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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausschließlichkeitsregelung"


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Drucksache 322/1/13

... Die beabsichtigte Neuregelung, mit der die bisherige unsichere Rechtsposition hinsichtlich einer elektronischen Antragstellung auf Erteilung von Registerauskünften behoben werden soll, wird grundsätzlich begrüßt. Mit der Formulierung zu § 30c Absatz 1 BZRG-E sowie zu § 150e Absatz 1 GewO-E, wonach der Antrag unter Nutzung des im Internet angebotenen Zugangs unmittelbar bei der Registerbehörde zu stellen ist, würde allerdings eine Ausschließlichkeitsregelung geschaffen. Mit dieser würde das teilweise in den Kommunen bereits mit erheblichen finanziellen Mitteln aufgebaute kommunale Online-Dienstleistungsangebot im Hinblick auf die Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister obsolet werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Investitionen, die zum Aufbau dieser Online-Bürgerdienste getätigt wurden, nicht hinnehmbar. Hinzu kommt, dass die fraglichen Antragsverfahren ein wichtiger Bestandteil der Online-Bürgerdienste sind, die für deren Akzeptanz und die Weiterentwicklung von eGovernment generell von hoher Bedeutung sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 20a Absatz 1 Satz 1 BZRG , Artikel 1a - neu - § 5a 2. BMeldDÜV , Artikel 5 Absatz 1, Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 30c Absatz 5 - neu - BZRG , Artikel 2 Nummer 3 § 150e Absatz 5 - neu - GewO

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO


 
 
 


Drucksache 322/13 (Beschluss)

... Die beabsichtigte Neuregelung, mit der die bisherige unsichere Rechtsposition hinsichtlich einer elektronischen Antragstellung auf Erteilung von Registerauskünften behoben werden soll, wird grundsätzlich begrüßt. Mit der Formulierung zu § 30c Absatz 1 BZRG-E sowie zu § 150e Absatz 1 GewO-E, wonach der Antrag unter Nutzung des im Internet angebotenen Zugangs unmittelbar bei der Registerbehörde zu stellen ist, würde allerdings eine Ausschließlichkeitsregelung geschaffen. Mit dieser würde das teilweise in den Kommunen bereits mit erheblichen finanziellen Mitteln aufgebaute kommunale Online-Dienstleistungsangebot im Hinblick auf die Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister obsolet werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Investitionen, die zum Aufbau dieser Online-Bürgerdienste getätigt wurden, nicht hinnehmbar. Hinzu kommt, dass die fraglichen Antragsverfahren ein wichtiger Bestandteil der Online-Bürgerdienste sind, die für deren Akzeptanz und die Weiterentwicklung von eGovernment generell von hoher Bedeutung sind.

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Drucksache 322/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 20a Absatz 1 Satz 1 BZRG , Artikel 1a - neu - § 5a 2. BMeldDÜV ,

'Artikel 1a Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 30c Absatz 2 Satz 4 - neu - BZRG , Artikel 2 Nummer 3 § 150e Absatz 2 Satz 4 -neu- GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 30c Absatz 5 - neu - BZRG , Artikel 2 Nummer 3 § 150e Absatz 5 -neu- GewO

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.