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"Ausscheidenden"
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 43. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass die aus dem Ziel Konvergenz ausscheidenden Regionen eine Übergangsunterstützung in Höhe von zwei Dritteln ihrer derzeitigen Mittelzuweisungen erhalten sollen. Die Kommission kommt damit einer wichtigen Forderung der Bundesregierung und der ostdeutschen Länder nach einem "Sicherheitsnetz" entgegen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass alle Regionen, die derzeit im Rahmen des Ziels Konvergenz gefördert werden und deren BIP/Kopf 75 Prozent des EU-27- Durchschnitts übersteigen, in dieses Sicherheitsnetz einbezogen werden.
Drucksache 736/11
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts
... für die Nachfolge der ausscheidenden Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio und Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff - liegt das Besetzungsrecht beim Bundesrat.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 47. Die aus der Höchstförderung ausscheidenden Gebiete müssen in Entsprechung der Regelungen für die Strukturfonds als Übergangsregionen anerkannt und finanziell unterstützt werden.
Drucksache 712/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Buchstabe a verkürzt die Frist des § 25 Absatz 1 Satz 4, nach der eine Milchquote von einer Gesellschaft auf einen ausscheidenden Gesellschafter, der selbst keine Milchquote auf die Gesellschaft übertragen hat, von vier auf zwei Jahre. Buchstabe b verkürzt die Frist des § 25 Absatz 3, innerhalb der die Milchquote einer Gesellschaft nur auf den Gesellschafter übertragen werden kann, der die Milchquote zuvor auf die Gesellschaft übertragen hat, um einen Zwölfmonatszeitraum. Die zugleich vorgenommene Einfügung "durch einen Gesellschafter" dient der Klarstellung.
Drucksache 590/10
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.
Drucksache 693/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 20. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.
Drucksache 590/2/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2011 an für die Dauer von drei Jahren gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Minister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) wiederzubestellen sowie anstelle der mit Ablauf des Jahres 2010 ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder Minister Hartmut Möllring (Niedersachsen), Ministerpräsident a. D. Roland Koch (Hessen) und Staatsminister a. D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern), Ministerpräsident Stefan Mappus (Baden-Württemberg), Ministerpräsident Volker Bouffier (Hessen) und Staatsminister Georg Fahrenschon (Bayern) zu bestellen.
Drucksache 693/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 21. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.
Drucksache 52/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 - GewStR 2009)
... anteilig in der Höhe, in der der Fehlbetrag dem ausscheidenden Gesellschafter nach § 10a Satz 4 und 5 GewStG zuzurechnen ist.
Drucksache 757/09
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kreditanstalt für Wiederaufbau ... Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.
Drucksache 174/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Es liegt der Fall einer Vertragsübernahme vor. Die Vertragsübernahme muss rechtstechnisch entweder durch dreiseitigen Vertrag oder durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und übernehmenden Diensteanbieter mit Zustimmung der betroffenen Nutzer abgeschlossen werden. Diesen Anforderungen genügt der Gesetzentwurf bislang nicht.
Drucksache 174/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Es liegt der Fall einer Vertragsübernahme vor. Die Vertragsübernahme muss rechtstechnisch entweder durch dreiseitigen Vertrag oder durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und übernehmenden Diensteanbieter mit Zustimmung der betroffenen Nutzer abgeschlossen werden. Diesen Anforderungen genügt der Gesetzentwurf bislang nicht.
Drucksache 757/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2009 ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder Staatsminister a. D. Prof. Dr. Deubel, Minister Jacoby, Ministerpräsident Platzeck Bürgermeisterin Karoline Linnert (Bremen), Senator Axel Gedaschko (Hamburg) und Ministerin Marion Walsmann (Thüringen), als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2010 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.
Drucksache 757/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Bundesrat hat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 beschlossen, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2009 ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder Staatsminister a. D. Prof. Dr. Deubel, Minister Jacoby, Ministerpräsident Platzeck Bürgermeisterin Karoline Linnert (Bremen), Senator Axel Gedaschko (Hamburg) und Ministerin Marion Walsmann (Thüringen), als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2010 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.
