131 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Ausländerrecht"
Drucksache 435/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
Drucksache 87/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,
Drucksache 70/20
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität
... 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,
Drucksache 435/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
Drucksache 329/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
... Dr. Zühlcke ist ein bundesweit anerkannter Fachmann für Fragen des Ausländer- und Asylrechts und damit in besonderem Maße fachlich ausgewiesen. Er war jahrelang stellvertretender Leiter des Referats Ausländerrecht im Innenministerium Baden-Württembergs und ist aktuell Abteilungspräsident der Abteilung 9 (Flüchtlingsangelegenheiten, landesweite Steuerung, Aufnahme, Unterbringung, Verteilung) beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Das richtige Instrument für Verfahrensregelungen ist die Rechtsverordnung. Hinzu kommt, dass nach § 99 Absatz 5 Nummer 1 AufenthG-E zu erlassende Rechtsverordnung betrifft Näheres des Verfahrens bei den Ausländerbehörden mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Es ist wichtig, dass möglichst alle Verfahrensregelung der Zustimmung des Bundesrates unterliegen, weil nur so gesichert werden kann, dass der ausländerrechtliche Sachverstand der kommunalen Praxis ausreichend berücksichtigt wird. Dies ist im Rahmen dieses eilig ausgestalteten Gesetzgebungsverfahrens nicht der Fall.
Drucksache 572/19
... aa) Die Wörter "- Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis f, h und i" werden durch die Wörter "- Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis m, o bis q" ersetzt.
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Insbesondere muss die Beratung für die mit 63 % größte Gruppe von Adoptionen in Deutschland, die Stiefkindadoptionen, verbessert werden. Nach den Befunden des EFZA wurde in 41% der untersuchten Stiefkindadoptionen der Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle im Rahmen der fachlichen Äußerung im Adoptionsverfahren durch das Familiengericht und nicht durch die Adoptionsbewerber selbst initiiert. Darüber hinaus lag in diesen Fällen in der Regel die notarielle Einwilligung des abgebenden Elternteils bereits vor. In drei Viertel der untersuchten Stiefkindadoptionen bestand gar kein Kontakt zum abgebenden Elternteil (EFZA-Empfehlungen, S. 69). Dies hat zur Folge, dass die Beratungsmöglichkeiten der Fachkräfte stark eingeschränkt sind, obwohl bei Stiefkindadoptionen der abgebende Elternteil nach rechtskräftiger Adoption wie bei Fremdadoption keine Rechte und Pflichten mehr gegenüber dem Kind hat. Aus der Adoptionspraxis ist bekannt, dass Stiefkindadoptionen auch sachfremde Motive zugrunde liegen können: z.B. im Kontext von Sorge- und Umgangskonflikten oder zur Erlangung eines Aufenthaltstitels unter Umgehung ausländerrechtlicher Vorschriften. Hier gilt es, die Bedürfnisse des Kindes stärker in den Blick zu nehmen und die Beteiligten durch eine gute Beratung dafür rechtzeitig zu sensibilisieren, die Motive für die Stiefkindadoption zu klären und ggf. andere Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Drucksache 123/18
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/ studienwillige Personen mit Aufenthalts-gestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten
... XII betroffen, obwohl ihnen in bestimmten Fallgestaltungen mangels persönlicher Voraussetzungen Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung nicht zustehen. Dies führt dazu, dass Ausbildungsoder Studienaufnahmen, denen ausländerrechtliche Gründe nicht entgegenstehen, durch Einschränkungen im Leistungsrecht verhindert werden. Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung der Analogleistungsbezieher gegenüber den Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG, obwohl Analogleistungsbezieher diesen gegenüber besser gestellt werden sollten.
Drucksache 123/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten
... XII betroffen, obwohl ihnen in bestimmten Fallgestaltungen mangels persönlicher Voraussetzungen Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung nicht zustehen. Dies führt dazu, dass Ausbildungs- oder Studienaufnahmen, denen ausländerrechtliche Gründe nicht entgegenstehen, durch Einschränkungen im Leistungsrecht verhindert werden. Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung der Analogleistungsbezieher gegenüber den Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG, obwohl Analogleistungsbezieher diesen gegenüber besser gestellt werden sollten.
