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131 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausländerrecht"


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Drucksache 435/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen



Drucksache 87/1/20

... 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,



Drucksache 70/20

... 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,



Drucksache 435/1/20

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen



Drucksache 329/1/19

... Dr. Zühlcke ist ein bundesweit anerkannter Fachmann für Fragen des Ausländer- und Asylrechts und damit in besonderem Maße fachlich ausgewiesen. Er war jahrelang stellvertretender Leiter des Referats Ausländerrecht im Innenministerium Baden-Württembergs und ist aktuell Abteilungspräsident der Abteilung 9 (Flüchtlingsangelegenheiten, landesweite Steuerung, Aufnahme, Unterbringung, Verteilung) beim Regierungspräsidium Karlsruhe.



Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Das richtige Instrument für Verfahrensregelungen ist die Rechtsverordnung. Hinzu kommt, dass nach § 99 Absatz 5 Nummer 1 AufenthG-E zu erlassende Rechtsverordnung betrifft Näheres des Verfahrens bei den Ausländerbehörden mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Es ist wichtig, dass möglichst alle Verfahrensregelung der Zustimmung des Bundesrates unterliegen, weil nur so gesichert werden kann, dass der ausländerrechtliche Sachverstand der kommunalen Praxis ausreichend berücksichtigt wird. Dies ist im Rahmen dieses eilig ausgestalteten Gesetzgebungsverfahrens nicht der Fall.



Drucksache 572/19

... aa) Die Wörter "- Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis f, h und i" werden durch die Wörter "- Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis m, o bis q" ersetzt.



Drucksache 575/19

... Insbesondere muss die Beratung für die mit 63 % größte Gruppe von Adoptionen in Deutschland, die Stiefkindadoptionen, verbessert werden. Nach den Befunden des EFZA wurde in 41% der untersuchten Stiefkindadoptionen der Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle im Rahmen der fachlichen Äußerung im Adoptionsverfahren durch das Familiengericht und nicht durch die Adoptionsbewerber selbst initiiert. Darüber hinaus lag in diesen Fällen in der Regel die notarielle Einwilligung des abgebenden Elternteils bereits vor. In drei Viertel der untersuchten Stiefkindadoptionen bestand gar kein Kontakt zum abgebenden Elternteil (EFZA-Empfehlungen, S. 69). Dies hat zur Folge, dass die Beratungsmöglichkeiten der Fachkräfte stark eingeschränkt sind, obwohl bei Stiefkindadoptionen der abgebende Elternteil nach rechtskräftiger Adoption wie bei Fremdadoption keine Rechte und Pflichten mehr gegenüber dem Kind hat. Aus der Adoptionspraxis ist bekannt, dass Stiefkindadoptionen auch sachfremde Motive zugrunde liegen können: z.B. im Kontext von Sorge- und Umgangskonflikten oder zur Erlangung eines Aufenthaltstitels unter Umgehung ausländerrechtlicher Vorschriften. Hier gilt es, die Bedürfnisse des Kindes stärker in den Blick zu nehmen und die Beteiligten durch eine gute Beratung dafür rechtzeitig zu sensibilisieren, die Motive für die Stiefkindadoption zu klären und ggf. andere Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.



Drucksache 123/18

... XII betroffen, obwohl ihnen in bestimmten Fallgestaltungen mangels persönlicher Voraussetzungen Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung nicht zustehen. Dies führt dazu, dass Ausbildungsoder Studienaufnahmen, denen ausländerrechtliche Gründe nicht entgegenstehen, durch Einschränkungen im Leistungsrecht verhindert werden. Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung der Analogleistungsbezieher gegenüber den Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG, obwohl Analogleistungsbezieher diesen gegenüber besser gestellt werden sollten.



Drucksache 123/18 (Beschluss)

... XII betroffen, obwohl ihnen in bestimmten Fallgestaltungen mangels persönlicher Voraussetzungen Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung nicht zustehen. Dies führt dazu, dass Ausbildungs- oder Studienaufnahmen, denen ausländerrechtliche Gründe nicht entgegenstehen, durch Einschränkungen im Leistungsrecht verhindert werden. Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung der Analogleistungsbezieher gegenüber den Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG, obwohl Analogleistungsbezieher diesen gegenüber besser gestellt werden sollten.



