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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Autobahnzusammenschluss"


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Drucksache 263/06

... Ansonsten gelten die Absätze 2 und 3 des Artikels 10 des Abkommens vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württemberg) und Rheinfelden (Aargau). Danach sind Waren, die zum Bau und zur Erhaltung der Brücke und der dazugehörigen Grenzabfertigungsanlagen verwendet werden nach Maßgabe des Briefwechsels vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Befreiungen und Erleichterungen bezüglich Eingangsabgaben beim Bau, bei der Unterhaltung, bei der Änderung und beim Betrieb anderer Grenzübergänge und Grenzbrücken zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluss im Raum Basel und Weil am Rhein von Einfuhrabgaben befreit. Die zuständigen Steuer- und Zollbehörden beider Denkschrift zum Abkommen Vertragsparteien verständigen sich und leisten einander jede notwendige Information und Unterstützung bei der Anwendung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II . Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Beschreibung der Brücke

Artikel 3
Bauausführung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Erstattungsleistungen

Artikel 8
Erhaltung

Artikel 9
Arbeitsgenehmigung und Rücknahmepflicht

Artikel 10
Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen

Artikel 11
Grenzabfertigungsanlagen

Artikel 12
Gemischte Kommission

Artikel 13
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Registrierungsklausel

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 262/06

... Ansonsten gelten die Absätze 2 und 3 des Artikels 10 des Abkommens vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württemberg) und Rheinfelden (Aargau). Danach sind Waren, die zum Bau und zur Erhaltung der Brücke und der dazugehörigen Grenzabfertigungsanlagen verwendet werden nach Maßgabe des Briefwechsels vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Befreiungen und Erleichterungen bezüglich Eingangsabgaben beim Bau, bei der Unterhaltung, bei der Änderung und beim Betrieb anderer Grenzübergänge und Grenzbrücken zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluss im Raum Basel und Weil am Rhein von Einfuhrabgaben befreit. Die zuständigen Steuer- und Zollbehörden beider Vertragsparteien verständigen sich und leisten einander jede notwendige Information und Unterstützung bei der Anwendung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1 bis 5
Leider Nicht vorhanden

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Erstattungsleistungen

Artikel 8
Weitere Erhaltung

Artikel 9
Arbeitsgenehmigung und Rücknahmepflicht

Artikel 10
Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen

Artikel 11
Gemischte Kommission

Artikel 13
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Registrierungsklausel

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.