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113 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausscheidenden"


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Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 43. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass die aus dem Ziel Konvergenz ausscheidenden Regionen eine Übergangsunterstützung in Höhe von zwei Dritteln ihrer derzeitigen Mittelzuweisungen erhalten sollen. Die Kommission kommt damit einer wichtigen Forderung der Bundesregierung und der ostdeutschen Länder nach einem "Sicherheitsnetz" entgegen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass alle Regionen, die derzeit im Rahmen des Ziels Konvergenz gefördert werden und deren BIP/Kopf 75 Prozent des EU-27- Durchschnitts übersteigen, in dieses Sicherheitsnetz einbezogen werden.



Drucksache 736/11

... für die Nachfolge der ausscheidenden Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio und Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff - liegt das Besetzungsrecht beim Bundesrat.



Drucksache 632/1/11

... 47. Die aus der Höchstförderung ausscheidenden Gebiete müssen in Entsprechung der Regelungen für die Strukturfonds als Übergangsregionen anerkannt und finanziell unterstützt werden.



Drucksache 712/10

... Buchstabe a verkürzt die Frist des § 25 Absatz 1 Satz 4, nach der eine Milchquote von einer Gesellschaft auf einen ausscheidenden Gesellschafter, der selbst keine Milchquote auf die Gesellschaft übertragen hat, von vier auf zwei Jahre. Buchstabe b verkürzt die Frist des § 25 Absatz 3, innerhalb der die Milchquote einer Gesellschaft nur auf den Gesellschafter übertragen werden kann, der die Milchquote zuvor auf die Gesellschaft übertragen hat, um einen Zwölfmonatszeitraum. Die zugleich vorgenommene Einfügung "durch einen Gesellschafter" dient der Klarstellung.



Drucksache 590/10

... Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.



Drucksache 693/10 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.



Drucksache 590/2/10

... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2011 an für die Dauer von drei Jahren gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Minister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) wiederzubestellen sowie anstelle der mit Ablauf des Jahres 2010 ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder Minister Hartmut Möllring (Niedersachsen), Ministerpräsident a. D. Roland Koch (Hessen) und Staatsminister a. D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern), Ministerpräsident Stefan Mappus (Baden-Württemberg), Ministerpräsident Volker Bouffier (Hessen) und Staatsminister Georg Fahrenschon (Bayern) zu bestellen.



Drucksache 693/1/10

... 21. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.



Drucksache 52/10

... anteilig in der Höhe, in der der Fehlbetrag dem ausscheidenden Gesellschafter nach § 10a Satz 4 und 5 GewStG zuzurechnen ist.



Drucksache 757/09

... Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.



Drucksache 174/1/09

... Es liegt der Fall einer Vertragsübernahme vor. Die Vertragsübernahme muss rechtstechnisch entweder durch dreiseitigen Vertrag oder durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und übernehmenden Diensteanbieter mit Zustimmung der betroffenen Nutzer abgeschlossen werden. Diesen Anforderungen genügt der Gesetzentwurf bislang nicht.



Drucksache 174/09 (Beschluss)

... Es liegt der Fall einer Vertragsübernahme vor. Die Vertragsübernahme muss rechtstechnisch entweder durch dreiseitigen Vertrag oder durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und übernehmenden Diensteanbieter mit Zustimmung der betroffenen Nutzer abgeschlossen werden. Diesen Anforderungen genügt der Gesetzentwurf bislang nicht.



Drucksache 757/1/09

... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2009 ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder Staatsminister a. D. Prof. Dr. Deubel, Minister Jacoby, Ministerpräsident Platzeck Bürgermeisterin Karoline Linnert (Bremen), Senator Axel Gedaschko (Hamburg) und Ministerin Marion Walsmann (Thüringen), als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2010 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.



Drucksache 757/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 beschlossen, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2009 ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder Staatsminister a. D. Prof. Dr. Deubel, Minister Jacoby, Ministerpräsident Platzeck Bürgermeisterin Karoline Linnert (Bremen), Senator Axel Gedaschko (Hamburg) und Ministerin Marion Walsmann (Thüringen), als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2010 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.



