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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankenmarkt"


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Drucksache 355/20

... Die Kommission setzt sich weiterhin dafür ein, übermäßig belastende Regulierungskosten zu vermeiden, insbesondere für kleine Banken, aber auch für andere Institute. Der Vorschlag des Bundesrates, dieses Ziel durch eine Verringerung der aufsichtlichen Regulierung und der Intensität der Beaufsichtigung mittlerer Banken zu erreichen, sollte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des europäischen Bankenmarktes äußerst sorgfältig geprüft werden. Eine bloße Gegenüberstellung der Gesamtaktiva von Instituten in der EU einerseits und Instituten in den USA oder der Schweiz andererseits wäre nicht ausreichend, um Schlussfolgerungen zu ziehen, insbesondere da sich die EU aus Mitgliedstaaten mit Bankensektoren unterschiedlicher Größe zusammensetzt. In einigen kleineren Mitgliedstaaten machen die Gesamtaktiva der meisten Banken weniger als 30 Mrd. EUR aus, doch halten diese erhebliche Marktanteile und sind in ihrem Mitgliedstaat systemrelevant. Bei diesen Banken wäre eine Lockerung der Vorschriften und der Aufsicht nicht gerechtfertigt. Bislang liegen der Kommission weder im Hinblick auf eine mögliche Lockerung der Vorschriften für Institute mit Gesamtaktiva zwischen 5 und 30 Mrd. EUR noch in Bezug auf in diesem Fall zu erwägende spezifische Vorschriften stichhaltige Anhaltspunkte vor. Auch sei daran erinnert, dass die derzeit in den Vorschriften vorgesehene Verhältnismäßigkeit auch dieser Kategorie von Banken zugutekommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/20




Anhang

Zu Punkt 6 und Punkt 7 Buchstabe a:

Zu Punkt 7 Buchstabe b:

Zu Punkt 7 Buchstabe c:

Zu Punkt 7 Buchstabe d:

Zu Punkt 7 Buchstabe e:

Zu Punkt 7 Buchstabe f:

Zu Punkt 8:

Zu Punkt 9:

Zu den Punkten 10 und 12:

Zu Punkt 11:

Zu Punkt 13:

Zu Punkt 14:

Zu Punkt 15:

Zu Punkt 16:


 
 
 


Drucksache 45/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedenfalls zu prüfen, welche Auswirkungen die geplante Großkreditobergrenze von 200 Prozent für Ausleihungen an Unternehmen der Finanzbranche auf dem Interbankenmarkt hat. Der Interbankenmarkt ist ein wichtiges Instrument der Banken zur Liquiditätssteuerung und Risikoabsicherung. Bei dieser Prüfung sollten vor allem die Folgen für Verbundstrukturen Berücksichtigung finden.



Drucksache 356/12

... (72) Die Gewährleistung einer wirksamen Abwicklung ausfallender Finanzinstitute in der Union ist ein wesentliches Element der Verwirklichung des Binnenmarktes. Der Ausfall von Finanzinstituten wirkt sich nicht nur auf die Finanzstabilität der Märkte aus, in denen das jeweilige Institut unmittelbar tätig ist, sondern auf die Finanzmarktstabilität der Union insgesamt. Mit der Vollendung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen verstärken sich die Wechselwirkungen zwischen den Finanzsystemen der Mitgliedstaaten. Die Institute operieren außerhalb des Niederlassungsmitgliedstaates und sind über den Interbankenmarkt und andere im Wesentlichen europaweite Märkte miteinander verbunden. Die Sicherstellung einer effektiven Finanzierung der Abwicklung dieser Institute unter den gleichen Bedingungen in allen Mitgliedstaaten liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, in denen die Institute tätig sind, aber auch im Interesse aller Mitgliedstaaten, da es sich um ein Mittel zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen handelt. Die Einrichtung eines Europäischen Systems der Finanzierungsmechanismen dürfte gewährleisten, dass alle in der Union tätigen Institute gleich effektiven Abwicklungsfinanzierungsmechanismen unterliegen und zur Stabilität des Binnenmarktes beitragen.