Drucksache 408/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... Mit dem Mitte Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (BGBl. I S. 1570) hat der Bundesgesetzgeber allerdings für spezifische Bereiche Anwendung findende Bestimmungen zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen getroffen. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht durch Kleidung verhüllen dürfen. Verbotsregelungen sind außerdem im Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrecht geschaffen worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es seit Oktober 2017 auch Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern ausdrücklich untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen oder zu bedecken (BGBl. I S. 3549).
Drucksache 408/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... Mit dem Mitte Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (BGBl. I S. 1570) hat der Bundesgesetzgeber allerdings für spezifische Bereiche Anwendung findende Bestimmungen zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen getroffen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht durch Kleidung verhüllen dürfen. Verbotsregelungen sind außerdem im Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrecht geschaffen worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es seit Oktober 2017 auch Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern ausdrücklich untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen oder zu bedecken (BGBl. I S. 3549).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund und Problem
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 214/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
... Die Frage einer Strafmilderung bezieht sich nur auf Aspekte, die "im Rahmen der Schuld" zu berücksichtigen sind. Spezialpräventive Erwägungen, die die Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft betreffen (vgl. § 46 Absatz 1 Satz 1), z.B. auf ausländerrechtliche Konsequenzen abheben, bleiben unberührt.
Drucksache 156/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... Eine zwingende Verpflichtung zur Erteilung eines Nachweises der Anmeldebestätigung binnen fünf Werktagen kann von den zuständigen Behörden bei einer schwierigen Organisation von Beratungsgesprächen, insbesondere zur Gewinnung von Sprachmittlung sowie gegebenenfalls erforderlich werdenden ausländerrechtlichen Prüfungen, nicht in jedem Fall eingehalten werden.
Drucksache 587/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
... /EU festgestellt wurde. Die Frist nach Satz 7 beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde. Zeiten des nicht rechtmäßigen Aufenthalts, in denen eine Ausreispflicht besteht, werden auf Zeiten des tatsächlichen Aufenthalts nicht angerechnet. Ausländerrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt"
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
§ 18f Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 625/16
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel
... Alle XÖV-Projekte haben das Ziel, in ihrem Wirkungsbereich einen Standard zu entwickeln, der eine bessere ebenen- und fachübergreifende Interoperabilität im elektronischen Datenaustausch innerhalb der öffentlichen Verwaltung zulässt und die Datenqualität deutlich erhöht. Dadurch soll auch der Austausch von Daten zwischen den Behörden erleichtert, die Neuerfassung von Daten deutlich reduziert und die Weiterverwendung empfangener Daten in den eigenen Fachanwendungen technisch ermöglicht werden. Hiervon ist insbesondere im Ausländerrecht der Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und den Ausländerbehörden betroffen. Die Anpassung im Aufenthaltsrecht stellt sicher, dass nur solche Daten ausgetauscht werden, die für ausländerrechtliche Maßnahmen entscheidend sind.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
III. Rechtsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Drucksache 759/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
... in seiner Sitzung am 11. April 2014 zugestimmt hat, mit der ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 (1 C 12.12) umgesetzt wurde. In seiner Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union die ausländerrechtlichen Gebühren, die von einem assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben worden waren, als mit dem Assoziationsrecht EU-Türkei nicht vereinbar erklärt, weil sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch seien.
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Mit der Änderung des § 55 des Asylgesetzes (AsylG) durch das Integrationsgesetz vom 31. Mai 2016 entsteht die ausländerrechtliche Gestattung grundsätzlich mit der Ausstellung des Ankunftsnachweises und ist nicht mehr wie bisher regelmäßig an die Äußerung des Asylgesuches (§ 13 Absatz 1 AsylG) geknüpft. Als leistungsrechtliche Folgeänderung musste für die Fälle, in denen ein Asylgesuch geäußert, jedoch noch kein Ankunftsnachweis ausgestellt ist, eine Leistungsberechtigung geschaffen werden, um Regelungslücken im personalen Anwendungsbereich zu schließen.
