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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bauproduktenbereich"


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Drucksache 771/17 (Beschluss)

... und hierauf basierenden harmonisierten technischen Normen im Bauproduktenbereich mithin kein einheitlicher europäischer Sicherheitsstandard, sondern lediglich eine "gemeinsame Fachsprache" zur Ermittlung der Beständigkeit und Angabe von Produktleistungen ("performance"-basierter Ansatz) definiert. Die Kompetenz für die Regelung von (Sicherheits-) Anforderungen an Bauwerke und Verwendungsanforderungen an Bauprodukte ist bei den Mitgliedstaaten verblieben, das Sicherheitsniveau im Bausektor differiert im Ergebnis von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Die Bauproduktenver-ordnung bietet damit keine Grundlage, um die technischen Verwendungsanforderungen an Bauprodukte abschließend zu harmonisieren. Die Verwendbarkeit des Bauprodukts ist nur dann gegeben, wenn die erklärten Leistungen den nationalen Bauwerksanforderungen entsprechen. Der vorliegende Entwurf einer horizontalen Marktüberwachungsverordnung wird den spezifischen Eigenheiten des Bausektors nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 770/1/17

... und hierauf basierenden harmonisierten technischen Normen im Bauproduktenbereich kein einheitlicher europäischer Sicherheitsstandard, sondern lediglich eine "gemeinsame Fachsprache" zur Ermittlung der Beständigkeit und Angabe von Produktleistungen ("performance"-basierter Ansatz) definiert. Damit wird den an der Errichtung von Bauwerken Beteiligten die Auswahl solcher Bauprodukte für die Errichtung ermöglicht, mit denen mit-gliedstaatliche Anforderungen an Bauwerke erfüllt werden können. Die Mitgliedstaaten passen im harmonisierten Bereich hierzu ihre Vorschriften an die gemeinsame europäische Fachsprache für Bauprodukte an. Im Ergebnis differiert das Sicherheitsniveau im Bausektor von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat; das spezifische Harmonisierungsrecht im Bausektor respektiert diesen Umstand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/17




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 770/17 (Beschluss)

... und hierauf basierenden harmonisierten technischen Normen im Bauproduktenbereich kein einheitlicher europäischer Sicherheitsstandard, sondern lediglich eine "gemeinsame Fachsprache" zur Ermittlung der Beständigkeit und Angabe von Produktleistungen ("performance"-basierter Ansatz) definiert. Damit wird den an der Errichtung von Bauwerken Beteiligten die Auswahl solcher Bauprodukte für die Errichtung ermöglicht, mit denen mit-gliedstaatliche Anforderungen an Bauwerke erfüllt werden können. Die Mitgliedstaaten passen im harmonisierten Bereich hierzu ihre Vorschriften an die gemeinsame europäische Fachsprache für Bauprodukte an. Im Ergebnis differiert das Sicherheitsniveau im Bausektor von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat; das spezifische Harmonisierungsrecht im Bausektor respektiert diesen Umstand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 373/09 (Beschluss)

... Die Ergänzung dient der Klarstellung. Die Länder sprechen auch im Bauproduktenbereich Anerkennungen aus, die von gleicher Sicherheitsrelevanz sind wie solche, die in den bereits genannten Bereichen erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2

4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 2 Absatz 2

6. Zu § 2 Absatz 3

7. Zu § 3 Satz 4 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:

12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 5 Absatz 8

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

17. Zu § 10 Absatz 2

18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:

19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

Zum Gesetzentwurf allgemein:

26. Zur Anschubfinanzierung


 
 
 


Drucksache 771/1/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.