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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankenrekapitalisierung"


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Drucksache 321/1/14

... c) Der Bundesrat bestärkt die Bundesregierung in ihrer Auffassung, wonach direkte Finanzhilfen des ESM nur am Ende einer Haftungskaskade vergeben werden können. Es gilt ein Vorrang der indirekten vor der direkten Bankenrekapitalisierung (siehe in BR-Drucksache 321/14 Vorblatt Abschnitt A "Problem und Ziel" Absatz 4, Begründung zum Vertragsgesetz "Schlussbemerkung" Nummer 1 Absatz 3 und Denkschrift Teil I "Allgemeines " Absatz 4 sowie die gleichlautenden Formulierungen in BR-Drucksache 358/14 Vorblatt Abschnitt A "Problem und Ziel" Absatz 4 und Gesetzesbegründung Abschnitt A "Allgemeiner Teil" Teil I "Hintergrund" Absatz 4).

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Drucksache 321/1/14




Zu den Gesetzentwürfen allgemein

3 1.

3 2.

3 3.

3 4.


 
 
 


Drucksache 321/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bestärkt die Bundesregierung in ihrer Auffassung, wonach direkte Finanzhilfen des ESM nur am Ende einer Haftungskaskade vergeben werden können. Es gilt ein Vorrang der indirekten vor der direkten Bankenrekapitalisierung (siehe in BR-Drucksache 321/14 Vorblatt Abschnitt A "Problem und Ziel" Absatz 4, Begründung zum Vertragsgesetz "Schlussbemerkung" Nummer 1 Absatz 3 und Denkschrift Teil I "Allgemeines " Absatz 4 sowie die gleichlautenden Formulierungen in BR-Drucksache 358/14 Vorblatt Abschnitt A "Problem und Ziel" Absatz 4 und Gesetzesbegründung Abschnitt A "Allgemeiner Teil" Teil I "Hintergrund" Absatz 4).



Drucksache 321/14

... Durch diese Gewährung von Finanzhilfen des ESM direkt an Finanz - institute soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Krisen im Bankensektor eines Mitgliedstaats stärker von einer Krise der öffentlichen Haushalte zu entkoppeln. Indem am Ende einer Haftungskaskade Hilfen des ESM für Finanzinstitute - anders als bei Finanzhilfen zur indirekten Rekapitalisierung von Finanzinstituten - nicht in Form eines Darlehens an den betreffenden Mitgliedstaat, sondern unmittelbar an ein Finanzinstitut vergeben werden, können im Einzelfall besonders negative Auswirkungen auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaats vermieden werden. Daher gilt aber weiterhin ein Vorrang der indirekten vor der direkten Bankenrekapitalisierung.

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Drucksache 321/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 505/1/13

... c) Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ursprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.



Drucksache 505/13 (Beschluss)

... 3. Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ursprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.



Drucksache 546/1/12

... 47. Keinesfalls darf die Einführung der europäischen Aufsicht deshalb so schnell vorangetrieben werden, um damit die Voraussetzungen für eine direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM zu schaffen. Eine damit verbundene Entlassung der Mitgliedstaaten aus der vollen Haftung für Finanzhilfen aus dem ESM zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten lehnt der Bundesrat ab.

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Drucksache 546/1/12




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 338/12

... - Finanztransaktionssteuer: Die Kommission hat die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen. Die Einnahmen aus einer solchen Steuer (die auf rund 57 Mrd. EUR geschätzt werden) können in wachstumsfördernde Investitionen und/oder die Bankenrekapitalisierung fließen.4 Die Kommission hat vorgeschlagen, einen Teil der Einnahmen des EU-Haushalts dazu zu verwenden, die Haushaltsbeiträge der Mitgliedstaaten zu verringern.

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Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 546/12 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass der Zeitplan zur Schaffung der europäischen Bankenaufsicht der Etablierung einer arbeitsfähigen Aufsichtsstruktur entgegensteht. Bereits ab 1. Januar 2013 soll die EZB die Möglichkeit erhalten, die volle Aufsichtsverantwortung über jedes europäische Kreditinstitut zu übernehmen, insbesondere wenn es öffentliche Unterstützung erhält oder beantragt hat. Ab Juli 2013 sollen alle systemrelevanten Banken der Aufsicht der EZB unterstellt werden. Diesen Zeitplan hält der Bundesrat auch für unrealistisch. Um Bankenkrisen künftig effektiv zu verhindern, ist ein wirksames und durchdachtes Aufsichtssystem nötig. Daher ist den Parlamenten und den Regierungen ausreichend Zeit zur Stellungnahme einzuräumen. Die geplante weitreichende Änderung der Aufsichtsstrukturen bedarf daher eines längeren Vorlaufs. Insbesondere darf die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse von den nationalen Behörden erst erfolgen, wenn die Zuständigkeiten für künftige EU-Aufsichtsfragen zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden sowie der derzeitigen Bankenbehörde EBA klar und eindeutig geregelt sind. Kompetenzüberschneidungen und Doppelbelastungen bei betroffenen Instituten und Aufsichtsbehörden müssen von vornherein ausgeschlossen werden. Keinesfalls darf die Einführung der europäischen Aufsicht deshalb so schnell vorangetrieben werden, um damit die Voraussetzungen für eine direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM zu schaffen. Eine damit verbundene Entlassung der Mitgliedstaaten aus der vollen Haftung für Finanzhilfen aus dem ESM zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten lehnt der Bundesrat ab.

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Drucksache 546/12 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Schlussbemerkung


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.