Drucksache 546/12

... (47) Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Schaffung eines effizienten und wirksamen Rahmens für die Ausübung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Kreditinstituten durch ein Organ der Union und die Sicherstellung der kohärenten Anwendung des einheitlichen Regelwerks für Kreditinstitute, auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und angesichts der unionsweiten Struktur des Bankenmarktes und der Auswirkungen von Bankinsolvenzen auf andere Mitgliedstaaten besser auf Unionsebene zu erreichen sind, kann die Union gemäß dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4.1. Übertragung besonderer Aufsichtsaufgaben auf die EZB

4.1.1. Struktur

4.1.2. Anwendungsbereich der Aufsichtstätigkeiten

4.1.3. Zusammenarbeit mit den Europäischen Aufsichtsbehörden

4.2. Aufgaben der EZB

4.2.1. Aufgaben der EZB

4.2.2. Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden

4.3. Befugnisse der EZB

4.3.1. Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

4.3.2. Besondere Bestimmungen zur Zulassung und zu den Zuständigkeiten des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

4.4. Verhältnis zu den Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums

4.5. Organisatorische Grundsätze

4.5.1. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht

4.5.2. Governance

4.5.3. Informationsaustausch

4.6. Inkrafttreten und Überprüfung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zusammenarbeit und Aufgaben

Artikel 3
Zusammenarbeit

Artikel 4
Der EZB übertragene Aufgaben

Artikel 5
Nationale Behörden

Artikel 6
Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 7
Internationale Beziehungen

Kapitel III
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Artikel 8
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Abschnitt 1
Untersuchungsbefugnisse

Artikel 9
Informationsersuchen

Artikel 10
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 11
Prüfungen vor Ort

Artikel 12
Gerichtliche Genehmigung

Abschnitt 2
besondere Aufsichtsbefugnisse

Artikel 13
Zulassung

Artikel 14
Befugnisse der Behörden des Aufnahmemitgliedstaats und Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis

Artikel 15
Sanktionen

Kapitel IV
Organisatorische Grundsätze

Artikel 16
Unabhängigkeit

Artikel 17
Rechenschaftspflicht

Artikel 18
Trennung von der geldpolitischen Funktion

Artikel 19
Aufsichtsgremium

Artikel 20
Geheimhaltung und Informationsaustausch

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Ressourcen

Artikel 23
Haushalt

Artikel 24
Aufsichtsgebühren

Artikel 25
Austausch von Personal

Kapitel V
Allgemeine und abschließende Bestimmungen

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Übergangsbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 339/12

... (11) Der Finanzsektor hat sich durch die beträchtlichen staatlichen Stützungsmaßnahmen, die eigenen Anpassungsbemühungen und die positiven Effekte der Konjunkturerholung in Deutschland insgesamt stabilisiert. Trotz des im Großen und Ganzen relativ stabilen Finanzsektors und der Abwesenheit einer Kreditklemme bleiben einige Schwachstellen bestehen, vor allem die strukturellen Probleme einiger Landesbanken, insbesondere das Fehlen eines tragfähigen Geschäftsmodells, schwache Leitungs- und Aufsichtsstrukturen sowie eine gewisse Anfälligkeit infolge der starken Abhängigkeit von der Refinanzierung am Interbankenmarkt.



Drucksache 733/11 (Beschluss)

... - Die Verschuldungsobergrenze (Leverage-Ratio) soll verhindern, dass sich Institute übermäßig verschulden, mit der Folge, dass sie in einer Krise durch das dann einsetzende "Deleveraging" in erheblichem Umfang Kredite abbauen müssen. Allerdings berücksichtigt diese Kennziffer nicht das sich aus den Geschäften ergebende Risiko; hochriskantes und risikoarmes Geschäft werden somit gleichgewichtet und letzteres wird dadurch benachteiligt. Um unerwünschte Effekte zu vermeiden, sollte die Leverage-Ratio auf Dauer ein Instrument der Säule 2 bleiben. Vor allem Großinstitute verschulden sich in großem Umfang durch Geldaufnahme am Interbankenmarkt. Demgegenüber refinanzieren sich retailorientierte, regional tätige Institute zu etwa 80 Prozent und mehr aus Spareinlagen ihrer Kunden. Neben der unterschiedlichen Refinanzierung dieser regionaltätigen Institute ist ferner zu berücksichtigen, dass diese auf ihrer Aktivseite in Deutschland die größten Kommunalfinanzierer sind. Deren risikoarmes Geschäft bleibt bei der Berechnung der Leverage-Ratio ohne Abzug, führt jedoch zu vergleichsweise hohen Bilanzsummen. Dies hat zur Folge, dass risikoarme Kredite wie Kommunalkredite eine unerwünschte wie auch nicht gerechtfertigte Verteuerung erfahren.



