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26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beihilfeantrag"


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Drucksache 544/18 (Beschluss)

... -Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung dienen der Korrektur eines Redaktionsversehens und müssen vor dem 15. Februar (Datum für das Stellen der Beihilfeanträge) in geänderter Fassung in Kraft getreten sein, damit für die Erzeugerorganisationen die Verpflichtung besteht, die vollständigen Mitgliederlisten dem Beihilfeantrag beizufügen.

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Drucksache 544/18 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung

Zu Artikel 2

‚Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 16
Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 544/1/18

... -Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung dienen der Korrektur eines Redaktionsversehens und müssen vor dem 15. Februar (Datum für das Stellen der Beihilfeanträge) in geänderter Fassung in Kraft getreten sein, damit für die Erzeugerorganisationen die Verpflichtung besteht, die vollständigen Mitgliederlisten dem Beihilfeantrag beizufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/18




Zu Artikel 2

‚Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 16
Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 129/17

... grafisch in das von der Landesstelle zur Verfügung gestellte geografische Beihilfeantragsformular im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 einzuzeichnen oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 19a
Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 19b
Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen

§ 20a
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen

§ 34
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 25a
Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel

§ 25b
Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 10/16

... sind durch den Antragsteller grafisch in das von der Landesstelle zur Verfügung gestellte geografische Beihilfeantragsformular im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 einzuzeichnen. Gleiches gilt für Landschaftselemente im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie für im Umweltinteresse genutzte Flächen im Sinne des § 27 Absatz 2, des § 28 oder des § 29 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. Auf Terrassen und Einzelbäume ist Satz 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass lediglich deren Länge oder Standort einzuzeichnen ist. Der Antragsteller kann sich bei der Eintragung der Flächenangaben durch eine andere Person unterstützen lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 11a
Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse

§ 13a
Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Artikel 2
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Verordnungsfolgen

Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

2.3. Evaluation

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 10/1/16

... In Artikel 1 Nummer 1 sind in § 7 Absatz 3 Satz 1 nach dem Wort "einzuzeichnen" die Wörter "oder es sind die im geografischen Beihilfeantragsformular vorgeschlagenen Flächen nach Prüfung durch den Antragsteller zu bestätigen" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 4 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 2 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1, Absatz 1a - neu -, Absatz 6 Satz 2 - neu -, Absatz 7, Absatz 8 - neu -, Absatz 9 - neu - InVeKoSV

Zu Absatz 7

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 35 Absatz 2 InVeKoSV


 
 
 


Drucksache 10/16 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 1 sind in § 7 Absatz 3 Satz 1 nach dem Wort "einzuzeichnen" die Wörter "oder es sind die im geografischen Beihilfeantragsformular vorgeschlagenen Flächen nach Prüfung durch den Antragsteller zu bestätigen" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 4 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 2 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1, Absatz 1a - neu -, Absatz 6 Satz 2 - neu -, Absatz 7, Absatz 8 - neu -, Absatz 9 - neu - InVeKoSV

Zu Absatz 7

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 35 Absatz 2 InVeKoSV


 
 
 


Drucksache 110/16

... Erzeugern der Tierhaltungssektoren, die einen Beihilfeantrag stellen, entsteht durch die Teilnahme an dieser Maßnahme ein Erfüllungsaufwand von insgesamt 296.000 €, wobei nicht zwischen dem Zeitraum der Gültigkeit der Eilverordnung (bis 19. Mai 2016) und dem Zeitraum danach (Entfristung) unterschieden werden kann. Unter der Annahme, dass das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen sowie Ausfüllen des Antrags ein Zeitaufwand von 1 Stunde je Antragsteller und einem Lohnsatz von 19,60 € sowie Sachkosten von 10 € entstehen, ergibt sich ein Aufwand von 29,6 € je Antrag. Es wird von rd. 10.000 Antragstellern insgesamt (1. und 2. Antragsverfahren) ausgegangen (siehe oben). Die Teilnahme ist freiwillig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 12
Absatz 2 der Tiersonderbeihilfenverordnung vom 17. November 2015 (BAnz AT 19.11.2015 V1) wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen

V. Nachhaltigkeitsprüfung

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 86/15

... (1) Die Beihilfe wird von der Landesstelle auf Antrag gewährt, wenn die Voraussetzungen des EUSchulmilchprogramms und dieser Verordnung für die Beihilfe erfüllt sind. Der Beihilfeantrag ist auf einem Formblatt zu stellen, das für jede Region einheitlich sein muss.