Drucksache 156/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... Eine zwingende Verpflichtung zur Erteilung eines Nachweises der Anmeldebestätigung binnen fünf Werktagen kann von den zuständigen Behörden bei einer schwierigen Organisation von Beratungsgesprächen, insbesondere zur Gewinnung von Sprachmittlung sowie gegebenenfalls erforderlich werdenden ausländerrechtlichen Prüfungen, nicht in jedem Fall eingehalten werden.
Drucksache 162/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
... Die schutzlose Lage, in der sich das Opfer befindet, muss für das Opfer eine Zwangslage begründen, die den Nötigungsmitteln aus § 177 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StGB vergleichbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 3 StR 230/ 04, Rn. 9, zitiert nach Juris). Daran fehlt es, wenn das Opfer die Gegenwehr nicht aus Furcht vor Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten unterlässt, sondern etwa aus Furcht vor einer Kündigung oder vor ausländer- und strafrechtlichen Konsequenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/ 06, Rn. 28, zitiert nach Juris) oder wegen Verlustängsten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/ 08, Rn. 6 zitiert nach Juris [Furcht des Pflegekindes, getrennt von der Schwester in einem Heim untergebracht zu werden]) oder aus Furcht vor Sachbeschädigungen (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 178/ 06, Rn. 10, zitiert nach Juris [Drohung mit "seinem Auto in ihr Wohnzimmer rein[zu]fahren und die Wohnung kurz und klein [zu] schlagen"]). Eine Strafbarkeit nach § 240 Absatz 1 und 4 Nummer 1 StGB kommt nur in Betracht, wenn der Täter in der Tatsituation mit den aufgezeigten Konsequenzen ausdrücklich oder konkludent droht, was nicht zwingend der Fall sein muss. So kann sich etwa die Furcht vor ausländerrechtlichen
Drucksache 295/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... 3. Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,
Drucksache 542/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Eine Unterscheidung zwischen den Anerkennungsentscheidungen in Bezug auf den Zeitpunkt des Rechtskreiswechsels ist nach dem Ausländerrecht nicht angezeigt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 Absatz 3 Satz 3 AsylbLG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 2 Nummer 2 AsylbLG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a AsylbLG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 3 AsylbLG
8. Zu Artikel 1a - neu - § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 - neu - AO
'Artikel 1a Änderung der Abgabenordnung
Drucksache 43/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
... Es bestehen bereits grundsätzliche Zweifel, ob den im ausländerrechtlichen Verfahren zuständigen Behörden die Entscheidung über eine (faktische) Zurückstellung des Strafverfolgungsinteresses und die Bewertung des Unrechtsgehalts von Straftaten übertragen werden sollte. Nach § 152 Absatz 1
Drucksache 223/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... 14. Zudem sollten vor allem junge Asylsuchende und Flüchtlinge, die im aufnehmenden Land eine Ausbildung begonnen haben, einen Abschiebeschutz für die Dauer ihrer Ausbildung unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status erhalten.
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... "(2) Leistungsberechtigten darf in den Teilen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sie sich einer asyl- oder ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider aufhalten, von der für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständigen Behörde regelmäßig nur eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Bedarfs für die Reise zu ihrem rechtmäßigen Aufenthaltsort gewährt werden. Die Leistungen können als Sach- oder Geldleistung erbracht werden."
Drucksache 608/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
... In den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist der ausländerrechtliche Status für eine Vielzahl von Sozialleistungsansprüchen entscheidend (vgl. zum Beispiel die Regelungen in § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB II, § 23
Drucksache 300/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe - Antrag des Freistaates Bayern -
... 1. bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes oder anhand von Dokumenten mit gleichwertiger Sicherheit; die Identität der Person kann auch anhand des
Drucksache 223/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... 20. Zudem sollten vor allem junge Asylsuchende und Flüchtlinge, die im aufnehmenden Land eine Ausbildung begonnen haben, einen Abschiebeschutz für die Dauer ihrer Ausbildung unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status erhalten.