Drucksache 733/1/11

... Vor allem Großinstitute verschulden sich in großem Umfang durch Geldaufnahme am Interbankenmarkt. Demgegenüber refinanzieren sich retailorientierte, regional tätige Institute zu etwa 80 Prozent und mehr aus Spareinlagen ihrer Kunden. Neben der unterschiedlichen Refinanzierung dieser regionaltätigen Institute ist ferner zu berücksichtigen, dass diese auf ihrer Aktivseite in Deutschland die größten Kommunalfinanzierer sind. Deren risikoarmes Geschäft bleibt bei der Berechnung der Leverage-Ratio ohne Abzug, führt jedoch zu vergleichsweise hohen Bilanzsummen. Dies hat zur Folge, dass risikoarme Kredite wie Kommunalkredite eine unerwünschte wie auch nicht gerechtfertigte Verteuerung erfahren.



Drucksache 155/10

... Mit der Neuregelung der Großkreditbestimmungen werden die verschiedenen Privilegierungen für Interbankkredite abgeschafft. In der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass sich die wirtschaftliche Situation von Instituten sehr schnell verschlechtern kann, so dass es nicht gerechtfertigt ist, kurz- und mittelfristige Kredite an Institute ganz oder teilweise von der Überwachung von Konzentrationsrisiken freizustellen. Um die Folgen dieser notwendigen Verschärfung auf dem Interbankenmarkt, insbesondere für kleinere Institute, abzumildern, erlaubt die Bankenrichtlinie den Mitgliedstaaten, bei Krediten an Institute die Großkreditobergrenze auf bis zu 150 Mio. Euro anzuheben, dabei darf der Kredit an ein anderes Institut bzw. dessen Kreditnehmereinheit nicht das Eigenkapital des kreditgewährenden Instituts übersteigen. Soweit in der Kreditnehmereinheit eines kreditaufnehmenden Instituts auch andere Unternehmen enthalten sind, gilt für diese Unternehmen weiterhin die allgemeine Großkreditobergrenze von 25 %, d. h. die Überschreitung der relativen Großkreditobergrenze bis zu 150 Mio. Euro darf dann allein aus den Krediten an das/die Institut(e) in der Kreditnehmereinheit resultieren.



Drucksache 306/1/07

... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wesentliche Grundannahmen der Kommission zweifelhaft sind. Wie bereits im Rahmen des Endberichts zu den Sektorenuntersuchungen im Retail-Bankgeschäft geht die Kommission von fragmentierten Märkten und einer stark nationalen Ausrichtung des Retailgeschäfts aus und schließt daraus auf einen mangelnden Wettbewerb. Gerade der deutsche Bankenmarkt ist auf Grund der Vielzahl von Anbietern von Finanzdienstleistungen durch eine hohe Wettbewerbsintensität geprägt, zu der Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht unerheblich beitragen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Drei-Säulen-Struktur nicht in Frage gestellt wird. Gerade durch dieses System wird ein flächendeckendes Angebot von Finanzdienstleistungen geschaffen und die Intensität des Wettbewerbs gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/1/07




Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 3:

Zu Frage 5:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 14:


 
 
 


Drucksache 865/1/07

... - Die Kommission geht nach wie vor von fragmentierten Märkten und einer stark nationalen Ausrichtung des Privatkundengeschäfts aus und schließt daraus auf einen mangelnden Wettbewerb. Gerade der - auf dem Drei-Säulen-Modell beruhende - deutsche Bankenmarkt ist aber aufgrund der Vielzahl von Anbietern von Finanzdienstleistungen durch eine hohe Wettbewerbsintensität geprägt.



Drucksache 865/07 (Beschluss)

... - Die Kommission geht nach wie vor von fragmentierten Märkten und einer stark nationalen Ausrichtung des Privatkundengeschäfts aus und schließt daraus auf einen mangelnden Wettbewerb. Gerade der - auf dem Drei-Säulen-Modell beruhende - deutsche Bankenmarkt ist aber aufgrund der Vielzahl von Anbietern von Finanzdienstleistungen durch eine hohe Wettbewerbsintensität geprägt.