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Drucksache 86/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Durchführung des Schulmilchprogramms der Europäischen Union (Schulmilch-Durchführungsverordnung - SchulmilchDurchfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Regionale Strategie; Höchstpreise

§ 4
Behinderteneinrichtungen und Schullandheime

§ 5
Beihilfefähige Erzeugnisse

§ 6
Zulassung der Antragsteller

§ 7
Gewährung der Beihilfe

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 9
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 10
Mitteilungspflichten

§ 11
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3184: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 297/13

... (3) Als Grundregel gilt, dass Betriebsinhaber, die ihren Beihilfeantrag auf Direktzahlungen in einem bestimmten Kalenderjahr N einreichen, ihre Beihilfezahlung innerhalb einer festgelegten Zahlungsfrist erhalten, die unter das Haushaltsjahr N+1 fällt. Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, an die Betriebsinhaber über die vorgesehene Zahlungsfrist hinaus unter gewissen Beschränkungen auch noch verspätete Zahlungen ohne zeitliche Befristung zu leisten. Solche verspäteten Zahlungen können in ein späteres Haushaltsjahr fallen. Wird die Haushaltsdisziplin auf ein bestimmtes Kalenderjahr angewendet, so sollte der Anpassungssatz keine Anwendung auf Zahlungen finden, für die die Beihilfeanträge in anderen Kalenderjahren als dem eingereicht wurden, auf das die Haushaltsdisziplin angewendet wird. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der Betriebsinhaber ist deshalb vorzusehen, dass der Anpassungssatz auf Zahlungen Anwendung findet, für die die Beihilfeanträge in dem Kalenderjahr, das der Haushaltsdisziplin unterliegt, eingereicht wurden, unabhängig davon, wann die Zahlung an die Betriebsinhaber geleistet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 635/11

... (2) Die Mitgliedstaaten stellen unter anderem unter Verwendung elektronischer Mittel vordefinierte Formulare auf der Grundlage der im vorangegangenen Kalenderjahr ermittelten Flächen und kartografische Unterlagen mit der Lage dieser Flächen zur Verfügung. Ein Mitgliedstaat kann beschließen, dass in dem Beihilfeantrag lediglich die Änderungen gegenüber dem für das Vorjahr eingereichten Beihilfeantrag auszuweisen sind. Für die Kleinlandwirteregelung gemäß Titel V der Verordnung (EU) Nr. Dz/xxx gilt diese Möglichkeit jedoch für alle betroffenen Landwirte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 601/10

... (21) Damit Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, müssen sie einen gewissen Anreiz bieten oder den Begünstigten zu einer Gegenleistung verpflichten. Bei rückwirkend gewährten Beihilfen wird nicht davon ausgegangen, dass sie diesen notwendigen Anreiz bieten. Folglich sollte in Bezug auf Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 42 des Vertrags fallen, festgelegt werden, dass eine Unterstützung für Tätigkeiten, die bereits vor Einreichung eines Beihilfeantrags durchgeführt wurden, ausgeschlossen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

1.2. Verringerung der Zahl der zusammenfassenden Berichte und Vereinfachung ihres Inhalts im Rahmen der Strategiebegleitung

1.3. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Maßnahme zugunsten von Erzeugergemeinschaften

1.4. Erleichterung einer mehr maßgeschneiderten Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

1.5. Fortlaufende lineare Strukturen und Vernetzungsfunktion

1.6. Maßnahmen im Anschluss an eine Nichtbeachtung der Cross-Compliance

1.7. Schaffung von Anreizen für Maßnahmen gemäß Artikel 43 des Vertrags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 20a
Spezifische Bedingungen

Artikel 36a
Spezifische Bedingungen

Artikel 52a
Spezifische Bedingungen

Artikel 63a
Spezifische Bedingungen

Artikel 80
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 89a
Austausch von Informationen und Dokumenten

Artikel 91a
Befugnisse der Kommission

Artikel 91b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 91c
Durchführungsrechtsakte – Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 602/10

... (10) Um zu gewährleisten, dass die Einhaltung der Cross-Compliance-Anforderungen überprüft werden kann, müssen die Betriebsinhaber alle landwirtschaftlichen Flächen ihrer Betriebe melden. Dies gilt auch, wenn die Betriebsinhaber keine flächenbezogene Direktzahlung beantragen und nur kleine Flächen zur Verfügung haben. In diesen Fällen sollten die Mitgliedstaaten in dem Bemühen um Vereinfachung die Möglichkeit haben, die Meldung dieser Flächen nicht zu verlangen, sofern die Gesamtfläche des betreffenden Betriebs einen Hektar nicht überschreitet und im Beihilfeantrag auf diese Flächen verwiesen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Änderung von Anhang I

Artikel 11a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27b
Durchführungsbestimmungen

Artikel 31a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 45a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 54a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 62a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 67a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 76a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 141a
Befugnisse der Kommission

Artikel 141b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 141c
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 808/09

... 2. Alternativ kann der Betriebsinhaber wie bisher seinen Verpflichtungen nachkommen, indem er seine Ackerflächen alle sechs Jahre auf den aktuellen Bodenhumusgehalt untersucht. Zu Kontrollzwecken muss zu jedem Zeitpunkt des betreffenden Kalenderjahres, für das der Beihilfeantrag gestellt wird, ein aktuelles Untersuchungsergebnis vorliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 3
Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1 Satz 6) Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1074: Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung


 
 
 


Drucksache 367/08

... f) ein einheitliches System zur Erfassung jedes Betriebsinhabers, der einen Beihilfeantrag stellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 220/1/08

... Nach Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 konnten die Mitgliedstaaten beschließen, dass keine Beihilfe gewährt wird, wenn der betreffende Betrag je Beihilfeantrag 100 EUR nicht überschreitet. Von dieser Möglichkeit hat Deutschland mit § 4 der InVeKoS-Verordnung Gebrauch gemacht. Bei Einführung dieser Regelung war man in Deutschland davon ausgegangen, dass dieser Mindestbetrag jeweils bezogen auf die einzelne Maßnahme anzuwenden sei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/08




1. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 InVeKoS-Verordnung

2. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 1 InVeKoS-Verordnung

3. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 2 InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 220/08 (Beschluss)

... Nach Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 konnten die Mitgliedstaaten beschließen, dass keine Beihilfe gewährt wird, wenn der betreffende Betrag je Beihilfeantrag 100 EUR nicht überschreitet. Von dieser Möglichkeit hat Deutschland mit § 4 der InVeKoS-Verordnung Gebrauch gemacht. Bei Einführung dieser Regelung war man in Deutschland davon ausgegangen, dass dieser Mindestbetrag jeweils bezogen auf die einzelne Maßnahme anzuwenden sei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung

1. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 InVeKoS-Verordnung

2. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 1 InVeKoS-Verordnung

3. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 2 InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 859/2/07

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die nahezu vollständige Entkopplung der Direktzahlungen in Deutschland bewährt hat, weil sie den Landwirten eine stärkere Ausrichtung ihrer Produktion an den Erfordernissen der Märkte ermöglicht. Er ist der Auffassung, dass ein Betriebsprämienmodell auf der Grundlage regionaler Referenzbeträge (regional einheitliche Flächenprämie) besser geeignet ist, die gesellschaftliche Akzeptanz der Zahlungen zu erhöhen, als das historische Modell. Die Einräumung der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, das einmal gewählte Modell entsprechend anzupassen, ist deshalb zu begrüßen. Ziel sollte es sein, mittelfristig eine national einheitliche Flächenprämie einzuführen. In jedem Fall ist eine weitere Vereinfachung des Prämiensystems erforderlich. Beihilfeantrags nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 zu ersetzen. Die Auszahlung der Freibetragsanteile der Direktzahlungen soll künftig zusammen mit den Direktzahlungen direkt an die Betriebe erfolgen.



Drucksache 720/07J

... Die Beihilfeakte darf für andere als für Beihilfezwecke nur genutzt oder weitergegeben werden wenn der Beihilfeberechtigte und bei der Beihilfegewährung berücksichtigte Angehörige im Einzelfall einwilligen, die Einleitung oder Durchführung eines im Zusammenhang mit einem Beihilfeantrag stehenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens dies erfordert oder soweit es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl, einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für Unterlagen über Heilfürsorge und Heilverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07J




Artikel 11
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

Artikel 13
Änderung der DBAG-Zuständigkeitsverordnung

Artikel 14
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)

§ 1
Dienst- und Amtsbezüge

§ 2
Versorgungsbezüge

§ 3
Konkurrenzen

§ 4
Kaufkraftausgleich

§ 5
Abzug für Pflegeleistungen

§ 6
Ausschlusstatbestände

§ 7
Zahlungsweise

Artikel 15
Änderungen weiterer Vorschriften

Artikel 16
Neufassungen

Artikel 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 12

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Nummer 1

Zu Absatz 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 19

Zu Absatz 21

Zu Nummer 3

Zu Absatz 25

Zu Nummer 1

Zu Absatz 26

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Absatz 29

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 30

Zu Absatz 32

Zu Absatz 33

Zu Absatz 34

Zu Absatz 35

Zu Absatz 38

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 39

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 40

Zu Absatz 41

Zu Absatz 42

Zu Absatz 43

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 45

Zu Absatz 46

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 47

Zu Absatz 49

Zu Absatz 50

Zu Absatz 51

Zu Absatz 52

Zu Absatz 54

Zu Absatz 55

Zu Absatz 56

Zu Absatz 57

Zu Absatz 58

Zu Absatz 59

Zu Absatz 60

Zu Absatz 61

Zu Absatz 64

Zu Absatz 65

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 66

Zu Absatz 67

Zu Absatz 68

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 69

Zu Absatz 70

Zu Absatz 71

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 72

Zu Absatz 73

Zu Absatz 74

Zu Absatz 75

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 76

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Absatz 77

Zu Absatz 78

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 79

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 81

Zu Absatz 82

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 84

Zu Absatz 86

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 87

Zu Absatz 88

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Absatz 89

Zu Nummer 4

Zu Absatz 90

Zu Absatz 91

Zu Absatz 92

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 93

Zu Nummer 1

Zu Absatz 94

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 95

Zu Absatz 96

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 101

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 102

Zu Absatz 104

Zu Absatz 105

Zu Absatz 106

Zu Absatz 107

Zu Absatz 109

Zu Nummer 1

Zu Absatz 111

Zu Absatz 112

Zu Absatz 113

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9


 
 
