[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Banken- und Versicherungssektor"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 207/16

... Wie der Bundesrat ist sich die Kommission der raschen technologischen Veränderungen durchaus bewusst. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des "Lisbon Council " 1 zeigt, dass die Digitalisierung im Bereich der Finanzdienstleistungen viel weiter fortgeschritten ist als in anderen vergleichbaren Wirtschaftszweigen. Diese Entwicklung beschränkt sich nicht auf Großbanken, auch Genossenschaftsbanken haben begonnen, Teile ihres Kundendienstes zu digitalisieren. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Digitalisierung und neue Technologien den Banken- und Versicherungssektor in Zukunft wesentlich mitprägen werden. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass in einigen Mitgliedstaaten mit relativ stark konzentriertem Bankwesen ein Mangel an Wahlmöglichkeiten besteht. Dieser könnte am besten behoben werden, wenn neue Marktteilnehmer dank neuer Technologien leichter Zugang zu den Märkten finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/16




Anhang
Bemerkungen der Kommission zu den Punkten, auf die der Bundesrat besonders hingewiesen hat


 
 
 


Drucksache 94/13

... Unternehmenskrisen im Banken- und Versicherungssektor führen zu Verwerfungen auf den Finanzmärkten und belasten im Fall von staatlichen Stützungsmaßnahmen die öffentlichen Haushalte. Der Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, die verantwortlichen Geschäftsleiter strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen, die durch Pflichtverletzungen im Risikomanagement die Krise des Instituts bzw. des Unternehmens mit verursacht haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 679/1/10

... Der Vorschlag des Bundesrates bedarf zur Beseitigung eines Ungleichgewichts bei der Umsatzbesteuerung im Banken- und Versicherungsbereich der Umsetzung. Denn während privatrechtlich organisierte Banken und Versicherungen – darunter weltweit agierende Großbanken und große Versicherungen – eine Besteuerung der Vorumsätze verbundener Unternehmen nach geltendem Recht im Wege der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 52b Absatz 5 und 9 EStG

2. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 6, 7a - neu - und 8a - neu - § 1 Absatz 3, § 4 Nummer 29 - neu -, § 6 Absatz 1 und § 14 Absatz 2 UStG

3. Zu Artikel 4 Nummer 6 § 4 Nummer 21 UStG *


 
 
 


Drucksache 781/10

... 45. ist sich der besonderen Probleme im Zusammenhang mit den wichtigen Bereichen des Banken- und Versicherungssektors bewusst, der sich in vielen neuen Mitgliedstaaten im Besitz ausländischer Institute befindet;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 74/10

... Der vorliegende Gesetzentwurf ist der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung (Selbstverpflichtung acht großer deutscher Banken und der drei größten Versicherungsunternehmen zur schnellstmöglichen Umsetzung der FSB-Standards im Dezember 2009, Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den Anforderungen an Vergütungssysteme vom 21. Dezember 2009, gesetzliche Umsetzung). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nunmehr die FSB-Prinzipien und -Standards für den Banken- und Versicherungsbereich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt für den Bankenbereich zudem die vergütungsrelevanten Vorgaben in der vorgenannten Änderungsrichtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 64b
Vergütungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Selbstverpflichtungserklärung

2. Rundschreiben

3. Gesetzliche Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 64b
Absatz 1.

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)


 
 
 


Drucksache 442/1/09

... - Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der dort genannten Heilberufe sind). Ein weiterer Umsetzungsbedarf war fur den Gesetzgeber bislang nicht erkennbar. Die nunmehr fur den Banken- und Versicherungsbereich vorgesehene Umsetzung der Vorschrift trägt der Entwicklung zunehmender Auslagerungen von Tätigkeiten auf Dritte (z.B. im Bereich der Kreditgewährung, der Verschaffung von Versicherungsschutz, der Kredit- oder Versicherungsverwaltung und im Bereich des Zahlungs- und Überweisungsverkehrs) im Banken- und Versicherungssektor Rechnung. Auch andere Mitgliedstaaten wenden diese Steuerbefreiung an. Eine Gefahr des Entstehens von Wettbewerbsverzerrungen, die diese Regelung gemeinschaftsrechtlich ausschließen wurde, ist nicht ersichtlich. Zum einen handelt es sich bei den begünstigten Leistungen um solche, die typischerweise nur fur den Banken- und Versicherungssektor erbracht werden können. Somit scheidet eine etwaige Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehende Steuerpflicht vergleichbarer Leistungen durch andere Unternehmer aus. Zum anderen kommt es bereits nach geltendem Recht im Wege der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/1/09