Drucksache 408/18

... Mit dem Mitte Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (BGBl. I S. 1570) hat der Bundesgesetzgeber allerdings für spezifische Bereiche Anwendung findende Bestimmungen zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen getroffen. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht durch Kleidung verhüllen dürfen. Verbotsregelungen sind außerdem im Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrecht geschaffen worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es seit Oktober 2017 auch Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern ausdrücklich untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen oder zu bedecken (BGBl. I S. 3549).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

III. Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 408/18 (Beschluss)

... Mit dem Mitte Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (BGBl. I S. 1570) hat der Bundesgesetzgeber allerdings für spezifische Bereiche Anwendung findende Bestimmungen zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen getroffen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht durch Kleidung verhüllen dürfen. Verbotsregelungen sind außerdem im Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrecht geschaffen worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es seit Oktober 2017 auch Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern ausdrücklich untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen oder zu bedecken (BGBl. I S. 3549).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 214/17

... Die Frage einer Strafmilderung bezieht sich nur auf Aspekte, die "im Rahmen der Schuld" zu berücksichtigen sind. Spezialpräventive Erwägungen, die die Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft betreffen (vgl. § 46 Absatz 1 Satz 1), z.B. auf ausländerrechtliche Konsequenzen abheben, bleiben unberührt.



Drucksache 156/1/16

... Eine zwingende Verpflichtung zur Erteilung eines Nachweises der Anmeldebestätigung binnen fünf Werktagen kann von den zuständigen Behörden bei einer schwierigen Organisation von Beratungsgesprächen, insbesondere zur Gewinnung von Sprachmittlung sowie gegebenenfalls erforderlich werdenden ausländerrechtlichen Prüfungen, nicht in jedem Fall eingehalten werden.



Drucksache 587/16

... /EU festgestellt wurde. Die Frist nach Satz 7 beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde. Zeiten des nicht rechtmäßigen Aufenthalts, in denen eine Ausreispflicht besteht, werden auf Zeiten des tatsächlichen Aufenthalts nicht angerechnet. Ausländerrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 4
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 625/16

... Alle XÖV-Projekte haben das Ziel, in ihrem Wirkungsbereich einen Standard zu entwickeln, der eine bessere ebenen- und fachübergreifende Interoperabilität im elektronischen Datenaustausch innerhalb der öffentlichen Verwaltung zulässt und die Datenqualität deutlich erhöht. Dadurch soll auch der Austausch von Daten zwischen den Behörden erleichtert, die Neuerfassung von Daten deutlich reduziert und die Weiterverwendung empfangener Daten in den eigenen Fachanwendungen technisch ermöglicht werden. Hiervon ist insbesondere im Ausländerrecht der Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und den Ausländerbehörden betroffen. Die Anpassung im Aufenthaltsrecht stellt sicher, dass nur solche Daten ausgetauscht werden, die für ausländerrechtliche Maßnahmen entscheidend sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Rechtsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg


 
 
 


Drucksache 759/16

... in seiner Sitzung am 11. April 2014 zugestimmt hat, mit der ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 (1 C 12.12) umgesetzt wurde. In seiner Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union die ausländerrechtlichen Gebühren, die von einem assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben worden waren, als mit dem Assoziationsrecht EU-Türkei nicht vereinbar erklärt, weil sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch seien.

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Drucksache 759/16




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B


 
 
 


Drucksache 542/16

... Mit der Änderung des § 55 des Asylgesetzes (AsylG) durch das Integrationsgesetz vom 31. Mai 2016 entsteht die ausländerrechtliche Gestattung grundsätzlich mit der Ausstellung des Ankunftsnachweises und ist nicht mehr wie bisher regelmäßig an die Äußerung des Asylgesuches (§ 13 Absatz 1 AsylG) geknüpft. Als leistungsrechtliche Folgeänderung musste für die Fälle, in denen ein Asylgesuch geäußert, jedoch noch kein Ankunftsnachweis ausgestellt ist, eine Leistungsberechtigung geschaffen werden, um Regelungslücken im personalen Anwendungsbereich zu schließen.



Drucksache 156/16 (Beschluss)

... Eine zwingende Verpflichtung zur Erteilung eines Nachweises der Anmeldebestätigung binnen fünf Werktagen kann von den zuständigen Behörden bei einer schwierigen Organisation von Beratungsgesprächen, insbesondere zur Gewinnung von Sprachmittlung sowie gegebenenfalls erforderlich werdenden ausländerrechtlichen Prüfungen, nicht in jedem Fall eingehalten werden.



