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"Baumschulbranche"


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Drucksache 483/1/13

... Der Bundesrat lehnt die geplante Einbeziehung des forstlichen Vermehrungsguts ab. Die Einbeziehung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zum landwirtschaftlichen Saatgut und den anderen zu regelnden Bereichen sowie der Tatsache, dass es im forstlichen Bereich zurzeit gut funktionierende Regelungen gibt, nicht zielführend. Die Umsetzung der geplanten Verordnung wäre kompliziert und würde einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand erfordern, dem auf Grund der zahlreichen im Forstbereich zu erwartenden Ausnahmegenehmigungen keine Kostendeckung gegenüberstünde. Außerdem würde dies zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Baumschulbranche führen. Auf Grund der geringeren Kosten in anderen Mitgliedstaaten wäre ferner mit einer Verlagerung der Produktion zu rechnen, was wiederum erhebliche Gefahren für die Anpassung der Wälder in Deutschland an den Klimawandel und deren langfristige Stabilität bedeuten würde. Für die Lebensmittelsicherheit ist der Einbezug des forstlichen Vermehrungsgutes zudem irrelevant. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen zur Vorlage auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut in ihrem derzeitigen rechtlichen Rahmen bestehen bleiben.

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Drucksache 483/1/13




Zu Artikel 1

Zu Artikel 5

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Drucksache 483/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat lehnt die geplante Einbeziehung des forstlichen Vermehrungsguts ab. Die Einbeziehung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zum landwirtschaftlichen Saatgut und den anderen zu regelnden Bereichen sowie der Tatsache, dass es im forstlichen Bereich zurzeit gut funktionierende Regelungen gibt, nicht zielführend. Die Umsetzung der geplanten Verordnung wäre kompliziert und würde einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand erfordern, dem auf Grund der zahlreichen im Forstbereich zu erwartenden Ausnahmegenehmigungen keine Kostendeckung gegenüberstünde. Außerdem würde dies zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Baumschulbranche führen. Auf Grund der geringeren Kosten in anderen Mitgliedstaaten wäre ferner mit einer Verlagerung der Produktion zu rechnen, was wiederum erhebliche Gefahren für die Anpassung der Wälder in Deutschland an den Klimawandel und deren langfristige Stabilität bedeuten würde. Für die Lebensmittelsicherheit ist der Einbezug des forstlichen Vermehrungsgutes zudem irrelevant. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen zur Vorlage auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum forstlichen Vermehrungsgut in ihrem derzeitigen rechtlichen Rahmen bestehen bleiben.

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