Artikel 1a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 233/09

... 31. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Investitionen von EU-Unternehmen in China unverändert Beschränkungen unterliegen, wobei dies insbesondere für den Banken- und Versicherungssektor gilt, wo hohe und diskriminierende Lizenzierungskosten gezahlt werden müssen und die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischen Unternehmen vorgeschrieben ist; appelliert an China, sich unbedingt mit diesen Problemen zu befassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/09




2 Allgemeines

2 Marktzugang

Hemmnisse, Normen

3 Rohstoffe

Staatliche Beihilfen

Öffentliches Auftragswesen

3 Währung

Präsenz und Hilfe der Europäischen Union

Energie, nachhaltige Energiewirtschaft

3 Finanzdienstleistungen

Freier und fairer Handel

Anti -Dumping-Maßnahmen/Marktwirtschaftsstatus

Rechte des geistigen Eigentums und Produktfälschungen

3 Zoll

Soziale und ökologische Auswirkungen

Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 442/09 (Beschluss)

... - Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der dort genannten Heilberufe sind). Ein weiterer Umsetzungsbedarf war für den Gesetzgeber bislang nicht erkennbar. Die nunmehr für den Banken- und Versicherungsbereich vorgesehene Umsetzung der Vorschrift trägt der Entwicklung zunehmender Auslagerungen von Tätigkeiten auf Dritte (z.B. im Bereich der Kreditgewährung, der Verschaffung von Versicherungsschutz, der Kredit- oder Versicherungsverwaltung und im Bereich des Zahlungs- und Überweisungsverkehrs) im Banken- und Versicherungssektor Rechnung. Auch andere Mitgliedstaaten wenden diese Steuerbefreiung an. Eine Gefahr des Entstehens von Wettbewerbsverzerrungen, die diese Regelung gemeinschaftsrechtlich ausschließen würde, ist nicht ersichtlich. Zum einen handelt es sich bei den begünstigten Leistungen um solche, die typischerweise nur für den Banken- und Versicherungssektor erbracht werden können. Somit scheidet eine etwaige Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehende Steuerpflicht vergleichbarer Leistungen durch andere Unternehmer aus. Zum anderen kommt es bereits nach geltendem Recht im Wege der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/09 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a und 6b FMStFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a, 6b und 6c FMStFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 2 FMStFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 4 FMStFG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 5 FMStFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 6 FMStFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a FMStFG

9. Zu Artikel 1a - neu - §§ 1, 4, 6 und 14 UStG

Artikel 1a
Anderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 486/06

... FF. in der Erwägung, dass vermehrter Handel mit Dienstleistungen zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern einen wichtigen Kanal für den Wissenstransfer darstellt und dass dieser auch den Zugang zu grundlegenden Diensten, Kommunikation und einem funktionierenden Banken- und Versicherungssektor verbessern kann,



Drucksache 564/05

... Was die Durchführungsmaßnahmen im Wertpapier-, Banken- und Versicherungssektor betrifft, so bestätigt die Kommission die von ihr am 5. Februar 2002 in der Plenarsitzung eingegangenen und am 31. März 2004 bekräftigten Verpflichtungen. Die Kommission verpflichtet sich insbesondere, den Standpunkt des Parlaments und die Entschließungen, die es möglicherweise annimmt, wenn die Durchführungsmaßnahmen seiner Ansicht nach die im Basisrechtsakt vorgesehenen Zuständigkeiten überschreiten, weitestgehend zu berücksichtigen; in diesen Fällen bemüht sie sich um eine ausgewogene Lösung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/05




Beschluss des Europäischen Parlaments zu der Revision der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission 2005/2076 ACI

Anlage

I. Geltungsbereich

II. politische Verantwortung

III. KONSTRUKTIVER Dialog und Informationsfluss

IV. Zusammenarbeit IM Bereich der Gesetzgebungsverfahren und der Programmplanung

V. Mitwirkung der Kommission an den Parlamentsarbeiten

VI. Schlussbestimmungen

Anhang 1
Übermittlung vertraulicher Informationen an das Europäische Parlament

1. Geltungsbereich

2. Allgemeine Bestimmungen

3. Modalitäten für den Zugang zu den vertraulichen Informationen und für ihre Behandlung

Anhang 2
Zeitplan für das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission


 
 
 


Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.