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168 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bereithalten"


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Drucksache 109/13

... (3) Soweit der übernehmende Infrastrukturbetreiber für die Übernahme der Infrastruktur ein Entgelt an die nicht bundeseigenen Eisenbahnen zu entrichten hat, steht dieses Entgelt bis zur Höhe der nach Absatz 1 bei Stilllegung, Zweckentfremdung oder Nichtbetriebsbereithalten der Infrastruktur zu erstattenden Bundesmittel dem Bund zu. Das Eisenbahn-Bundesamt ist ermächtigt, den entsprechenden Erstattungsbescheid sowohl an den Zuwendungsempfänger wie auch an den übernehmenden Infrastrukturbetreiber zu richten.



Drucksache 91/12

... e) Neben Arzneimittel-Großhandelsbetrieben sind zukünftig gemäß § 9 Absätze 1 bis 3 auch von Arzneimittelvermittlern bestimmte Standards zu erfüllen. Hierzu gehört das Betreiben eines Qualitätssicherungssystems und das Bereithalten eines Rückrufplanes, der den Rückruf jedes Arzneimittels ermöglicht. Für die Erstellung dieser Dokumentation wird ein einmaliger Umstellungsaufwand von ca. 2 000 Euro und ein Erfüllungsaufwand von 200 Euro pro Jahr je Betrieb angenommen. Es ist derzeit nicht abzuschätzen, wie viele Betriebe ausschließlich als Arzneimittelvermittler auftreten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass nahezu alle Betriebe, die Arzneimittel vertreiben, über eine Großhandelserlaubnis verfügen und dementsprechend diese Anforderungen bereits erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 313/12

... ). Dies soll für ihn den Aufwand bei der Protokollierung erleichtern. Hierdurch wird die Dauer der Räumung verkürzt. Dies kommt dem Gläubiger und dem Schuldner entgegen, weil hierdurch tendenziell weniger Zeitzuschläge nach Nummer 500 KV GvKostG anfallen. Allerdings wird sich die Zeit für die Erstellung des Protokolls erhöhen, weil die Bilder in geeigneter Weise in das Protokoll eingearbeitet werden müssen. Ferner muss der Gerichtsvollzieher z.B. einen Fotoapparat bereithalten und in der Regel die Protokolle in Farbe ausdrucken. Die Bilder bzw. das Protokoll mit den Bildern müssen elektronisch archiviert werden. Mit der neuen Nummer 241 KV GvKostG soll der entstehende Mehraufwand durch eine Erhöhung der Gebühr 240 um 10 Euro abgegolten werden.



Drucksache 31/1/12

... a) In Satz 1 werden die Wörter "die sie im automatisierten Verfahren nutzen." durch die Wörter "in denen sie Informationen zum Zwecke der Auswertung im automatisierten Verfahren bereithalten." ersetzt.



Drucksache 110/12

... Zwar verfügt Europa über eine gewisse Tradition bei der Finanzierung von Forschung und Innovation in diesem Bereich, auf der Nachfrageseite ist aber weiterhin ein bedeutendes Potenzial11 für die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Die Verkürzung der Entwicklungszeit bis zur Marktreife von Innovationen ist besonders wichtig für KMU. Deshalb sollte diese EIP Anreize für Innovationen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite bereithalten, sofern möglich und angebracht durch Instrumente wie Gesetzgebung, öffentliches Auftragswesen, Lebenszyklusanalyse, Schutz des geistigen Eigentums und Standards. Der Innovation in Bezug auf Maßnahmen für Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion sollte besondere Bedeutung zukommen. Anreize für ein nachhaltiges und innovationsfreundliches öffentliches Auftragswesen gibt es in Europa bereits, und es könnten Vergabestellen-Netzwerke nach Art der Leitmarktinitiative12 eingerichtet und eine umfassendere Anwendung der EU-Kriterien für das grüne Beschaffungswesen13 in dieser EIP vorgenommen werden, um die Nutzung und Verbreitung von (Öko-)Innovationen zu fördern.