Drucksache 162/16

... Die schutzlose Lage, in der sich das Opfer befindet, muss für das Opfer eine Zwangslage begründen, die den Nötigungsmitteln aus § 177 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StGB vergleichbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 3 StR 230/ 04, Rn. 9, zitiert nach Juris). Daran fehlt es, wenn das Opfer die Gegenwehr nicht aus Furcht vor Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten unterlässt, sondern etwa aus Furcht vor einer Kündigung oder vor ausländer- und strafrechtlichen Konsequenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/ 06, Rn. 28, zitiert nach Juris) oder wegen Verlustängsten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/ 08, Rn. 6 zitiert nach Juris [Furcht des Pflegekindes, getrennt von der Schwester in einem Heim untergebracht zu werden]) oder aus Furcht vor Sachbeschädigungen (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 178/ 06, Rn. 10, zitiert nach Juris [Drohung mit "seinem Auto in ihr Wohnzimmer rein[zu]fahren und die Wohnung kurz und klein [zu] schlagen"]). Eine Strafbarkeit nach § 240 Absatz 1 und 4 Nummer 1 StGB kommt nur in Betracht, wenn der Täter in der Tatsituation mit den aufgezeigten Konsequenzen ausdrücklich oder konkludent droht, was nicht zwingend der Fall sein muss. So kann sich etwa die Furcht vor ausländerrechtlichen



Drucksache 295/16

... 3. Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,



Drucksache 542/1/16

... Eine Unterscheidung zwischen den Anerkennungsentscheidungen in Bezug auf den Zeitpunkt des Rechtskreiswechsels ist nach dem Ausländerrecht nicht angezeigt.

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Drucksache 542/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 Absatz 3 Satz 3 AsylbLG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 2 Nummer 2 AsylbLG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a AsylbLG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 3 AsylbLG

8. Zu Artikel 1a - neu - § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 - neu - AO

'Artikel 1a Änderung der Abgabenordnung


 
 
 


Drucksache 43/1/16

... Es bestehen bereits grundsätzliche Zweifel, ob den im ausländerrechtlichen Verfahren zuständigen Behörden die Entscheidung über eine (faktische) Zurückstellung des Strafverfolgungsinteresses und die Bewertung des Unrechtsgehalts von Straftaten übertragen werden sollte. Nach § 152 Absatz 1

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Drucksache 43/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 223/15 (Beschluss)

... 14. Zudem sollten vor allem junge Asylsuchende und Flüchtlinge, die im aufnehmenden Land eine Ausbildung begonnen haben, einen Abschiebeschutz für die Dauer ihrer Ausbildung unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status erhalten.



Drucksache 446/15

... "(2) Leistungsberechtigten darf in den Teilen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie sich einer asyl- oder ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider aufhalten, von der für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständigen Behörde regelmäßig nur eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Bedarfs für die Reise zu ihrem rechtmäßigen Aufenthaltsort gewährt werden. Die Leistungen können als Sach- oder Geldleistung erbracht werden."



Drucksache 608/15 (Beschluss)

... In den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist der ausländerrechtliche Status für eine Vielzahl von Sozialleistungsansprüchen entscheidend (vgl. zum Beispiel die Regelungen in § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB II, § 23



Drucksache 300/1/15

... 1. bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes oder anhand von Dokumenten mit gleichwertiger Sicherheit; die Identität der Person kann auch anhand des



Drucksache 223/1/15

... 20. Zudem sollten vor allem junge Asylsuchende und Flüchtlinge, die im aufnehmenden Land eine Ausbildung begonnen haben, einen Abschiebeschutz für die Dauer ihrer Ausbildung unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status erhalten.



Drucksache 642/1/14

... Der unterschiedliche ausländerrechtliche Status von Aufenthaltserlaubnis und Duldung wird durch unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt. Für Geduldete soll vorrangig die Möglichkeit geschaffen werden, eine duale Berufsausbildung aufzunehmen, während bei der Anpassung der Dauer der Aufenthaltserlaubnis auch schulische Ausbildungen berücksichtigt werden sollen.



Drucksache 642/14 (Beschluss)

... Der unterschiedliche ausländerrechtliche Status von Aufenthaltserlaubnis und Duldung wird durch unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt. Für Geduldete soll vorrangig die Möglichkeit geschaffen werden, eine duale Berufsausbildung aufzunehmen, während bei der Anpassung der Dauer der Aufenthaltserlaubnis auch schulische Ausbildungen berücksichtigt werden sollen.