 


Drucksache 720/07A

... (1) Unterlagen über Beihilfen sind als Teilakte zu führen. Diese ist von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren. Sie soll in einer von der übrigen Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit bearbeitet werden. Zugang sollen nur Beschäftigte dieser Organisationseinheit haben. Die Beihilfeakte darf für andere als für Beihilfezwecke nur genutzt oder weitergegeben werden, wenn die oder der Beihilfeberechtigte und bei der Beihilfegewährung berücksichtigte Angehörige im Einzelfall einwilligen, die Einleitung oder Durchführung eines im Zusammenhang mit einem Beihilfeantrag stehenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens dies erfordert oder soweit es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl, einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07A




Artikel 1
Bundesbeamtengesetz (BBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 4
Beamtenverhältnis

§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

§ 6
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 7
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

§ 8
Stellenausschreibung

§ 9
Auswahlkriterien

§ 10
Ernennung

§ 11
Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit

§ 12
Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

§ 13
Nichtigkeit der Ernennung

§ 14
Rücknahme der Ernennung

§ 15
Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Abschnitt 3
Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zulassung zu den Laufbahnen

§ 18
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG

§ 19
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Dienstliche Beurteilung

§ 22
Beförderungen

§ 23
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 24
Führungsämter auf Probe

§ 25
Benachteiligungsverbote

§ 26
Rechtsverordnung über Laufbahnen

Abschnitt 4
Abordnung, Versetzung und Zuweisung

§ 27
Abordnung

§ 28
Versetzung

§ 29
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 1
Entlassung

§ 30
Beendigungsgründe

§ 31
Entlassung kraft Gesetzes

§ 32
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 33
Entlassung auf Verlangen

§ 34
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 35
Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

§ 36
Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe

§ 37
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 38
Verfahren der Entlassung

§ 39
Folgen der Entlassung

§ 40
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 41
Verlust der Beamtenrechte

§ 42
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 43
Gnadenrecht

Unterabschnitt 2
Dienstunfähigkeit

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 47
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Unterabschnitt 3
Ruhestand

§ 50
Wartezeit

§ 51
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 52
Ruhestand auf Antrag

§ 53
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 54
Einstweiliger Ruhestand

§ 55
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen

§ 56
Beginn des einstweiligen Ruhestands

§ 57
Erneute Berufung

§ 58
Ende des einstweiligen Ruhestands

§ 59
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 60
Grundpflichten

§ 61
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 62
Folgepflicht

§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

§ 65
Befreiung von Amtshandlungen

§ 66
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 67
Verschwiegenheitspflicht

§ 68
Versagung der Aussagegenehmigung

§ 69
Gutachtenerstattung

§ 70
Auskünfte an die Medien

§ 71
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 72
Wahl der Wohnung

§ 73
Aufenthaltspflicht

§ 74
Dienstkleidung

§ 75
Pflicht zum Schadensersatz

§ 76
Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 77
Nichterfüllung von Pflichten

§ 78
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 79
Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

§ 80
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 81
Reisekosten

§ 82
Umzugskosten

§ 83
Trennungsgeld

§ 84
Jubiläumszuwendung

§ 85
Dienstzeugnis

§ 86
Amtsbezeichnungen

Unterabschnitt 2
Arbeitszeit

§ 87
Arbeitszeit

§ 88
Mehrarbeit

§ 89
Erholungsurlaub

§ 90
Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

§ 91
Teilzeit

§ 92
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 93
Altersteilzeit

§ 94
Hinweispflicht

§ 95
Beurlaubung ohne Besoldung

§ 96
Fernbleiben vom Dienst

Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit

§ 97
Begriffsbestimmungen

§ 98
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 4
Personalaktenrecht

§ 106
Personalakte

§ 107
Zugang zur Personalakte

§ 108
Beihilfeakte

§ 109
Anhörungspflicht

§ 110
Einsichtsrecht

§ 111
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 112
Entfernung von Unterlagen

§ 113
Aufbewahrungsfrist

§ 114
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

§ 115
Übermittlungen in Strafverfahren

Abschnitt 7
Beamtenvertretung

§ 116
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 117
Personalvertretung

§ 118
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 8
Bundespersonalausschuss

§ 119
Aufgaben

§ 120
Mitglieder

§ 121
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 122
Geschäftsordnung

§ 123
Sitzungen und Beschlüsse

§ 124
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz

§ 125
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden

§ 126
Verwaltungsrechtsweg

§ 127
Vertretung des Dienstherrn

§ 128
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

Abschnitt 10
Besondere Rechtsverhältnisse

§ 129
Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane

§ 130
Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes

§ 131
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter

§ 132
Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen

§ 133
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Abschnitt 11
Umbildung von Körperschaften