Drucksache 31/12 (Beschluss)

... a) In Satz 1 werden die Wörter "die sie im automatisierten Verfahren nutzen." durch die Wörter "in denen sie Informationen zum Zwecke der Auswertung im automatisierten Verfahren bereithalten." ersetzt.



Drucksache 52/11

... "5. vorzuschreiben, dass derjenige, der bestimmte Erzeugnisse herstellt, behandelt, einführt oder in den Verkehr bringt, bestimmte Informationen, insbesondere über die Verwendung der Erzeugnisse, bereitzuhalten oder der zuständigen Behörde auf Aufforderung zu übermitteln hat, sowie Inhalt, Art und Weise und Beschränkungen des Bereithaltens zu regeln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 23
Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23a
Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung

§ 38a
Übermittlung von Daten über den Internethandel

§ 44a
Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

§ 75
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Artikel 3
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Bundesamt-Futtermittel-Gebührenverordnung

Artikel 5
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 858/11

... 1. die Zeit, während der sich der selbständige Kraftfahrer entsprechend der Vereinbarung mit dem Kunden am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen;



Drucksache 92/11

... 11. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2011 auf dem Webportal Europa eine gesonderte Einstiegsseite mit Informationen für Kinder und über die Rechte von Kindern einrichten. Die Seite wird einen einfachen Zugriff auf leicht verständliche Informationen für Kinder verschiedener Altersgruppen ermöglichen und auch für Eltern und Lehrer Informations- bzw. Unterrichtsmaterial bereithalten. Die Kommission wird die übrigen EU-Organe dazu ermuntern, sich der Initiative anzuschließen.



Drucksache 130/11

... (1) Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung dürfen in ihren Räumlichkeiten einen Vorrat an Betäubungsmitteln für den unvorhersehbaren, dringenden und kurzfristigen Bedarf ihrer Patienten (Notfallvorrat) bereithalten. Berechtigte, die von der Möglichkeit nach Satz 1 Gebrauch machen, sind verpflichtet,



Drucksache 877/11

... Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise ruft uns in Erinnerung, dass Dienstleistungen in allgemeinem Interesse für den sozialen und territorialen Zusammenhalt eine zentrale Rolle spielen. Da die Krise aufgrund der Mittelverknappung aber auch erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor hat, kommt es darauf an, dass alles unternommen wird, um die Bereitstellung dieser Dienstleistungen zu sichern und die Qualität ihrer Leistungen zu verbessern. Diese Mitteilung zeigt, dass die Verträge das dafür erforderliche rechtliche Instrumentarium für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten bereithalten. Die Europäische Kommission nimmt dabei ihre Aufgabe sehr ernst: Sie legt neben diese Mitteilung über einen Qualitätsrahmen für diese Dienstleistungen auch zwei Vorschläge zur Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sowie der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen vor. Darüber hinaus wird die Kommission in den nächsten Monaten eine Reihe weiterer Maßnahmen treffen, die darauf abzielen, dass die EU in den kommenden Jahren über einen soliden Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verfügt. Die Kommission sieht diese Arbeiten als Teil ihrer allgemeinen Verpflichtung an, Sozialwirtschaft und soziale Innovationen bei den Anstrengungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 in den Mittelpunkt zu rücken. Das jüngste Beispiel dafür ist die Initiative für soziales Unternehmertum33, mit der neue, innovative Möglichkeiten der Unternehmenstätigkeit und zur Erbringung von Dienstleistungen gefördert werden sollen.



Drucksache 715/11

... Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat 1995 eine Empfehlung für alle Kreditinstitute, die Girokonten für Verbraucherinnen und Verbraucher führen, ausgesprochen. Die Empfehlung sieht vor, dass die Kreditinstitute für jeden Bürger ein Girokonto bereithalten und Kunden die Möglichkeit erhalten sollen, Gutschriften entgegenzunehmen, Barein- und -auszahlungen vornehmen zu können und am Überweisungsverkehr teilzunehmen. Einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis ergibt sich allerdings nicht aus der Empfehlung (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urt. v. 22.12.2005, Az.: 2 U 67/05).