Drucksache 97/13

... Seeleute auf fremdflaggigen Schiffen, die Deutschland anlaufen, verfügen damit auch in den meisten Fällen über keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel. Sie werden beim Verlassen des Schiffes ausländerrechtlich überprüft und erhalten die Möglichkeit, an Land zu gehen bzw. über deutsche Flughäfen das Land zu verlassen (§ 24 Absatz 2 AufenthV). Nach der Umsetzung der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens und des neu geschaffenen



Drucksache 356/13

... a) anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,



Drucksache 92/13 (Beschluss)

... 8. Auch in Bezug auf die nichtkommerzielle Forschungsverwaltung, die Steuerverwaltung, Teile der Sozialverwaltung (z.B. Sozialfürsorge und Jugendhilfe), die Justizverwaltung und die Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und der Landtage sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können die geplanten Harmonisierungsmaßnahmen nicht auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden. Zweifelhaft ist die Binnenmarktkompetenz wegen mangelnden Binnenmarktbezugs bzw. speziellerer unionsrechtlicher Regelungen aber auch in weiten Teilen der Inneren Verwaltung z.B. beim Vollzugs des Versammlungsrechts, des Ausländerrechts und des Zivildienstrechts, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts, bei Teilen des Umwelt- und



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... 1. bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes oder anhand von Dokumenten mit gleichwertiger Sicherheit; die Identität der Person kann auch anhand des



Drucksache 92/1/13

... 15. Auch in Bezug auf die nichtkommerzielle Forschungsverwaltung, die Steuerverwaltung, Teile der Sozialverwaltung (z.B. Sozialfürsorge und Jugendhilfe), die Justizverwaltung und die Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und der Landtage sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können die geplanten Harmonisierungsmaßnahmen nicht auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden. Zweifelhaft ist die Binnenmarktkompetenz wegen mangelnden Binnenmarktbezugs bzw. speziellerer unionsrechtlicher Regelungen aber auch in weiten Teilen der Inneren Verwaltung z.B. beim Vollzugs des Versammlungsrechts, des Ausländerrechts und des Zivildienstrechts, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts, bei Teilen des Umwelt- und



Drucksache 379/13

... mit der Durchführung ausländerrechtlicher



Drucksache 802/12

... Absatz 6 stellt klar, dass unbeschadet der Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 5 die Regelungen des Ausländerrechts unberührt bleiben.

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Drucksache 802/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Weitere Kosten

2. Gleichstellungspolitische Belange

3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

Abkommen

Artikel 1
Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet

Artikel 2
Völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 3
Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung

Artikel 4
Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs

Artikel 5
Gleichbehandlung von Schiffen

Artikel 6
Gewerbliche Tätigkeiten

Artikel 7
Unbeschränkter Transfer

Artikel 8
Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche

Artikel 9
Beachtung von Rechtsvorschriften

Artikel 10
Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren

Artikel 11
Identifizierung von Besatzungsmitgliedern

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Aufenthalt

Artikel 13
Vorkommnisse auf See

Artikel 14
Zusammenarbeit

Artikel 15
Konsultationen

Artikel 16
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 17
Registrierung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anhang
Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 333/12

... Die Gesetzesnovelle knüpft nahtlos an jüngere Entwicklungen des Ausländerrechts an, die darauf abzielen, besondere Integrationsleistungen zu honorieren. Genannt seien hier:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

§ 60b
Duldung zum Nachweis nachhaltiger Integration

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 807/12 (Beschluss)

... In diesen Fällen kann mangels Zuständigkeit der Ausländerbehörde kein nationaler Aufenthaltstitel erteilt werden. Das Ausländerrecht bot bisher kein ausreichendes Instrumentarium um Sachverhalte über innereuropäische Grenzen zufriedenstellend zu lösen. Für Fälle der Beschäftigung sieht die Achte Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 512/12

... \/EU für den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gegeben sind, weil von einem Unionsbürger eine terroristische Gefahr ausgeht. Auch in diesem Fall erfolgt die Speicherung zu ausländerrechtlichen Zwecken.



Drucksache 807/1/12

... In diesen Fällen kann mangels Zuständigkeit der Ausländerbehörde kein nationaler Aufenthaltstitel erteilt werden. Das Ausländerrecht bot bisher kein ausreichendes Instrumentarium um Sachverhalte über innereuropäische Grenzen zufriedenstellend zu lösen. Für Fälle der Beschäftigung sieht die Achte Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 576/1/12

... Die asyl- und ausländerrechtlichen Regelungen sehen vor, dass Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht werden. Sie erhalten dort vorwiegend Sachleistungen. Diese Sachleistungsgewährung ist zentraler Baustein des AsylbLG und muss vor dem Hintergrund sprunghaft steigender Antragszahlen weiterhin Bestand haben. Mit Ausnahme eines in bar zu erbringenden Betrages zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums gilt nach ausdrücklichem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts für Leistungen, die sich auf das physische Existenzminimum beziehen, nach wie vor der in § 3 AsylbLG verankerte Vorrang von Sachleistungen.



