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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beitrittsantrag"


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Drucksache 165/12

... Anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht der Beitritt zu diesem Vertrag nach Maßgabe des Artikels 2 auf Antrag hin offen; dieser Antrag wird von dem betreffenden Mitgliedstaat der Europäischen Union an den ESM gerichtet, nachdem der Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 140 Absatz 2 AEUV beschlossen hat, die für diesen Mitgliedstaat geltende Ausnahmeregelung betreffend die Teilnahme am Euro aufzuheben. Der Gouverneursrat genehmigt den Beitrittsantrag des neuen ESM-Mitglieds und die damit zusammenhängenden ausführlichen technischen Regelungen sowie die Anpassungen, die als unmittelbare Folge des Beitritts an diesem Vertrag vorzunehmen sind. Nach Genehmigung des Antrags auf Beitritt durch den Gouverneursrat treten neue ESM-Mitglieder nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde beim Verwahrer bei, der die anderen ESM-Mitglieder davon in Kenntnis setzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 125/11

... Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat am 22. März 2004 ihren Beitrittsantrag zur Europäischen Union gestellt. Am 16. Dezember 2005 hat der Europäische Rat dem Land den Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2009 die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten/nachhaltige Entwicklung

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgenabschätzung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

Vorschlag

Einziger Artikel

Anhang
Entwurf

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1640: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2010 für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Standpunkts der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal


 
 
 


Drucksache 857/11

... (1) Dieser Vertrag steht zum Beitritt offen. Ein Staat, der Vertragspartei des Vertrags werden möchte, reicht seinen Beitrittsantrag beim Verwahrer ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag über die Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks Europe Central zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gegenstand dieses Vertrags

Artikel 3
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Staatshoheit

Artikel 5
Staatsluftfahrzeuge

Artikel 6
Ziel des FABEC

Artikel 7
Verpflichtungen der Vertragsstaaten

Kapitel II
Luftraum

Artikel 8
Luftraum des FABEC

Artikel 9
Flexible Luftraumnutzung

Kapitel III
Harmonisierung

Artikel 10
Harmonisierung der Regeln und Verfahren

Kapitel IV
Erbringung von Flugsicherungsdiensten

Artikel 11
Flugsicherungsdienste

Artikel 12
Flugverkehrsdienste

Artikel 13
Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste

Artikel 14
Flugberatungsdienste

Artikel 15
Wetterdienste

Artikel 16
Beziehungen zwischen Dienstleistern

Kapitel V
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen

Artikel 17
Militärische Aktivitäten

Kapitel VI
Gebühren

Artikel 18
Gebührenregelung

Kapitel VII
Aufsicht

Artikel 19
Aufsicht über die Flugsicherungsorganisationen

Kapitel VIII
Leistung

Artikel 20
Leistungssystem

Kapitel IX
Lenkung

Artikel 21
Der FABEC-Rat

Artikel 22
Aufgaben des FABEC-Rates

Artikel 23
Funktionsweise

Artikel 24
Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Artikel 25
Ausschuss Luftraum

Artikel 26
Ausschuss Harmonisierung und Beratung

Artikel 27
Ausschuss Finanzen und Leistung

Artikel 28
Ausschuss Nationale Aufsichtsbehörden

Kapitel X
Konsultation der Flugsicherungsorganisationen

Artikel 29
Beirat für Flugsicherungsdienste

Kapitel XI
Haftung

Artikel 30
Haftungssystem

Kapitel XII
Unfälle und schwere Störungen

Artikel 31
Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen

Kapitel XIII
Schlussbestimmungen

Artikel 32
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 33
Beitritt zu diesem Vertrag

Artikel 34
Kündigung dieses Vertrags

Artikel 35
Änderungen dieses Vertrags

Artikel 36
Beendigung und Suspendierung dieses Vertrags

Artikel 37
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation

Artikel 38
Inkrafttreten dieses Vertrags

Artikel 39
Der Verwahrer und seine Aufgaben

Denkschrift

2 Allgemeines

2 Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu den Artikeln 24

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39


 
 
 


Drucksache 503/09

... 4. betont, dass die Mitgliedstaaten die Vorbereitung der Stellungnahme der Kommission zu möglichen Bewerberländern, die einen Beitrittsantrag gestellt haben, nicht über Gebühr verzögern dürfen, und drängt Rat und Kommission, eingegangene und künftige Beitrittsanträge mit der gebührenden Schnelligkeit zu bearbeiten;



Drucksache 915/09

... 28. begrüßt den Beitrittsantrag Islands und geht davon aus, dass die Kommission bald eine Stellungnahme und eine Empfehlung zu diesem Antrag ausarbeiten wird, und dass Island angesichts der wohl fundierten demokratischen Tradition und der hohen Angleichung des Landes an den gemeinschaftlichen Besitzstand in nicht all zu ferner Zukunft den Status eines Kandidatenlandes erhalten wird; ist jedoch der Auffassung, dass Islands Bilanz bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen im Rahmen des EWR-Abkommens bei der Bewertung durch die Kommission ein wichtiger Aspekt sein sollte; wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2010 ein Delegationsbüro in Reykjavik zu eröffnen;