§ 134
Umbildung einer Körperschaft

§ 135
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 136
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 137
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Abschnitt 12
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

§ 138
Anwendungsbereich

§ 139
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 140
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 141
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 142
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

§ 143
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 144
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 145
Durchführungsvorschriften

§ 146
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 147
Übergangsregelungen

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Abschnitt 3 Laufbahnen

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung

Zu § 27

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu Unterabschnitt 1 Entlassung

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu § 43

Zu Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 48

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Ruhestand

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 64

Zu den Absätzen 1, 2 und 4

Zu Absatz 3

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 76

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu § 78

Zu § 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 80

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu Unterabschnitt 2 Arbeitszeit

Zu § 87

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 91

Zu § 92

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 93

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 94

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 96

Zu Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 107

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 108

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 114

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 115

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Abschnitt 7 Beamtenvertretung

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss

Zu § 119

Zu § 120

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 121

Zu § 122

Zu § 123

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 124

Zu Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz

Zu § 125

Zu § 126

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 127

Zu § 128

Zu Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse

Zu § 129

Zu § 130

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 133

Zu Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften

Zu § 134

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

Zu § 138

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 140

Zu § 141

Zu § 142

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 143

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 312/07

... (9) Ein von den Beihilfeanträgen der Erzeuger betroffenes Zuckerunternehmen sollte bis zum 31. Januar vor dem betreffenden Wirtschaftsjahr das Recht behalten, die Umstrukturierungsbeihilfe gemäß den Artikeln 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 zu beantragen, sofern es auf eine Quote verzichtet, die zumindest der Quotenkürzung entspricht, zu der die von den Erzeugern eingereichten Beihilfeanträge geführt hätten. In diesem Falle sollte der Beihilfeantrag des Zuckerunternehmens die Anträge der Erzeuger ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Funktionieren der neuen GMO für Zucker

3. Problematik

4 Marktrücknahme

4 Umstrukturierungsregelung

4. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

Liste der Treffen

5. Vorgeschlagene Massnahmen

4 Marktrücknahme

4 Umstrukturierungsregelung

6. Wirkung

Mitteilung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

Anhang VIII
Berechnung des Prozentsatzes, der für Mitgliedstaaten anzuwenden ist, deren nationale Quote verringert wurde

Anhang IX
Berechnung des Koeffizienten, der für Mitgliedstaaten anzuwenden ist, deren nationale Quote verringert wurde

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 369/06

... Um dem Betriebsinhaber im Jahr 2006 eine ausreichende Zeit für die Meldung der Übertragung der Zahlungsansprüche zu gewähren, wurde in § 15 der letzte Tag für die Meldung der Übertragung an die zuständige Landesstelle, damit diese im laufenden Antragsjahr noch berücksichtigt wird, im Betriebsprämienjahr 2006 auf den 30. Juni hinausgeschoben. Beim Jahr 2006 handelt es sich um das erste Jahr der Anwendung der Regelung über den Handel mit Zahlungsansprüchen. Die Festsetzung der Zahlungsansprüche durch die zuständigen Behörden war erst bis Anfang Mai 2006 abgeschlossen. Daher musste den Betriebsinhabern eine größere zeitliche Flexibilität für die Meldung von Übertragungen eingeräumt werden. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss Direktzahlungen auch Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 796/2004 und Nr. 795/2004 zugestimmt haben, wonach ein Betriebsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungsansprüche auch nach dem Termin für die Stellung des Beihilfeantrages (15. Mai) aktivieren kann, sofern er sie jedenfalls zum Zeitpunkt der letztmaligen Möglichkeit der Änderung des Beihilfeantrags, also spätestens am 31. Mai, erworben hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten .

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Vierten und Fünften Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

2. Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung

3. Entfristung

4. Kosten

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 615/05

... (1) Unterlagen über Beihilfen sind stets als Teilakte zu führen. Diese ist von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren. Sie soll in einer von der übrigen Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit bearbeitet werden; Zugang sollen nur Beschäftigte dieser Organisationseinheit haben. Die Beihilfeakte darf für andere als für Beihilfezwecke nur genutzt oder weitergegeben werden, wenn die oder der Beihilfeberechtigte und bei der Beihilfegewährung berücksichtigte Angehörige im Einzelfall einwilligen, die Einleitung oder Durchführung eines im Zusammenhang mit einem Beihilfeantrag stehenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens dies erfordert oder soweit es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl, einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Unterlagen über Heilfürsorge und Heilverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Modernisierung und Deregulierung der statusrechtlichen Vorgaben bei den allgemeinen dienstrechtlichen Beschäftigungsbedingungen durch:

2. Reform der Bezahlungsstrukturen durch:

3. Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen an die neuen Bezahlungsstrukturen durch:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