Drucksache 264/11

... Die erhöhten Aufwände resultieren zum einen aus dem neu einzuführenden Antragsverfahren. Dies beinhaltet zunächst die Aufnahme der Daten des Antragstellers nach den einschlägigen Vorgaben der EU-Verordnung beziehungsweise des eAT-Gesetzes (das heißt detaillierte Erfassung der für den elektronischen Aufenthaltstitel zum Teil zusätzlich benötigten Angaben). Neben der Erfassung des Lichtbildes müssen darüber hinaus künftig zwei Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies geschieht mit Hilfe eines optischen Scanners. Im Regelfall werden die beiden Zeigefinger hierzu dreimal flach auf die Sensoroberfläche gelegt. Ausnahmeregelungen – zum Beispiel bei unzureichender Qualität der Fingerabdrücke – müssen dabei gesondert beachtet werden. Nach Erfassung sämtlicher Antragsdaten und der ausländerrechtlichen Entscheidung durch die Ausländerbehörde ist der Antragsdatensatz nebst Lichtbild und Fingerabdrücken an den Produzenten zu übermitteln. Für die Zwischenzeit bis zur Fertigstellung und Ausgabe der elektronischen Karte sind gegebenenfalls Fiktionsbescheinigungen auszustellen. Dieses Erfordernis ergibt sich nunmehr zusätzlich auch in den Fällen, in denen der Aufenthaltstitel bislang direkt vor Ort in der Ausländerbehörde bedruckt und in den Pass des Ausländers eingeklebt werden konnte.



Drucksache 538/11

... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 57/2/11

... Nach dem vorliegenden Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes kann nur der Ehegatte oder Abkömmling nachträglich einbezogen werden, der im Aussiedlungsgebiet verblieben ist. Damit sind diejenigen Familienmitglieder von der nachträglichen Einbeziehung ausgeschlossen, die ohne einen Einbeziehungsbescheid das Herkunftsland verlassen haben (aus welchen Gründen auch immer) oder hier weder vertriebenenrechtliche Aufnahme gefunden haben noch ausländerrechtlich einen gesicherten Aufenthalt erlangt haben. § 27 Absatz 2 BVFG hilft nur bei besonderer Härte weiter, nicht aber bei "nur" einfacher Härte.



Drucksache 536/10

... In Absatz 1 Satz 1 ist auch auf § 48 Absatz 1 Nummer 2 zu verweisen, da auch der Aufenthaltstitel künftig ein Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) aufweisen wird, das ausgelesen und verglichen werden kann (sog. 1 : 1 Abgleich, der seine Grundlage in der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 findet). Im Übrigen handelt es sich bei der Ergänzung in Satz 1 um eine klarstellende Korrektur, da der auf ausländerrechtlichen Dokumenten aufgebrachte Chip einheitlich als "elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium" bezeichnet wird. Die in Absatz 1 Satz 3 bislang genannten Irisbilder können entfallen, da sie weder in den in § 48 Absatz 1 Nr. 1 genannten Dokumenten noch im künftigen elektronischen Aufenthaltstitel enthalten sind.



Drucksache 329/10

... e) Prüfung ausländerrechtlicher Maßnahmen, und



Drucksache 142/10

... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeine Begründung

Optionspflicht zu verknüpfen.

B Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 206/10

... II, mit der nicht bezweckt werden soll, nachteilige Auswirkungen im Bereich des Ausländerrechts herbeizuführen und insbesondere die Voraussetzungen für den Familiennachzug oder die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu verschärfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 791/09 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat fordert, die Möglichkeit, Familienangehörigen eines Flüchtlings oder einer Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz leistungsrechtliche Ansprüche abweichend von den anerkannten Schutzbedürftigen zu gewähren, nicht zu streichen (Artikel 23 Absatz 2). Diese Ansprüche sollten sich nach dem konkreten ausländerrechtlichen Status jedes einzelnen Familienmitglieds und nicht nach dem Familienmitglied mit dem "