Drucksache 635/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
... Diese Möglichkeit zur Kündigung wegen Zahlungsrückstandes wird nicht für ausreichend erachtet, um die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters hinreichend zu wahren, insbesondere da er lediglich Drittbetroffener der Ehescheidung ist. Vielmehr ist auch bei Neufassung der Vorschriften sicherzustellen, dass der Vermieter wegen der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch auf den aus dem Mietverhältnis ausscheidenden Ehegatten als Schuldner zugreifen kann. Nach Mitteilung der gerichtlichen Praxis verbleibt in aller Regel der wirtschaftlich schwächere Elternteil mit den Kindern in der Ehewohnung. Dem Vermieter wird durch § 1568a Abs. 3 BGB-E zugemutet, das Wohnungsmietverhältnis mit diesem Elternteil alleine fortzuführen, ohne dass wie bisher die richterliche Möglichkeit besteht, durch Anordnung gegenüber dem Ehegatten die Sicherheit der Mietzahlungen zu stärken. Dadurch entsteht zuungunsten des Vermieters eine Rechtsschutzlücke gegenüber der bisherigen Rechtslage. Diese wird auch nicht durch das entsprechend anwendbare Sonderkündigungsrecht des § 563 Abs. 4
Drucksache 635/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
... Diese Möglichkeit zur Kündigung wegen Zahlungsrückstandes wird nicht für ausreichend erachtet, um die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters hinreichend zu wahren, insbesondere da er lediglich Drittbetroffener der Ehescheidung ist. Vielmehr ist auch bei Neufassung der Vorschriften sicherzustellen, dass der Vermieter wegen der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch auf den aus dem Mietverhältnis ausscheidenden Ehegatten als Schuldner zugreifen kann. Nach Mitteilung der gerichtlichen Praxis verbleibt in aller Regel der wirtschaftlich schwächere Elternteil mit den Kindern in der Ehewohnung. Dem Vermieter wird durch § 1568a Abs. 3 BGB-E zugemutet, das Wohnungsmietverhältnis mit diesem Elternteil alleine fortzuführen, ohne dass wie bisher die richterliche Möglichkeit besteht, durch Anordnung gegenüber dem Ehegatten die Sicherheit der Mietzahlungen zu stärken. Dadurch entsteht zuungunsten des Vermieters eine Rechtsschutzlücke gegenüber der bisherigen Rechtslage. Diese wird auch nicht durch das entsprechend anwendbare Sonderkündigungsrecht des § 563 Abs. 4
Drucksache 620/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2008 an für die Dauer von drei Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Staatsminister a. D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern), Ministerpräsident Roland Koch (Hessen) und Minister Hartmut Möllring (Niedersachsen) wiederzubestellen sowie anstelle des mit Ablauf des Jahres 2007 ausscheidenden Verwaltungsratsmitgliedes Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel (Baden-Württemberg) Minister Dr. Helmut Linssen (Nordrhein-Westfalen) zu bestellen.
Drucksache 599/07
... Das BVerfG hat in dem Urteil festgestellt, das Entgelt, das das übernehmende Versicherungsunternehmen bei der Übernahme eines Bestandes von einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zahle, müsse einen vollen Ausgleich für den Verlust der Mitgliedschaft bieten (a.a.O. Rn 191, 194). Dabei seien die Interessen der ausscheidenden Vereinsmitglieder mit denen der anderen Betroffenen - des Versicherungsunternehmens mit seinen Anteilseignern einerseits und der Versicherten andererseits - abzustimmen. Dies sei im Zuge der Genehmigungsentscheidung des Bundesaufsichtsamts zu überprüfen (a.a.O. Rn 205). Um die gleichzeitig vom BVerfG (a.a.O. Rn 218) verlangte klare Abgrenzung des Rechtsschutzes im Verwaltungsrechtsweg bzw. im Zivilrechtsweg zu erreichen, wird in § 14 bestimmt dass die Bemessung des Entgelts Gegenstand der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist. Die Höhe des im Bestandsübertragungsvertrag festgelegten Entgelts kann daher nur zusammen mit der Genehmigung der Bestandsübertragung im Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. Der individuelle Ausgleichsanspruch eines ausscheidenden Mitglieds gegen seinen Verein ergibt sich dagegen aus §§ 44f. (s. Nummer 9 und 10). Für seine Duchsetzung ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... Abgesehen davon gilt aber, dass mit dem Anteilserwerb ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem jeweiligen Gesellschafter und der Gesellschaft entsteht, aufgrund dessen dem ausscheidenden wie dem eintretenden Gesellschafter ein Anspruch auf unverzügliche Aktualisierung der Gesellschafterliste zusteht. Bereits nach allgemeinem bürgerlichen Leistungsstörungsrecht folgt aus der Verletzung dieser Pflicht ein Schadensersatzanspruch. Um etwaige Zweifel zu vermeiden, soll dieser Schadensersatzanspruch des Alt- und des Neugesellschafters in § 40 Abs. 3 ausdrücklich fixiert werden (vgl. Nummer 27).