§ 1
Einleitende Vorschrift

§ 2
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 3
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 4
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 5
Ernennung

§ 6
Probezeit

§ 7
Kriterien der Ernennung

§ 8
Nichtigkeit der Ernennung

§ 9
Rücknahme der Ernennung

§ 10
Mitwirkung der unabhängigen Stelle

§ 11
Laufbahn

§ 12
Zugang zur Laufbahn

§ 13
Vorbereitungsdienst

§ 14
Einstellung

§ 15
Beförderung

§ 16
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 17
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 18
Führungsämter auf Probe

§ 19
Führungsämter auf Zeit

§ 20
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 21
Abordnung

§ 22
Versetzung

§ 23
Beendigungsgründe

§ 24
Entlassung kraft Gesetz

§ 25
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 26
Verlust der Beamtenrechte

§ 27
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 28
Dienstunfähigkeit

§ 29
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 30
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 32
Einstweiliger Ruhestand

§ 33
Einstweiliger Ruhestand bei Auflösung der Behörde

§ 34
Übernahme eines parlamentarischen Mandats

§ 35
Mandatsniederlegung, erneute Ernennung

§ 36
Ausscheiden von Regierungsmitgliedern

§ 37
Grundpflichten

§ 38
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 39
Weisungsgebundenheit

§ 40
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 41
Verschwiegenheitspflicht

§ 42
Diensteid

§ 43
Verbot der Dienstgeschäfte

§ 44
Nebentätigkeit

§ 45
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 46
Verbot der Geschenkannahme

§ 47
Mehrarbeit

§ 48
Teilzeit

§ 49
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 50
Nichterfüllung von Pflichten

§ 51
Pflicht zum Schadensersatz

§ 52
Fürsorge

§ 53
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf Dritte

§ 54
Erholungsurlaub

§ 55
Personalakte

§ 56
Mitgliedschaft in Gewerkschaft und Berufsverbänden

§ 57
Beteiligung von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung von Normen

§ 58
Unabhängige Stelle

§ 59
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 60
Ruhestand bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 61
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 62
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 63
Polizeidienstfähigkeit

§ 64
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal von Hochschulen

§ 65
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 66
Erlöschen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

§ 67
Amtsbezeichnung

§ 68
Dienstherrnfähigkeit

§ 69
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen anderer Dienstherrn

§ 70
Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

§ 71
Zuweisung

§ 72
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung

§ 73
Verbot eines doppelten Amtsverhältnisses für Soldatinnen und Soldaten

§ 74
Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen während Mutterschutz und Elternzeit

§ 75
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 76
Verwaltungsrechtsweg

§ 77
Revision

§ 78
Übernahme von Beamtinnen und Beamten bei der Umbildung von Körperschaften

§ 79
Verfahren bei der Umbildung von Körperschaften

§ 80
Einstweiliger Ruhestand bei Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft

§ 81
Ernennung bei bevorstehender Umbildung

§ 82
Übernahme von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bei der

§ 83
Körperschaften

§ 84
Anwendungsbereich

§ 85
Abordnung, Verpflichtung zu anderen nicht laufbahngerechten oder erschwerten Aufgaben, Verlegung des Dienstortes

§ 86
Aufschub der Entlassung und des Ruhestandes

§ 87
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten unter 65 Jahren

§ 88
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft,

§ 89
Verwendungen im Ausland

§ 90
Rechnungsprüfungsbehörden der Länder

§ 91
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 92
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 2
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Bundesbeamtenverhältnis

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 5
Voraussetzungen für die Berufung

§ 6
Arten der Beamtenverhältnisse

§ 7
Stellenausschreibung

§ 8
Auswahl- und Ernennungskriterien

§ 9
Ernennung

§ 10
Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung

§ 12
Nichtigkeit der Ernennung

§ 13
Rücknahme der Ernennung

§ 14
Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Ernennung

§ 15
Rechtsverordnung über Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zugang zu den Laufbahnen

§ 18
Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Beförderungen

§ 22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23
Führungsämter auf Probe

§ 24
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 25
Abordnung

§ 26
Versetzung

§ 27
Beendigungsgründe

§ 28
Entlassung kraft Gesetzes

§ 29
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 30
Entlassung auf Verlangen

§ 31
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 32
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 33
Verfahren der Entlassung

§ 34
Folgen der Entlassung

§ 35
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 36
Einstweiliger Ruhestand

§ 37
Einstweiliger Ruhestand wegen organisatorischer Veränderungen

§ 38
Beginn des einstweiligen Ruhestandes

§ 39
Erneute Berufung

§ 40
Ende des einstweiligen Ruhestandes

§ 41
Ruhestand

§ 42
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 43
Ruhestand bei dem Beamtenverhältnis auf Probe

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 47
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 50
Wirkung eines Strafurteils