Drucksache 865/06 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht in der Ankündigung der Kommission, die Frage der Integrationsfähigkeit zukünftig durch Analysen zu den Folgen eines möglichen Beitritts auf die Institutionen, auf die gemeinsamen Politiken wie insbesondere die Agrar- und Kohäsionspolitik sowie auf die Finanzen der EU bei jedem neuen Beitrittsantrag sowie in wichtigen Stadien der laufenden Verhandlungsprozesse eingehend zu prüfen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung hin zu einer schlüssigen Strategie für künftige Erweiterungen. Hierdurch erhalten alle Beteiligten die Gelegenheit, die Konsequenzen der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bzw. des Abschlusses bestimmter Verhandlungskapitel für die EU konkreter einzuschätzen. Der Bundesrat hält es für erforderlich, auch die Konsequenzen der Nichterfüllung der Integrationsfähigkeitskriterien zu benennen. Mögliche Konsequenzen dürfen sich nicht darauf beschränken, Übergangsfristen und "



Drucksache 865/06

... Da die Wiederaufbauarbeiten der Nachkonfliktphase in Serbien, Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Wesentlichen abgeschlossen sind, wird die Europäische Agentur für Wiederaufbau ihre Tätigkeiten 2008 auslaufen lassen. Die Erbringung der Hilfe wird nach Anpassung der Prioritäten an die neuen Gegebenheiten von den Kommissionsdelegationen und später von den Ländern selbst übernommen, sobald sie dazu in der Lage sind. Die Einführung von IPA bietet auch die Gelegenheit für eine engere Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Weltbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen. Die Kommission wird die bisherige Zusammenarbeit ausbauen, um gemeinsam mit ihren Partnern sicherzustellen, dass eine möglichst kostenwirksame Mischung aus Zuschüssen und Darlehen mobilisiert wird, die die Modernisierung und Entwicklung in der gesamten Region unterstützt. Umsetzung des Fahrplans für die westlichen Balkanländer Alle westlichen Balkanländer haben entsprechend dem Fahrplan, den die Kommission vergangenes Jahr in ihrem Strategiepapier zur Erweiterung vorgelegt hat, Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer europäischen Perspektive erzielt. Jedes Land kommt nach Maßgabe seiner eigenen Leistungen und seiner Erfolge bei der Erfüllung der Anforderungen voran. Vor allem die zufrieden stellende Bilanz eines Landes bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen) stellt für die EU ein wesentliches Element für die Prüfung eines Beitrittsantrags dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 131/06

... C. in der Erwägung, dass der Beitritt Bulgariens, wie das Europäische Parlament wiederholt betont hat, ausschließlich von seinen eigenen Verdiensten abhängen und nicht an den Beitrittsantrag eines anderen Staates gebunden sein sollte; in der Erwägung, dass sich für den Beitritt Bulgariens aus den Bedenken über den weiteren Verlauf der künftigen EU-Erweiterung, die mit diesem Land nicht im Zusammenhang stehen, keine Nachteile ergeben sollten, bringt nichtsdestoweniger seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Beitritt Rumäniens und Bulgariens gleichzeitig vonstatten gehen kann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/06




Entschließung

Das Europäische Parlament,

Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Gemeinschaftlicher Besitzstand


 
 
 


Drucksache 865/1/06

... 5. Der Bundesrat sieht in der Ankündigung der Kommission, die Frage der Integrationsfähigkeit zukünftig durch Analysen zu den Folgen eines möglichen Beitritts auf die Institutionen, auf die gemeinsamen Politiken wie insbesondere die Agrar- und Kohäsionspolitik sowie auf die Finanzen der EU bei jedem neuen Beitrittsantrag sowie in wichtigen Stadien der laufenden Verhandlungsprozesse eingehend zu prüfen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung hin zu einer schlüssigen Strategie für künftige Erweiterungen. Hierdurch erhalten alle Beteiligten die Gelegenheit, die Konsequenzen der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bzw. des Abschlusses bestimmter Verhandlungskapitel für die EU konkreter einzuschätzen. Der Bundesrat hält es für erforderlich, auch die Konsequenzen der Nichterfüllung der Integrationsfähigkeitskriterien zu benennen. Mögliche Konsequenzen dürfen sich nicht darauf beschränken, Übergangsfristen und "



Drucksache 424/05

... D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament kontinuierlich dafür eingetreten ist, dass der Beitritt Bulgariens ausschließlich von seinen eigenen Verdiensten abhängen und nicht an den Beitrittsantrag eines anderen Landes gebunden sein sollte,


 
 
 


Drucksache 429/05

... 42. ist der Überzeugung, dass die uneingeschränkte Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs ein Grundelement der Zusammenarbeit zwischen der EU und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist; betont insofern, dass mit Blick auf den Beitrittsantrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedoniens der im Jahr 2003 zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und den USA unterzeichnete so genannte „Ausnahmevertrag" für nichtig erklärt werden sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/05




Entschließung

Bosnien und Herzegowina

Serbien und Montenegro

3 Kosovo

3 Albanien

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

3 Kroatien

3 Allgemeines


 
 
 


Suchbeispiele:


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