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"Beraterverträgen"


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Drucksache 165/09

... 4. Haushaltsrechtliche Bedenken Die gegenwärtige Entsendepraxis gestaltet sich vor dem Hintergrund fehlender passender rechtlicher Instrumente sehr heterogen und ist von dem Bemühen getragen, möglichst einfache Lösungen zu finden, rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Dies geht mitunter zu Lasten der Sekundierten. Überwiegend werden deshalb durch das sekundierende Ministerium Zuwendungsvereinbarungen nach den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung mit den Sekundierten abgeschlossen; teilweise wird auch mit Beraterverträgen operiert. Der Abschluss von Zuwendungsvereinbarungen erlaubt jedoch keine ausreichende soziale Absicherung. Darüber hinaus hat der Bundesrechnungshof in einem Prüfungsbericht zu Sekundierungen zur OSZE festgestellt dass das Instrument der Zuwendung nicht für den einer Sekundierung zugrunde liegenden Sachverhalt geeignet ist, da das Einhalten grundlegender zuwendungsrechtlicher Bestimmungen kaum möglich ist und zu wenig sinnvollen Ergebnissen führt. Diese Einschätzung führt zu grundsätzlicher Rechtsunsicherheit, die die gesetzliche Grundlage zum Abschluss von Sekundierungsverträgen aufzulösen vermag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)

Abschnitt 1
Sekundierung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Voraussetzungen der Sekundierung

§ 3
Inhalt des Sekundierungsvertrags

§ 4
Zuschuss zur Altersvorsorge

§ 5
Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 6
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 7
Reisekosten

§ 8
Rechtsweg

Abschnitt 2
Recht der Arbeitsförderung

§ 9
Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit

§ 10
Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund

II. Notwendigkeit und Zielsetzung

III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Bürokratiekosten

VII. Sonstige Kosten

VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen

IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Sekundierung

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Suchbeispiele:


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