Drucksache 694/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Neufassung) KOM (2011) 656 endg.; Ratsdok. 15939/11
... In Deutschland wären vor allem die zahlreichen dezentral organisierten Institute mit ausgedehntem Filialnetz betroffen, die für die Beraterplätze in sämtlichen Bankstellen die Möglichkeit zur Sprachaufzeichnung schaffen müssten. Bei von der Branche für das Jahr 2005 bezifferten Einmalkosten für die Anschaffung von Sprachaufzeichnungsmöglichkeiten, die den Anforderungen an eine nicht manipulierbare Sprachaufzeichnung entsprechen, in Höhe von mindestens 3 000 Euro pro Beraterplatz und laufenden Kosten in Höhe von geschätzten weiteren 1 850 Euro pro Beraterplatz kämen erhebliche finanzielle Aufwendungen auf diese Institute zu. Die von der Kommission europaweit ermittelten Investitionskosten in einer Größenordnung von 41,7 bis 99,2 Millionen Euro und 45,2 bis 101,2 Millionen Euro an laufenden Kosten erscheinen damit deutlich zu niedrig angesetzt. Es sollte deshalb von der zwingenden Einführung einer Telefonaufzeichnungspflicht abgesehen und wie bisher (Artikel 51 Absatz 4 der MiFID-Durchführungsrichtlinie) den Mitgliedstaaten lediglich eine Option zur Einführung einer solchen Pflicht eingeräumt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, bei den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlags auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass statt der geforderten Aufzeichnung von Telefongesprächen bei Kundenaufträgen andere, finanziell jedoch weniger belastende Maßnahmen erwogen werden. Der Bundesrat spricht sich insoweit für ein Beratungsprotokoll entsprechend der Regelung in § 34 Absatz 2a
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