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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Baumschulkulturen"


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Drucksache 220/08

... Nach dem in die InVeKoS-Verordnung eingefügten § 11 Abs. 1b können die Betriebsinhaber bei der zuständigen Landesstelle die Zuteilung eines gesonderten Betrages beantragen. In dem Antrag ist anzugeben, in welchem Umfang die maßgeblichen Flächen zu einem bestimmten Stichtag als Obstplantage oder mit Reb- oder Baumschulkulturen als Dauerkultur genutzt worden sind. Die geschätzten Mehrkosten der Betriebsinhaber aus der Antragstellung belaufen sich auf 442.000 €. Dabei wird von ca. 12.000 Betriebsinhabern ausgegangen, die einmalig einen solchen Antrag stellen und bei einem Stundensatz von 18,40 €/Stunde jeweils 2 Stunden beschäftigt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 3b
Bestimmung der Zahl der neuen Zahlungsansprüche für Betriebsinhaber mit gesondertem Betrag

§ 9a
Anwendung der Vorschriften über die Stilllegung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 6a
Betriebsnummer

§ 23a
Anwendung des Abschnitts 4

Abschnitt 10a
Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen

§ 31a
Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen

Artikel 3
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 4
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 455: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung


 
 
 


Drucksache 72/1/07

... 12. Die beihilfefähige Fläche in der Betriebsprämienregelung sollte nicht nur um die mit Obst- und Gemüsedauerkulturen bepflanzte Fläche (einschließlich Obstgärten und Speisekartoffelflächen), sondern auch um Flächen mit Anbau von Baumschulkulturen erweitert werden. Diese sind in Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe bereits als Dauerkulturen im Sinne dieser Verordnung und für Titel III der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 definiert.



Drucksache 71/07

... Die meisten Dauerkulturflächen, zu denen auch Baum- und Rebschulen gehören, sind im Rahmen der Betriebsprämienregelung nicht beihilfefähig. Für Flächen, die 2005 mit derartigen Kulturen genutzt wurden, wurden keine Zahlungsansprüche zugewiesen. Bei einer Reihe dieser Kulturen (insbesondere Rebpflanzgut und Baumschulkulturen der Gattung Rosaceae) ist aber aus ackerbaulichen, wie z.B. phytosanitären Gründen, ein regelmäßiger und teilweise sehr kurzfristiger Flächenwechsel erforderlich, der sowohl innerbetrieblich als auch überbetrieblich realisiert wird. Außerdem kann es aus betriebswirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, solche Flächen für eine andere landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen. Sofern dieser Nutzungswechsel bereits zu Beginn des Jahres 2005 vollzogen war, wurden für diese Flächen Zahlungsansprüche zugewiesen. Betriebsinhaber, bei denen dieser Wechsel erst danach erfolgte bzw. künftig erfolgt, erhalten bisher keine Zahlungsansprüche. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Landwirte. Darüber hinaus wird der erforderliche Umstrukturierungsprozess der Betriebe behindert. Zum Ausgleich dieser Nachteile sowie zur künftigen Vermeidung von Schwierigkeiten beim Wechsel dieser Flächen und zur Erleichterung der Umstrukturierung sollen nunmehr Zahlungsansprüche zugewiesen werden, sobald die Fläche beihilfefähig geworden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. § 18a

2. § 18 b

3. § 18c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 72/07 (Beschluss)

... 12. Die beihilfefähige Fläche in der Betriebsprämienregelung sollte nicht nur um die mit Obst- und Gemüsedauerkulturen bepflanzte Fläche (einschließlich Obstgärten und Speisekartoffelflächen), sondern auch um Flächen mit Anbau von Baumschulkulturen erweitert werden. Diese sind in Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe bereits als Dauerkulturen im Sinne dieser Verordnung und für Titel III der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 definiert.



Drucksache 801/07

... 2. mit Reb- oder Baumschulkulturen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Das Betriebsprämiendurchführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

3 V.

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 387/19 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.