§ 51
Gnadenrecht

§ 52
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 53
Grundpflichten

§ 54
Wahrnehmung von Aufgaben

§ 55
Weisungsgebundenheit

§ 56
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 57
Eidespflicht, Eidesformel

§ 58
Befreiung von Amtshandlungen

§ 59
Führung der Dienstgeschäfte

§ 60
Verschwiegenheitspflicht

§ 61
Aussagegenehmigung

§ 62
Gutachtenerstattung

§ 63
Presseauskünfte

§ 64
Nebentätigkeit

§ 65
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 66
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 67
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 68
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 69
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 70
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 71
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 72
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 73
Verbot der Geschenkannahme

§ 74
Arbeitszeit

§ 75
Teilzeit

§ 76
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 77
Altersteilzeit

§ 78
Hinweispflicht

§ 79
Benachteiligungsverbot

§ 80
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 81
Fernbleiben vom Dienst

§ 82
Wahl der Wohnung

§ 83
Aufenthaltspflicht

§ 84
Dienstkleidung

§ 85
Dienstvergehen

§ 86
Pflicht zum Schadensersatz

§ 87
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 88
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 89
Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

§ 90
Mutterschutz und Elternzeit

§ 91
Jubiläumszuwendung

§ 92
Amtsbezeichnung

§ 93
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 94
Urlaub

§ 95
Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft

§ 96
Personalakte

§ 97
Zugang zur Personalakte

§ 98
Beihilfeakte

§ 99
Anhörungspflicht

§ 100
Einsichtsrecht

§ 101
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 102
Entfernung von Unterlagen

§ 103
Aufbewahrungsfrist

§ 104
Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten

§ 105
Vereinigungsfreiheit

§ 106
Dienstzeugnis

§ 107
Personalvertretung

§ 108
Zuziehung der Gewerkschaften

§ 109
Errichtung

§ 110
Mitglieder

§ 111
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 112
Aufgaben

§ 113
Geschäftsordnung

§ 114
Sitzungen und Beschlüsse

§ 115
Geschäftsstelle

§ 116
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

§ 117
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse

§ 118
Dienstaufsicht

§ 119
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden, Schlichtungsverfahren

§ 120
Vertretung des Dienstherrn

§ 121
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

§ 122
Beamtinnen und Beamte des Bundestages,

§ 123
Beamtinnen und Beamte der Hochschulen

§ 124
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 125
Bisherige Bundesbeamtenverhältnisse

§ 126
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 127
Mitglieder des Bundesrechnungshofes

§ 128
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 129
Auswärtiger Dienst

§ 130
Durchführungsvorschriften

§ 131
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 3
Gesetz über die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturgesetz - BezStruktG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Regelung durch Gesetz

§ 3
Anspruch auf Bezahlung

§ 4
Teilzeitbeschäftigung

§ 5
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 6
Verlust der Bezahlung bei Fernbleiben vom Dienst

§ 7
Grundbezahlung aus dem Amt

§ 8
Regelung der Ämter in Bezahlungsordnungen F

§ 9
Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung

§ 10
Bezahlungsbandbreite

§ 11
Eingangsämter

§ 12
Anpassung

§ 13
Grundbezahlung

§ 14
Basisgehalt in den Bezahlungsebenen F 2 bis F 16

§ 15
Leistungsvariablen

§ 16
Vergabebudget für Leistungsvariablen

§ 17
Ausgestaltung durch Bund und Länder

§ 18
Bezahlungsanspruch in besonderen Fällen

§ 19
Amts- und Stellenzulagen

§ 20
Auslandsbezüge, Kaufkraftausgleich

§ 21
Bestandteile der Auslandsbezüge

§ 22
Auslandsverwendungszuschlag

§ 23
Nebenbezahlung

§ 24
Funktionszulagen

§ 25
Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 26
Vergütungen

§ 27
Zuschläge

§ 28
Leistungsprämien

§ 29
Jährliche Sonderzahlungen

§ 30
Vermögenswirksame Leistungen

§ 31
Familienzuschlag

§ 32
Ausgleichszulagen

§ 33
Allgemeine Stellenzulage

§ 34
Anwendung von Regelungen des Bundesbesoldungsrechts

§ 35
Anwendung sonstiger Vorschriften

§ 36
Optionsrecht

§ 37
Umsetzungspflicht

§ 38
Anwendung für den Personenkreis des Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetzes

Anlage I
(zu § 8 Abs. 1)

Bezahlungsordnung F

Bezahlungsebene F 2

Bezahlungsebene F 3

Bezahlungsebene F 4

Bezahlungsebene F 5

Bezahlungsebene F 6

Bezahlungsebene F 7

Bezahlungsebene F 8

Bezahlungsebene F 9

Bezahlungsebene F 10

Bezahlungsebene F 11

Bezahlungsebene F 12

Bezahlungsebene F 13

Bezahlungsebene F 14

Bezahlungsebene F 15

Bezahlungsebene F 16

Bezahlungsebene F 17

Bezahlungsebene F 18

Bezahlungsebene F 19

Bezahlungsebene F 20

Bezahlungsebene F 21

Bezahlungsebene F 22

Bezahlungsebene F 23

Bezahlungsebene F 24

Bezahlungsebene F 25

Bezahlungsebene F 26

Anlage II
(zu § 13 Abs. 2 Satz 1)