Drucksache 620/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2008 an für die Dauer von drei Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Staatsminister a. D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern), Ministerpräsident Roland Koch (Hessen) und Minister Hartmut Möllring (Niedersachsen) wiederzubestellen sowie anstelle des mit Ablauf des Jahres 2007 ausscheidenden Verwaltungsratsmitgliedes Ministerpräsident a. D. Erwin Teufel (Baden-Württemberg) Minister Dr. Helmut Linssen (Nordrhein-Westfalen) zu bestellen.
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... Wird anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses die Direktversicherung auf den ausscheidenden Arbeitnehmer übertragen, bleibt die Pauschalierung der Direktversicherungsbeiträge in der Vergangenheit hiervon unberührt.
Drucksache 353/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG )
... Die neuen Sätze 8 bis 10 sehen daher als Ausnahme von dem in Satz 3 bestimmten Grundsatz vor, dass die Zulassung z.B. eines hausärztlich tätigen Vertragsarztes dann nicht mit dem vollendeten 68. Lebensjahr endet, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für das Gebiet, in dem der Vertragsarzt niedergelassen ist, festgestellt hat, dass eine hausärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder unmittelbar droht. Sie endet jedoch spätestens ein Jahr nach Aufhebung des Beschlusses des Landesausschusses. Mit dieser Nachfrist wird dem ausscheidenden Vertragsarzt ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung gestellt, um seine Praxisnachfolge zu regeln.
Drucksache 738/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2006 als Verwaltungsratsmitglieder ausscheidenden Minister Austermann, Minister a. D. Prof. Dr. Methling und Staatsminister Dr. Metz Ministerpräsident Matthias Platzeck (Brandenburg), Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-Pfalz) und Minister Peter Jacoby (Saarland) als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2007 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.
Drucksache 154/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Die vorgesehene Regelung, die angemessene Abfindung des ausscheidenden Aktionärs unabhängig vom wirtschaftlichen Wert der Beteiligung und unabhängig vom Börsenkurs festzulegen und gleichzeitig eine gerichtliche Kontrolle der Höhe der Abfindung auszuschließen, erscheint verfassungsrechtlich sehr bedenklich.
Drucksache 738/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2006 als Verwaltungsratsmitglieder ausscheidenden Minister Austermann, Minister a. D. Prof. Dr. Methling und Staatsminister Dr. Metz Ministerpräsident Matthias Platzeck (Brandenburg), Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-Pfalz) und Minister Peter Jacoby (Saarland) als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2007 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.
Drucksache 71/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
... § 8a Abs. 2 GenG-E sieht zwingend vor, dass der Anspruch des ausscheidenden Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ausgesetzt wird solange durch die Auszahlung das Mindestkapital unterschritten wird.
Drucksache 71/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
... § 8a Abs. 2 GenG-E sieht zwingend vor, dass der Anspruch des ausscheidenden Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ausgesetzt wird solange durch die Auszahlung das Mindestkapital unterschritten wird.
Drucksache 154/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Die vorgesehene Regelung, die angemessene Abfindung des ausscheidenden Aktionärs unabhängig vom wirtschaftlichen Wert der Beteiligung und unabhängig vom Börsenkurs festzulegen und gleichzeitig eine gerichtliche Kontrolle der Höhe der Abfindung auszuschließen, erscheint verfassungsrechtlich sehr bedenklich.
Drucksache 738/06
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.
Drucksache 885/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... anstelle des mit Ablauf des Jahres 2004 als Verwaltungsratsmitglied ausscheidenden Ministers Jochen Dieckmann (Nordrhein-Westfalen)
Drucksache 885/04
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt, den 27. Oktober 2004
... Ich bitte Sie, für die anstehende Amtsdauer vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 entsprechend § 7 Absatz 1 Nr. 3 i.V.m. § 7 Absatz 3 KfW-Gesetz vier neue Verwaltungsratsmitglieder zu bestellen; eine Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder ist möglich.
Drucksache 110/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 387/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStR 2019)
Drucksache 619/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
Drucksache 640/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) COM(2016) 683 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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