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"Beamtenbezüge"
Drucksache 884/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... Satz 5 lehnt sich an § 133 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB III an. Er regelt, dass bei der pauschalierten Lohnsteuerberechnung nach Satz 4 Nummer 4 generell eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wird, im Übrigen aber nur Freibeträge und Pauschalen, die allen Berechtigten zustehen. Je nachdem, ob die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer vergleichbaren Einrichtung ist oder nicht, setzt sich die jeweilige Vorsorgepauschale aus unterschiedlichen Teilbeträgen zusammen. Diese Differenzierung ist notwendig, da bei der Berechnung des Elterngeldes auf Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit z.B. auch Beamtenbezüge zu berücksichtigen sind. Die Umsetzung dieser Regelung kann programmgesteuert erfolgen und verursacht im Rahmen der Antragsbearbeitung durch die Anknüpfung an Satz 3 Nummer 3 keinen Mehraufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Sätze 1 bis 3
Sätze 4 bis 7
Satz 4
Satz 5
Satz 6
Satz 7
Satz 8
Satz 9
Zu Absatz 8
Satz 1
Satz 4
Satz 5
Sätze 6 und 8
Satz 9
Zu Absatz 9
Sätze 1 bis 3
Satz 4
Zu § 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 884/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs - Antrag der Länder Bayern, Saarland -
... Satz 5 lehnt sich an § 133 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB III an. Er regelt, dass bei der pauschalierten Lohnsteuerberechnung nach Satz 4 Nummer 4 generell eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wird, im Übrigen aber nur Freibeträge und Pauschalen, die allen Berechtigten zustehen. Je nachdem, ob die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer vergleichbaren Einrichtung ist oder nicht, setzt sich die jeweilige Vorsorgepauschale aus unterschiedlichen Teilbeträgen zusammen. Diese Differenzierung ist notwendig, da bei der Berechnung des Elterngeldes auf Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit z.B. auch Beamtenbezüge zu berücksichtigen sind. Die Umsetzung dieser Regelung kann programmgesteuert erfolgen und verursacht im Rahmen der Antragsbearbeitung durch die Anknüpfung an Satz 3 Nummer 3 keinen Mehraufwand.
Drucksache 724/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
... Die Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes dient der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassung der nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlten Renten an die Erhöhungen der Beamtenbezüge durch Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
B Die Regelungen im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 612: Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Drucksache 217/06
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung
... (7) Auf die nach Absatz 3 Nr. 2 und 6 gegen die Kasse begründeten Versorgungs- und Besoldungsansprüche sind die für Beamtenbezüge geltenden verfahrensrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesnotarordnung
1. § 113 wird wie folgt gefasst:
2. § 113a wird aufgehoben.
3. Nach § 118 wird folgender § 119 angefügt:
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Begründung
A. Allgemeine Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absätzen 1 und 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absätzen 6 und 7
Zu Absätzen 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absätzen 12 und 13
Zu Absatz 14
Zu Absätzen 15 und 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
2. Zu Nummer 2 § 113a BNotO
3. Zu Nummer 3 § 119 BNotO - neu
Zu Artikel 2
Drucksache 217/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung
... (7) Auf die nach Absatz 3 Nr. 2 und 6 gegen die Kasse begründeten Versorgungs- und Besoldungsansprüche sind die für Beamtenbezüge geltenden verfahrensrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 1 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu den Absätzen 6 und 7
Zu den Absätzen 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu den Absätzen 12 und 13
Zu Absatz 14
Zu den Absätzen 15 und 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 39/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Drucksache 150/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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