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"Baubestands"


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Drucksache 240/1/13

... - Auf Artikel 7 des Verordnungsvorschlags sollte ebenfalls verzichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstattung neuer Gebäude wie auch gebrauchter Immobilien, die umfangreichen Renovierungsarbeiten unterzogen werden, mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur sowie die Verpflichtung zur Ausstattung neuer Mehrfamilienhäuser wie auch gebrauchter Mehrfamilienhäuser, die umfangreichen Renovierungsarbeiten unterzogen werden, mit einem Konzentrationspunkt innerhalb oder außerhalb des Gebäudes greift in die Eigentumsrechte der Eigentümer ein und ist daher abzulehnen. Das Ziel der Senkung der Kosten des Ausbaus der Hochgeschwindigkeitsnetze, die eine nachträgliche Ausstattung der Gebäude mit physischen Infrastrukturen unnötig macht, stellt entgegen der Ansicht der Kommission keine Rechtfertigung des Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht dar. Die verpflichtende Ausstattung mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur steht im Interesse der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze und steht mit der Belastung des Eigentümers, der nicht mehr frei über die Erforderlichkeit der hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur für sein Gebäude entscheiden kann, nicht in einem angemessenen Verhältnis, sondern stellt eine einseitige Bevorzugung der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze dar. Des Weiteren steht einer generellen Verpflichtung der Eigentümer zur Ausstattung gebrauchter Immobilien mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur und mit einem Konzentrationspunkt innerhalb oder außerhalb des Gebäudes der aus der Eigentumsgarantie folgende grundsätzliche Schutz des rechtmäßigen Baubestands entgegen.



Drucksache 240/13 (Beschluss)

... - Auf Artikel 7 des Verordnungsvorschlags sollte ebenfalls verzichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstattung neuer Gebäude wie auch gebrauchter Immobilien, die umfangreichen Renovierungsarbeiten unterzogen werden, mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur sowie die Verpflichtung zur Ausstattung neuer Mehrfamilienhäuser wie auch gebrauchter Mehrfamilienhäuser, die umfangreichen Renovierungsarbeiten unterzogen werden, mit einem Konzentrationspunkt innerhalb oder außerhalb des Gebäudes greift in die Eigentumsrechte der Eigentümer ein und ist daher abzulehnen. Das Ziel der Senkung der Kosten des Ausbaus der Hochgeschwindigkeitsnetze, die eine nachträgliche Ausstattung der Gebäude mit physischen Infrastrukturen unnötig macht, stellt entgegen der Ansicht der Kommission keine Rechtfertigung des Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht dar. Die verpflichtende Ausstattung mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur steht im Interesse der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze und steht mit der Belastung des Eigentümers, der nicht mehr frei über die Erforderlichkeit der hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur für sein Gebäude entscheiden kann, nicht in einem angemessenen Verhältnis, sondern stellt eine einseitige Bevorzugung der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze dar. Des Weiteren steht einer generellen Verpflichtung der Eigentümer zur Ausstattung gebrauchter Immobilien mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur und mit einem Konzentrationspunkt innerhalb oder außerhalb des Gebäudes der aus der Eigentumsgarantie folgende grundsätzliche Schutz des rechtmäßigen Baubestands entgegen. Daneben wären Kosten für die Eigentümer zu erwarten. Anders als bei einer freiwilligen Maßnahme würde durch die Verpflichtung zur Ausstattung mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur und mit einem Konzentrationspunkt innerhalb oder außerhalb des Gebäudes allein den am Bau und, da auch bestehende Gebäude und Mehrfamilienhäuser erfasst werden sollen, den am Betrieb von Mehrfamilienhäusern und Gebäuden Beteiligten Kosten auferlegt. Dies dürfte die Zielrichtung des Vorschlags nach Kostenreduzierung konterkarieren. Die Regelung berücksichtigt überdies nicht, ob die Eigentümer oder Nutzer des Gebäudes überhaupt selbst Interesse an der Ausstattung mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastruktur haben.



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