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Der unterschiedliche ausländerrechtliche Status von Aufenthaltserlaubnis und Duldung wird durch unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt. Für Geduldete soll vorrangig die Möglichkeit geschaffen werden, eine duale Berufsausbildung aufzunehmen, während bei der Anpassung der Dauer der Aufenthaltserlaubnis auch schulische Ausbildungen berücksichtigt werden sollen.
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Der unterschiedliche ausländerrechtliche Status von Aufenthaltserlaubnis und Duldung wird durch unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt. Für Geduldete soll vorrangig die Möglichkeit geschaffen werden, eine duale Berufsausbildung aufzunehmen, während bei der Anpassung der Dauer der Aufenthaltserlaubnis auch schulische Ausbildungen berücksichtigt werden sollen.
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... Seeleute auf fremdflaggigen Schiffen, die Deutschland anlaufen, verfügen damit auch in den meisten Fällen über keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel. Sie werden beim Verlassen des Schiffes ausländerrechtlich überprüft und erhalten die Möglichkeit, an Land zu gehen bzw. über deutsche Flughäfen das Land zu verlassen (§ 24 Absatz 2 AufenthV). Nach der Umsetzung der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens und des neu geschaffenen
Drucksache 356/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... a) anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,
Drucksache 92/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union - COM(2013) 48 final
... 8. Auch in Bezug auf die nichtkommerzielle Forschungsverwaltung, die Steuerverwaltung, Teile der Sozialverwaltung (z.B. Sozialfürsorge und Jugendhilfe), die Justizverwaltung und die Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und der Landtage sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können die geplanten Harmonisierungsmaßnahmen nicht auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden. Zweifelhaft ist die Binnenmarktkompetenz wegen mangelnden Binnenmarktbezugs bzw. speziellerer unionsrechtlicher Regelungen aber auch in weiten Teilen der Inneren Verwaltung z.B. beim Vollzugs des Versammlungsrechts, des Ausländerrechts und des Zivildienstrechts, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts, bei Teilen des Umwelt- und
Drucksache 219/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... 1. bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes oder anhand von Dokumenten mit gleichwertiger Sicherheit; die Identität der Person kann auch anhand des
Drucksache 92/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union - COM(2013) 48 final
... 15. Auch in Bezug auf die nichtkommerzielle Forschungsverwaltung, die Steuerverwaltung, Teile der Sozialverwaltung (z.B. Sozialfürsorge und Jugendhilfe), die Justizverwaltung und die Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und der Landtage sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können die geplanten Harmonisierungsmaßnahmen nicht auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden. Zweifelhaft ist die Binnenmarktkompetenz wegen mangelnden Binnenmarktbezugs bzw. speziellerer unionsrechtlicher Regelungen aber auch in weiten Teilen der Inneren Verwaltung z.B. beim Vollzugs des Versammlungsrechts, des Ausländerrechts und des Zivildienstrechts, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts, bei Teilen des Umwelt- und
Drucksache 379/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... mit der Durchführung ausländerrechtlicher
Drucksache 802/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
... Absatz 6 stellt klar, dass unbeschadet der Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 5 die Regelungen des Ausländerrechts unberührt bleiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
1. Weitere Kosten
2. Gleichstellungspolitische Belange
3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
Abkommen
Artikel 1 Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet
Artikel 2 Völkerrechtliche Übereinkünfte
Artikel 3 Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung
Artikel 4 Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs
Artikel 5 Gleichbehandlung von Schiffen
Artikel 6 Gewerbliche Tätigkeiten
Artikel 7 Unbeschränkter Transfer
Artikel 8 Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche
Artikel 9 Beachtung von Rechtsvorschriften
Artikel 10 Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren
Artikel 11 Identifizierung von Besatzungsmitgliedern
Artikel 12 Einreise, Durchreise und Aufenthalt
Artikel 13 Vorkommnisse auf See
Artikel 14 Zusammenarbeit
Artikel 15 Konsultationen
Artikel 16 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 17 Registrierung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anhang Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 333/12
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Die Gesetzesnovelle knüpft nahtlos an jüngere Entwicklungen des Ausländerrechts an, die darauf abzielen, besondere Integrationsleistungen zu honorieren. Genannt seien hier:
Drucksache 807/12 (Beschluss)
... In diesen Fällen kann mangels Zuständigkeit der Ausländerbehörde kein nationaler Aufenthaltstitel erteilt werden. Das Ausländerrecht bot bisher kein ausreichendes Instrumentarium um Sachverhalte über innereuropäische Grenzen zufriedenstellend zu lösen. Für Fälle der Beschäftigung sieht die Achte Verordnung zur Änderung der
Drucksache 512/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZR-Gesetzes
... \/EU für den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gegeben sind, weil von einem Unionsbürger eine terroristische Gefahr ausgeht. Auch in diesem Fall erfolgt die Speicherung zu ausländerrechtlichen Zwecken.
Drucksache 807/1/12
... In diesen Fällen kann mangels Zuständigkeit der Ausländerbehörde kein nationaler Aufenthaltstitel erteilt werden. Das Ausländerrecht bot bisher kein ausreichendes Instrumentarium um Sachverhalte über innereuropäische Grenzen zufriedenstellend zu lösen. Für Fälle der Beschäftigung sieht die Achte Verordnung zur Änderung der
Drucksache 576/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen -
... Die asyl- und ausländerrechtlichen Regelungen sehen vor, dass Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht werden. Sie erhalten dort vorwiegend Sachleistungen. Diese Sachleistungsgewährung ist zentraler Baustein des AsylbLG und muss vor dem Hintergrund sprunghaft steigender Antragszahlen weiterhin Bestand haben. Mit Ausnahme eines in bar zu erbringenden Betrages zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums gilt nach ausdrücklichem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts für Leistungen, die sich auf das physische Existenzminimum beziehen, nach wie vor der in § 3 AsylbLG verankerte Vorrang von Sachleistungen.
Drucksache 264/11
... Die erhöhten Aufwände resultieren zum einen aus dem neu einzuführenden Antragsverfahren. Dies beinhaltet zunächst die Aufnahme der Daten des Antragstellers nach den einschlägigen Vorgaben der EU-Verordnung beziehungsweise des eAT-Gesetzes (das heißt detaillierte Erfassung der für den elektronischen Aufenthaltstitel zum Teil zusätzlich benötigten Angaben). Neben der Erfassung des Lichtbildes müssen darüber hinaus künftig zwei Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies geschieht mit Hilfe eines optischen Scanners. Im Regelfall werden die beiden Zeigefinger hierzu dreimal flach auf die Sensoroberfläche gelegt. Ausnahmeregelungen – zum Beispiel bei unzureichender Qualität der Fingerabdrücke – müssen dabei gesondert beachtet werden. Nach Erfassung sämtlicher Antragsdaten und der ausländerrechtlichen Entscheidung durch die Ausländerbehörde ist der Antragsdatensatz nebst Lichtbild und Fingerabdrücken an den Produzenten zu übermitteln. Für die Zwischenzeit bis zur Fertigstellung und Ausgabe der elektronischen Karte sind gegebenenfalls Fiktionsbescheinigungen auszustellen. Dieses Erfordernis ergibt sich nunmehr zusätzlich auch in den Fällen, in denen der Aufenthaltstitel bislang direkt vor Ort in der Ausländerbehörde bedruckt und in den Pass des Ausländers eingeklebt werden konnte.
Drucksache 538/11
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.
