sich ziehen und kann daher nicht hingenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2, 3 UrhG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG

21. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG

22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG

23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG

24. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG


 
 
 


Drucksache 257/1/06

... Sie macht es erforderlich, dass vor der Herstellung einer Papierkopie zum wissenschaftlichen Gebrauch eine Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden muss. Denn auch außerhalb der Unternehmen wird im Zweifel wirtschaftlicher Gebrauch begründet, wenn ein Hochschullehrer die Kopie herstellt, um sie im Rahmen der Auftragsforschung oder einer Verlagspublikation zu nutzen. Diese Beschränkung gerade beim wissenschaftlichen Gebrauch aufzuerlegen, würde über die Behinderung des Technologie- und Wissenstransfers gravierende Folgen für den Wissenschaftsstandort Deutschland nach sich ziehen und kann daher nicht hingenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 2 Satz 2 UrhG ,

7. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 87 Abs. 5 Satz 2 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG

24. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG

25. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG

26. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG

27. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG


 
 
 


Drucksache 515/04 (Beschluss)

... Entsprechend der Erklärung im Anhang 13 zum EU-GMP-Leitfaden, der hier umgesetzt wird, soll hier die Kontaktadresse des Verantwortlichen für Informationen zum Prüfpräparat, die Durchführung der klinischen Prüfung und eine gegebenenfalls notwendige Notfall-Entblindung aufgeführt werden. Auftragnehmer können z.B. sogenannte Auftragsforschungsinstitute (Contract Research Organisation – CRO) sein. Die englische Abkürzung CRO wird in der Leitlinie der International Conference on Harmonisation definiert und ist international üblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/04 (Beschluss)




1. Zu § 3 Abs. 2a - neu - bis 2c - neu - und § 1 Abs. 1 Satz 2

2. Zu § 4 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 4 Abs. 2 ist folgender Satz 2 anzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu § 5 Abs. 8 Satz 2 - neu -Dem § 5 Abs. 8 ist folgender Satz 2 anzufügen:

5. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 14 und 15 - neu -In § 7 Abs. 2 ist in Nummer 14 der Punkt am Ende des Satzes durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer 15 anzufügen:

6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6

7. Zu § 7 Abs. 5 Satz 2

8. Zu § 10 Abs. 4 Satz 3

9. Zu § 12 Überschrift und Absatz 01 - neu - bis 03 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2

11. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 13 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu § 13 Abs. 9

14. Zu § 13 Abs. 10 Satz 1

15. Zu § 15 Abs. 4

16. Zu § 15 Abs. 5

17. Zu § 15 Abs. 7 Satz 4


 
 
 


Drucksache 715/03

... Sinnvoll wäre die Analyse, inwieweit die mit diesem Problemkreis zusammenhängenden Gesetze, die in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten neu erlassen werden, dem oben erwähnten Arbeitsumfeld gerecht werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Strukturierung und Zukunft von Stipendien nach dem Doktoratsstudium und die Auftragsforschung in den europäischen Ländern neu überdacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/03




3 Einleitung

1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E

2. Definition eines Forschers

3. Karriereaussichten im F&E-Bereich

3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E

3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit

3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie

3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen

3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen

4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen

4.1. Forschungsausbildung

4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld

4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme

4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren

4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen

4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers

4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen

4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn

5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.