Drucksache 635/08 (Beschluss)

... Diese Möglichkeit zur Kündigung wegen Zahlungsrückstandes wird nicht für ausreichend erachtet, um die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters hinreichend zu wahren, insbesondere da er lediglich Drittbetroffener der Ehescheidung ist. Vielmehr ist auch bei Neufassung der Vorschriften sicherzustellen, dass der Vermieter wegen der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch auf den aus dem Mietverhältnis ausscheidenden Ehegatten als Schuldner zugreifen kann. Nach Mitteilung der gerichtlichen Praxis verbleibt in aller Regel der wirtschaftlich schwächere Elternteil mit den Kindern in der Ehewohnung. Dem Vermieter wird durch § 1568a Abs. 3 BGB-E zugemutet, das Wohnungsmietverhältnis mit diesem Elternteil alleine fortzuführen, ohne dass wie bisher die richterliche Möglichkeit besteht, durch Anordnung gegenüber dem Ehegatten die Sicherheit der Mietzahlungen zu stärken. Dadurch entsteht zuungunsten des Vermieters eine Rechtsschutzlücke gegenüber der bisherigen Rechtslage. Diese wird auch nicht durch das entsprechend anwendbare Sonderkündigungsrecht des § 563 Abs. 4



Drucksache 635/1/08

... Diese Möglichkeit zur Kündigung wegen Zahlungsrückstandes wird nicht für ausreichend erachtet, um die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters hinreichend zu wahren, insbesondere da er lediglich Drittbetroffener der Ehescheidung ist. Vielmehr ist auch bei Neufassung der Vorschriften sicherzustellen, dass der Vermieter wegen der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch auf den aus dem Mietverhältnis ausscheidenden Ehegatten als Schuldner zugreifen kann. Nach Mitteilung der gerichtlichen Praxis verbleibt in aller Regel der wirtschaftlich schwächere Elternteil mit den Kindern in der Ehewohnung. Dem Vermieter wird durch § 1568a Abs. 3 BGB-E zugemutet, das Wohnungsmietverhältnis mit diesem Elternteil alleine fortzuführen, ohne dass wie bisher die richterliche Möglichkeit besteht, durch Anordnung gegenüber dem Ehegatten die Sicherheit der Mietzahlungen zu stärken. Dadurch entsteht zuungunsten des Vermieters eine Rechtsschutzlücke gegenüber der bisherigen Rechtslage. Diese wird auch nicht durch das entsprechend anwendbare Sonderkündigungsrecht des § 563 Abs. 4



Drucksache 620/1/07

... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2008 an für die Dauer von drei Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Staatsminister a. D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern), Ministerpräsident Roland Koch (Hessen) und Minister Hartmut Möllring (Niedersachsen) wiederzubestellen sowie anstelle des mit Ablauf des Jahres 2007 ausscheidenden Verwaltungsratsmitgliedes Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel (Baden-Württemberg) Minister Dr. Helmut Linssen (Nordrhein-Westfalen) zu bestellen.



Drucksache 599/07

... Das BVerfG hat in dem Urteil festgestellt, das Entgelt, das das übernehmende Versicherungsunternehmen bei der Übernahme eines Bestandes von einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zahle, müsse einen vollen Ausgleich für den Verlust der Mitgliedschaft bieten (a.a.O. Rn 191, 194). Dabei seien die Interessen der ausscheidenden Vereinsmitglieder mit denen der anderen Betroffenen - des Versicherungsunternehmens mit seinen Anteilseignern einerseits und der Versicherten andererseits - abzustimmen. Dies sei im Zuge der Genehmigungsentscheidung des Bundesaufsichtsamts zu überprüfen (a.a.O. Rn 205). Um die gleichzeitig vom BVerfG (a.a.O. Rn 218) verlangte klare Abgrenzung des Rechtsschutzes im Verwaltungsrechtsweg bzw. im Zivilrechtsweg zu erreichen, wird in § 14 bestimmt dass die Bemessung des Entgelts Gegenstand der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist. Die Höhe des im Bestandsübertragungsvertrag festgelegten Entgelts kann daher nur zusammen mit der Genehmigung der Bestandsübertragung im Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. Der individuelle Ausgleichsanspruch eines ausscheidenden Mitglieds gegen seinen Verein ergibt sich dagegen aus §§ 44f. (s. Nummer 9 und 10). Für seine Duchsetzung ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.