Bezahlungsordnung F

Artikel 4
Gesetz zur Überleitung in die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetz - BezStruktÜblG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Überleitung

§ 3
Überleitung in die Bezahlungsebene

§ 4
Überleitung in das Basisgehalt

§ 5
Überleitungszulage

§ 6
Optionsrecht

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 40
Familienzuschlag

§ 42a
Prämien für besondere Leistungen

§ 83
Übergangsregelungen für Zulagen

§ 85
Übergangsregelungen für Familienzuschlag

§ 86
Übergangsregelungen für Leistungselemente

§ 87
Neuregelungen aus Anlass des Bezahlungsstrukturgesetzes

§ 88
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei Verwendung im Ausland

§ 89
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei besonderer Verwendung im Ausland

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 5
Ruhegehaltfähige Bezahlung

§ 67
Professoren, hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter den Bezahlungsebenen der Bezahlungsordnung F zugewiesen sind

§ 69c
Übergangsregelungen für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d
Übergangsregelungen für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69g
Übergangsregelungen und Sonderregelungen aus Anlass des Strukturreformgesetzes

§ 70
Allgemeine Anpassung

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 17

§ 18

§ 89a
Bezahlung im Sinne der §§ 11 und 12 ist die Bezahlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bezahlungsstrukturgesetzes sowie der Familienzuschlag, Ausgleichszulagen und die Allgemeine Stellenzulage nach Maßgabe der §§ 31 bis 33 des Bezahlungsstrukturgesetzes.“

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994

Artikel 9
Änderungen weiterer Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeines

㤠14

§ 76a
Teilzeitbeschäftigung

§ 76b
Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 19
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht:

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Neufassungen

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes

1. Modernisierung des Laufbahnprinzips

2. Stärkung der Mobilität

3. Stärkung des Leistungsgedankens

4. Nutzung personeller Ressourcen

5. Größere Handlungsspielräume der Länder

6. Weniger Bürokratie und zeitgemäße Pflichtenregelung

II. Reform der Grundstrukturen des Bezahlungsrechts

Die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen des Bezahlungsrechts im Einzelnen:

1. Strukturelle Neuordnung zugunsten der Länder durch Kompetenzverlagerungen, Öffnungen, Bandbreiten und einen umfassenden Abbau bundesstaatlicher Vorgaben

2. Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems

3. Systemumstellung und Überleitung in das neue System

4. Kostenneutrale Einführung durch Umschichtungen innerhalb des Systems


 
 
 


Drucksache 729/04 (Beschluss)

... Mit der Festlegung eines Mindestbeihilfebetrages von 100 je Beihilfeantrag ( § 4 der Verordnung) kommt ein Antrag erst zur Auszahlung, wenn eine beihilfefähige Mindestantragsfläche von 0,83 ha vorliegt. Dadurch wird eine Antragstellung von Personen ohne Produktionsabsicht ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung

1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - In Ve Ko SV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 In Ve Ko SV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - In Ve Ko SV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 In Ve Ko SV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 In Ve Ko SV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - In Ve Ko SV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 In Ve Ko SV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 In Ve Ko SV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

10. Zu Artikel 1 § 12 Satz 2 In Ve Ko SV

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 In Ve Ko SV

12. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 In Ve Ko SV

13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 In Ve Ko SV

14. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

15. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 In Ve Ko SV

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 In Ve Ko SV

17. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 In Ve Ko SV

18. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - In Ve Ko SV

19. Zu § 33

20. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 729/1/04

... Mit der Festlegung eines Mindestbeihilfebetrages von 100 je Beihilfeantrag (§ 4 der Verordnung) kommt ein Antrag erst zur Auszahlung, wenn eine beihilfefähige Mindestantragsfläche von 0,83 ha vorliegt. Dadurch wird eine Antragstellung von Personen ohne Produktionsabsicht ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/1/04




1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 2 - neu - InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 InVeKoSV

11. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 InVeKoSV

14. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 InVeKoSV

15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InVeKoSV

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 InVeKoSV

17. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 InVeKoSV

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 InVeKoSV

19. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 InVeKoSV

20. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - InVeKoSV

21. Zu Artikel 1 § 32 InVeKoSV

22. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 728/2/04

... § 2a Dauergrünland Flächen , die im Beihilfeantrag für 2003 und in den Beihilfeanträgen für mindestens fünf Jahre vor 2003 durchgehend als für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzte Flächen angemeldet wurden, gelten als im Jahr 2003 als Dauergrünland genutzte Flächen."



Drucksache 630/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.