Drucksache 381/09

... Mit der Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 wird die Anpassung des deutschen Ausländerrechts an das Gemeinschaftsrecht vorgenommen. Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die bereits durchgeführte Passgesetznovellierung, die Passverordnung und die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Wie bereits im Passrecht wird die Verwendung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens zur Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität der Fingerabdrücke und Lichtbilder verbindlich vorgeschrieben. Den Kommunen wird durch entsprechende Übergangsregelungen der dafür erforderliche Zeitrahmen eingeräumt. Die vorgenommenen Rechtsanpassungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Regelungen zur Ausgestaltung des Datenerfassungs-, Qualitätssicherungs- und Datenübermittlungsverfahrens, zu den technischen Einzelheiten sowie zur Datenspeicherung und -nutzung. Der Entwurf schafft die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Die gesetzliche Verordnungsermächtigung des § 99 Absatz 1 Nummer 13a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 381/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 6
Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,

Abschnitt 2
Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61a
Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61b
Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung

§ 61c
Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller

§ 61d
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen

§ 61e
Qualitätsstatistik

§ 61f
Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich

§ 61g
Verwendung im nichtöffentlichen Bereich

§ 61h
Übergangsregelungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten der Wirtschaft

4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

5. Informationspflichten für die Verwaltung

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 174/09

... 1. bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes oder anhand von Dokumenten mit gleichwertiger Sicherheit; die Überprüfung der Identität kann auch anhand des



Drucksache 670/09

... Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wurde vereinbart, schnellstmöglich die für eine bundeseinheitliche Anwendung des Ausländerrechts erforderliche "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 791/09

... nach dem Ausländerrecht auf vergleichbare Weise ausländerrechtlich ähnlich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 69/09

... Die Speicherung der entsprechenden Verdachtsfälle im Ausländerzentralregister ist – auch zur Vorbereitung ausländerrechtlicher Entscheidungen, etwa über die Aufenthaltsbeendigung oder die Verlängerung von Aufenthaltstiteln – von ebenso großer Bedeutung wie die bereits geregelte Speicherung der Verdachtsfälle nach § 129a (auch in Verbindung mit § 129b)



Drucksache 183/09

... definiert wird. Als illegale Beschäftigung wird die Beschäftigung unter Verletzung von arbeitsmarkt- und ausländerrechtlichen Vorschriften bezeichnet:



Drucksache 791/1/09

... 11. Der Bundesrat fordert, die Möglichkeit, Familienangehörigen eines Flüchtlings oder einer Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz leistungsrechtliche Ansprüche abweichend von den anerkannten Schutzbedürftigen zu gewähren, nicht zu streichen (Artikel 23 Absatz 2). Diese Ansprüche sollten sich nach dem konkreten ausländerrechtlichen Status jedes einzelnen Familienmitglieds und nicht nach dem Familienmitglied mit dem "



Drucksache 331/09

... Absatz 1 bestimmt, dass die empfangende Vertragspartei die Daten grundsätzlich nur für ihre strafrechtlichen Ermittlungen (Buchstabe a), für damit in direktem Zusammenhang stehende nicht strafrechtliche Gerichts- und Verwaltungsverfahren (Buchstabe c, beispielsweise ausländerrechtliche Verfahren) sowie zur Verhinderung einer ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Sicherheit (Buchstabe b) verarbeiten darf. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Vertragspartei zulässig. Durch die Formulierung "



Drucksache 187/09

... Teil I enthält Bestimmungen zur Ausgestaltung des nationalen Rechts bei der Verhütung und Bekämpfung des Verschwindenlassens. Dabei betrifft Teil I diverse Rechtsgebiete, wie etwa das Ausländerrecht, die Rechtshilfe oder das internationale Kindschaftsrecht; der Schwerpunkt liegt jedoch im Straf- und Strafprozessrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 633/08 (Beschluss)

... § 17 Abs. 8 wirkt wie ein Fremdkörper im GenDG. Die Regelung gehört eher in das Ausländerrecht. Außerdem ist die Vorschrift durch eine Anhäufung von Verweisen in einem Maße unverständlich, dass das Gebot der Normenklarheit gefährdet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu § 2 Abs. 1 und § 1

3. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5

5. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c

6. Zu § 3 Nr. 4

7. Zu § 3 Nr. 7 und 8

8. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:

9. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1

10. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

11. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2

12. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

13. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2

14. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2

15. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4

16. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3

17. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

18. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1

19. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1

20. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2

21. Zu § 17 Abs. 4

22. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 18 Abs. 2

24. Zu § 19 Nr. 1

25. Zu § 20 Abs. 2

26. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

27. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

28. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4

29. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2

30. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4

31. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1

32. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9


 
 
 


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Suchbeispiele:


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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.