Drucksache 354/07

... Abgesehen davon gilt aber, dass mit dem Anteilserwerb ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem jeweiligen Gesellschafter und der Gesellschaft entsteht, aufgrund dessen dem ausscheidenden wie dem eintretenden Gesellschafter ein Anspruch auf unverzügliche Aktualisierung der Gesellschafterliste zusteht. Bereits nach allgemeinem bürgerlichen Leistungsstörungsrecht folgt aus der Verletzung dieser Pflicht ein Schadensersatzanspruch. Um etwaige Zweifel zu vermeiden, soll dieser Schadensersatzanspruch des Alt- und des Neugesellschafters in § 40 Abs. 3 ausdrücklich fixiert werden (vgl. Nummer 27).



Drucksache 620/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2008 an für die Dauer von drei Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Staatsminister a. D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern), Ministerpräsident Roland Koch (Hessen) und Minister Hartmut Möllring (Niedersachsen) wiederzubestellen sowie anstelle des mit Ablauf des Jahres 2007 ausscheidenden Verwaltungsratsmitgliedes Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel (Baden-Württemberg) Minister Dr. Helmut Linssen (Nordrhein-Westfalen) zu bestellen.



Drucksache 568/07

... Wird anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses die Direktversicherung auf den ausscheidenden Arbeitnehmer übertragen, bleibt die Pauschalierung der Direktversicherungsbeiträge in der Vergangenheit hiervon unberührt.



Drucksache 353/06

... Die neuen Sätze 8 bis 10 sehen daher als Ausnahme von dem in Satz 3 bestimmten Grundsatz vor, dass die Zulassung z.B. eines hausärztlich tätigen Vertragsarztes dann nicht mit dem vollendeten 68. Lebensjahr endet, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für das Gebiet, in dem der Vertragsarzt niedergelassen ist, festgestellt hat, dass eine hausärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder unmittelbar droht. Sie endet jedoch spätestens ein Jahr nach Aufhebung des Beschlusses des Landesausschusses. Mit dieser Nachfrist wird dem ausscheidenden Vertragsarzt ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung gestellt, um seine Praxisnachfolge zu regeln.



Drucksache 738/1/06

... 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2006 als Verwaltungsratsmitglieder ausscheidenden Minister Austermann, Minister a. D. Prof. Dr. Methling und Staatsminister Dr. Metz Ministerpräsident Matthias Platzeck (Brandenburg), Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-Pfalz) und Minister Peter Jacoby (Saarland) als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2007 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.



Drucksache 154/1/06

... Die vorgesehene Regelung, die angemessene Abfindung des ausscheidenden Aktionärs unabhängig vom wirtschaftlichen Wert der Beteiligung und unabhängig vom Börsenkurs festzulegen und gleichzeitig eine gerichtliche Kontrolle der Höhe der Abfindung auszuschließen, erscheint verfassungsrechtlich sehr bedenklich.



Drucksache 738/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2006 als Verwaltungsratsmitglieder ausscheidenden Minister Austermann, Minister a. D. Prof. Dr. Methling und Staatsminister Dr. Metz Ministerpräsident Matthias Platzeck (Brandenburg), Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-Pfalz) und Minister Peter Jacoby (Saarland) als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2007 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.



Drucksache 71/06 (Beschluss)

... § 8a Abs. 2 GenG-E sieht zwingend vor, dass der Anspruch des ausscheidenden Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ausgesetzt wird solange durch die Auszahlung das Mindestkapital unterschritten wird.



Drucksache 71/1/06

... § 8a Abs. 2 GenG-E sieht zwingend vor, dass der Anspruch des ausscheidenden Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ausgesetzt wird solange durch die Auszahlung das Mindestkapital unterschritten wird.



Drucksache 154/06 (Beschluss)

... Die vorgesehene Regelung, die angemessene Abfindung des ausscheidenden Aktionärs unabhängig vom wirtschaftlichen Wert der Beteiligung und unabhängig vom Börsenkurs festzulegen und gleichzeitig eine gerichtliche Kontrolle der Höhe der Abfindung auszuschließen, erscheint verfassungsrechtlich sehr bedenklich.



Drucksache 738/06

... Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.



Drucksache 885/04 (Beschluss)

... anstelle des mit Ablauf des Jahres 2004 als Verwaltungsratsmitglied ausscheidenden Ministers Jochen Dieckmann (Nordrhein-Westfalen)



Drucksache 885/04

... Ich bitte Sie, für die anstehende Amtsdauer vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 entsprechend § 7 Absatz 1 Nr. 3 i.V.m. § 7 Absatz 3 KfW-Gesetz vier neue Verwaltungsratsmitglieder zu bestellen; eine Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder ist möglich.



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 619/16 PDF-Dokument



Drucksache 640/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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