Drucksache 57/2/11
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... Nach dem vorliegenden Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes kann nur der Ehegatte oder Abkömmling nachträglich einbezogen werden, der im Aussiedlungsgebiet verblieben ist. Damit sind diejenigen Familienmitglieder von der nachträglichen Einbeziehung ausgeschlossen, die ohne einen Einbeziehungsbescheid das Herkunftsland verlassen haben (aus welchen Gründen auch immer) oder hier weder vertriebenenrechtliche Aufnahme gefunden haben noch ausländerrechtlich einen gesicherten Aufenthalt erlangt haben. § 27 Absatz 2 BVFG hilft nur bei besonderer Härte weiter, nicht aber bei "nur" einfacher Härte.
Drucksache 536/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
... In Absatz 1 Satz 1 ist auch auf § 48 Absatz 1 Nummer 2 zu verweisen, da auch der Aufenthaltstitel künftig ein Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) aufweisen wird, das ausgelesen und verglichen werden kann (sog. 1 : 1 Abgleich, der seine Grundlage in der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 findet). Im Übrigen handelt es sich bei der Ergänzung in Satz 1 um eine klarstellende Korrektur, da der auf ausländerrechtlichen Dokumenten aufgebrachte Chip einheitlich als "elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium" bezeichnet wird. Die in Absatz 1 Satz 3 bislang genannten Irisbilder können entfallen, da sie weder in den in § 48 Absatz 1 Nr. 1 genannten Dokumenten noch im künftigen elektronischen Aufenthaltstitel enthalten sind.
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... e) Prüfung ausländerrechtlicher Maßnahmen, und
Drucksache 142/10
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.
Drucksache 206/10
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... II, mit der nicht bezweckt werden soll, nachteilige Auswirkungen im Bereich des Ausländerrechts herbeizuführen und insbesondere die Voraussetzungen für den Familiennachzug oder die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu verschärfen.
Drucksache 791/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 11. Der Bundesrat fordert, die Möglichkeit, Familienangehörigen eines Flüchtlings oder einer Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz leistungsrechtliche Ansprüche abweichend von den anerkannten Schutzbedürftigen zu gewähren, nicht zu streichen (Artikel 23 Absatz 2). Diese Ansprüche sollten sich nach dem konkreten ausländerrechtlichen Status jedes einzelnen Familienmitglieds und nicht nach dem Familienmitglied mit dem "
Drucksache 381/09
... Mit der Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 wird die Anpassung des deutschen Ausländerrechts an das Gemeinschaftsrecht vorgenommen. Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die bereits durchgeführte Passgesetznovellierung, die Passverordnung und die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Wie bereits im Passrecht wird die Verwendung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens zur Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität der Fingerabdrücke und Lichtbilder verbindlich vorgeschrieben. Den Kommunen wird durch entsprechende Übergangsregelungen der dafür erforderliche Zeitrahmen eingeräumt. Die vorgenommenen Rechtsanpassungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Regelungen zur Ausgestaltung des Datenerfassungs-, Qualitätssicherungs- und Datenübermittlungsverfahrens, zu den technischen Einzelheiten sowie zur Datenspeicherung und -nutzung. Der Entwurf schafft die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Die gesetzliche Verordnungsermächtigung des § 99 Absatz 1 Nummer 13a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... 1. bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes oder anhand von Dokumenten mit gleichwertiger Sicherheit; die Überprüfung der Identität kann auch anhand des
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wurde vereinbart, schnellstmöglich die für eine bundeseinheitliche Anwendung des Ausländerrechts erforderliche "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0 Vorbemerkung