Drucksache 306/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wesentliche Grundannahmen der Kommission zweifelhaft sind. Wie bereits im Rahmen des Endberichts zu den Sektorenuntersuchungen im Retail-Bankgeschäft geht die Kommission von fragmentierten Märkten und einer stark nationalen Ausrichtung des Retailgeschäfts aus und schließt daraus auf einen mangelnden Wettbewerb. Gerade der deutsche Bankenmarkt ist auf Grund der Vielzahl von Anbietern von Finanzdienstleistungen durch eine hohe Wettbewerbsintensität geprägt, zu der Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht unerheblich beitragen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Drei-Säulen-Struktur nicht in Frage gestellt wird. Gerade durch dieses System wird ein flächendeckendes Angebot von Finanzdienstleistungen geschaffen und die Intensität des Wettbewerbs gestärkt.

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Drucksache 306/07 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 3:

Zu Frage 5:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 14:


 
 
 


Drucksache 364/1/05

... Diesen Prüfungsansatz vertiefend hat die Kommission im April 2005 eine Konsultation zu dem Thema grenzüberschreitende Übernahmen und Fusionen eröffnet, deren umfassender Ansatz erwarten lässt, dass die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankenmarkts erneut in das Blickfeld politischer Betrachtungen gerät. Der Bundesrat weist darauf hin, dass deutsche Sparkassen und genossenschaftliche Kreditinstitute volkswirtschaftlich wichtige Funktionen insbesondere für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen und die Versorgung ländlicher Räume erfüllen. Darüber hinaus bewirkt der durch die deutsche Bankenstruktur erzeugte hohe Wettbewerb günstige Konditionen für die Kreditnehmer. Daher darf die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankenmarkts nicht zur Disposition stehen. Daneben gibt es in der Finanzwirtschaft fast jeden europäischen Landes eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen und Geschäftsmodelle. Diese Pluralität Europas auch auf dem Gebiet der Finanzmärkte trägt nicht unwesentlich zur Stabilität des Finanzsystems bei.



Drucksache 364/05 (Beschluss)

... Diesen Prüfungsansatz vertiefend hat die Kommission im April 2005 eine Konsultation zu dem Thema grenzüberschreitende Übernahmen und Fusionen eröffnet, deren umfassender Ansatz erwarten lässt, dass die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankenmarkts erneut in das Blickfeld politischer Betrachtungen gerät. Der Bundesrat weist darauf hin, dass deutsche Sparkassen und genossenschaftliche Kreditinstitute volkswirtschaftlich wichtige Funktionen insbesondere für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen und die Versorgung ländlicher Räume erfüllen. Darüber hinaus bewirkt der durch die deutsche Bankenstruktur erzeugte hohe Wettbewerb günstige Konditionen für die Kreditnehmer. Daher darf die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankenmarkts nicht zur Disposition stehen. Daneben gibt es in der Finanzwirtschaft fast jeden europäischen Landes eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen und Geschäftsmodelle. Diese Pluralität Europas auch auf dem Gebiet der Finanzmärkte trägt nicht unwesentlich zur Stabilität des Finanzsystems bei.



Drucksache 917/04

... Die Bundesregierung misst den Finanzmärkten als Teil des gemeinsamen Binnenmarktes zentrale Bedeutung bei. Die Stabilität und Krisenresistenz dieser Märkte ist für Europa von elementarer Bedeutung. Die Herausforderungen an die Stabilität des Finanzsystems werden durch zunehmende Verflechtungen im Interbankenmarkt sowie durch Terrorismusrisiken noch verstärkt. Wir müssen uns dieser Aufgabe rechtzeitig stellen, bevor die Entwicklung der Märkte uns zu improvisiertem und damit wenig erfolgversprechendem Handeln zwingt. Praktikable und kosteneffiziente Lösungen für die Aufsicht über transeuropäisch tätige Unternehmen sind insbesondere auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Marktteilnehmer gegenüber Konkurrenten aus Nicht-EU-Staaten nötig.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.