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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankenverordnung"


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Drucksache 357/1/14

... Die für das Jahr 2015 bzw. 2016 vorgesehene Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten - kurz "deutsches Trennbankengesetz" - würde die deutschen Kreditinstitute zu weiteichenden Umstrukturierungen zwingen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass - je nach Ausgang der Diskussion - nach Inkrafttreten der EU-"Verordnung über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union" - vielfach als EU-Trennbankenverordnung bezeichnet - die Gründe für die Umstrukturierungen entfallen könnten.



Drucksache 357/14 (Beschluss)

... Die für das Jahr 2015 bzw. 2016 vorgesehene Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten - kurz "deutsches Trennbankengesetz" - würde die deutschen Kreditinstitute zu weiteichenden Umstrukturierungen zwingen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass - je nach Ausgang der Diskussion - nach Inkrafttreten der EU-"Verordnung über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union" - vielfach als EU-Trennbankenverordnung bezeichnet - die Gründe für die Umstrukturierungen entfallen könnten.



Drucksache 873/04

... Im Zusammenhang mit der Währungsumstellung in den westlichen Besatzungszonen 1948 wurden westdeutschen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Sparkassen unter bestimmtem Voraussetzungen Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand zugeteilt (§ 11 des 3. Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) vom 20. Juni 1948, Beilage 5 zum Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates 1948 (WiGBl. S. 13 ff.). Zur Errechnung der ihnen zustehenden Ausgleichsforderungen hatten die Institute eine besondere Umstellungsrechnung zu erstellen, aus der die aus der Neuordnung des Geldwesens unmittelbar hervorgehenden auf Deutsche Mark lautenden Aktiven und Passiven ersichtlich waren (Zweite Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz ­ Bankenverordnung, ebenda, S. 24). Diese Umstellungsrechnung galt gleichzeitig als Eröffnungsbilanz auf den Währungsstichtag 21. Juni 1948, für Banken mit Sitz oder Hauptniederlassung in Westberlin auf den 1. 1. 1952 (die Westberliner Banken unterlagen der Ende 1953 ergangenen Altbankengesetzgebung ­ Umstellungsergänzungsgesetz (UEG), Altbankengesetz (AltbG) und Altbankenbilanzgesetz (ABilG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

§ 1
Forderungsberechtigung

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Umrechnung, Tilgungsleistungen

Artikel 2
Änderung des Entschädigungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen Artikel 1

II. Änderung des Entschädigungsgesetzes Artikel 2

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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