0.1 Allgemeines
0.2 Gemeinschaftsrecht
1 Zu § 1 Anwendungsbereich
2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
2.1 Freizügigkeitsrecht
2.2 Freizügigkeitsberechtigte
2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige
2.4 Einreise und Aufenthalt
2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten
2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums
3 Zu § 3 Familienangehörige
3.0 Allgemeines
3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen
3.2 Begriff des Familienangehörigen
3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers
3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe
3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers
4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts
4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern
4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht
4a.0 Allgemeines
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit
4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger
4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger
4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5
4a.6 Abwesenheitszeiten
4a.7 Verlust
5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten
5.0 Allgemeines
5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen
5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts
5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten
5a.0 Allgemeines
5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann
5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann
6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
6.0 Allgemeines
6.1 Verlustgründe
6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung
6.3 Ermessenserwägungen
6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen
6.6 Nicht belegt.
6.7 Nicht belegt.
6.8 Anhörung
7 Zu § 7 Ausreisepflicht
7.1 Allgemeines
7.2 Wiedereinreisesperre
8 Zu § 8 Ausweispflicht
8.1 Ausweispflichten
8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten
9 Zu § 9 Strafvorschriften
10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften
11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
11.0 Allgemeines
11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG
11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts
11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten
13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten
13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten
13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht
13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit
14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
15 Zu § 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... nach dem Ausländerrecht auf vergleichbare Weise ausländerrechtlich ähnlich
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... Die Speicherung der entsprechenden Verdachtsfälle im Ausländerzentralregister ist – auch zur Vorbereitung ausländerrechtlicher Entscheidungen, etwa über die Aufenthaltsbeendigung oder die Verlängerung von Aufenthaltstiteln – von ebenso großer Bedeutung wie die bereits geregelte Speicherung der Verdachtsfälle nach § 129a (auch in Verbindung mit § 129b)
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
... definiert wird. Als illegale Beschäftigung wird die Beschäftigung unter Verletzung von arbeitsmarkt- und ausländerrechtlichen Vorschriften bezeichnet:
Drucksache 791/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... 11. Der Bundesrat fordert, die Möglichkeit, Familienangehörigen eines Flüchtlings oder einer Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz leistungsrechtliche Ansprüche abweichend von den anerkannten Schutzbedürftigen zu gewähren, nicht zu streichen (Artikel 23 Absatz 2). Diese Ansprüche sollten sich nach dem konkreten ausländerrechtlichen Status jedes einzelnen Familienmitglieds und nicht nach dem Familienmitglied mit dem "
Drucksache 331/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
... Absatz 1 bestimmt, dass die empfangende Vertragspartei die Daten grundsätzlich nur für ihre strafrechtlichen Ermittlungen (Buchstabe a), für damit in direktem Zusammenhang stehende nicht strafrechtliche Gerichts- und Verwaltungsverfahren (Buchstabe c, beispielsweise ausländerrechtliche Verfahren) sowie zur Verhinderung einer ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Sicherheit (Buchstabe b) verarbeiten darf. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Vertragspartei zulässig. Durch die Formulierung "
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... Teil I enthält Bestimmungen zur Ausgestaltung des nationalen Rechts bei der Verhütung und Bekämpfung des Verschwindenlassens. Dabei betrifft Teil I diverse Rechtsgebiete, wie etwa das Ausländerrecht, die Rechtshilfe oder das internationale Kindschaftsrecht; der Schwerpunkt liegt jedoch im Straf- und Strafprozessrecht.
Drucksache 633/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... § 17 Abs. 8 wirkt wie ein Fremdkörper im GenDG. Die Regelung gehört eher in das Ausländerrecht. Außerdem ist die Vorschrift durch eine Anhäufung von Verweisen in einem Maße unverständlich, dass das Gebot der Normenklarheit gefährdet ist.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu § 2 Abs. 1 und § 1
3. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a
4. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5
5. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c
6. Zu § 3 Nr. 4
7. Zu § 3 Nr. 7 und 8
8. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:
9. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1
10. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
11. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2
12. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1
13. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2
14. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2
15. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4
16. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3
17. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
18. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1
19. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1
20. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2
21. Zu § 17 Abs. 4
22. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 18 Abs. 2
24. Zu § 19 Nr. 1
25. Zu § 20 Abs. 2
26. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
27. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
28. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4
29. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2
30. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4
31. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1
32. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.