Drucksache 231/11

... 1. Bereithaltung der EG-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die Marktüberwachungsbehörden über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem In den Verkehr bringen des letzten Stücks der Spielzeugserie,



Drucksache 825/11

... (1) Für die in dieser Verordnung vorgesehenen Anträge, Unterlagen, Formblätter, Schreiben, Verträge, Verfahrensanweisungen, Berichte, Mitteilungen, Meldungen und Übersichten kann die Bundesanstalt Muster veröffentlichen oder Vordrucke, auch elektronisch, bereithalten. Zur elektronischen Übermittlung der Daten kann die Bundesanstalt ein zu verwendendes Format vorgeben.



Drucksache 706/10

... - die Informationen, die die Hersteller für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und das medizinische Personal bereithalten müssen;



Drucksache 667/2/10

... - die europäische Kohäsionspolitik eine horizontale Politik zur Unterstützung einer nachhaltigen und integrierten Regionalentwicklung bleiben muss und ihren Beitrag zur Strategie Europa 2020 leistet, - die EU mit ihrer Strukturpolitik auch zukünftig ein Angebot für alle Regionen bereithalten muss,



Drucksache 701/10 (Beschluss)

... Die Schaffung europäischer Notfallkapazitäten unter eigener operativer Befugnis und Verfügungsgewalt - selbst auf Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen - läuft indes Artikel 196 AEUV zuwider und ist auch von Artikel 214 AEUV nicht gedeckt. Die in der Mitteilung entwickelten Vorstellungen lassen besorgen, dass die Kommission einem grundlegenden konzeptionellen Fehler unterliegt: Nicht die EU soll in der Lage sein, wirkungsvoll auf Katastrophen zu reagieren, sondern die Mitgliedstaaten. Eine selbständige Verfügungsgewalt der Kommission über Katastrophenschutzeinheiten und die damit einhergehende Übernahme operativer Funktionen verbieten sich somit von vornherein. Aber auch das Bereithalten von eigenen europäischen Notfallkapazitäten auf der Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen lässt nach Auffassung des Bundesrates eine tragfähige rechtliche Grundlage vermissen und wäre auch mit Blick auf das geplante weltweite Einsatzgebiet mit Einheiten, die auf freiwilligen und für die nationale Krisenbewältigung ausgebildeten Kräften basieren, nicht leistbar.



Drucksache 667/10 (Beschluss)

... - die europäische Kohäsionspolitik eine horizontale Politik zur Unterstützung einer nachhaltigen und integrierten Regionalentwicklung bleiben muss und ihren Beitrag zur Strategie Europa 2020 leistet, - die EU mit ihrer Strukturpolitik auch zukünftig ein Angebot für alle Regionen bereithalten muss,



Drucksache 259/10 (Beschluss)

... Werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten geschäftsmäßig zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann insbesondere über das Internet "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 259/1/10

... Werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten geschäftsmäßig zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann insbesondere über das Internet "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/1/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30a folgende Angabe eingefügt:

2. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt:

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

3. § 43 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

4. Der Wirtschaftsausschuss

2 C.


 
 
 


Drucksache 698/10 (Beschluss)

... 4. Zu Recht hebt die Kommission die besondere Bedeutung der Kohäsionspolitik für die weitere Entwicklung des Binnenmarkts hervor. Die Kohäsionspolitik leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie. Der Bundesrat weist auf die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern zum Fünften Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt hin. Danach muss die EU auch nach 2013 mit ihrer Strukturpolitik ein Angebot für alle Regionen bereithalten. Die EU-weite Förderung im Rahmen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ist fortzuführen. Für Regionen, die derzeit im Rahmen des Ziels "Konvergenz" gefördert werden, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner aber 75 Prozent des Unionsdurchschnitts übersteigt, müssen angemessene Übergangsregelungen vorgesehen werden. Die Mittel hierfür sollten im Ziel "Konvergenz" bereitgestellt werden. Die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit muss fortgeführt und verstärkt werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF) muss auch weiterhin Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben.



Drucksache 319/10

... dient gemeinsam mit weiteren Vorschriften der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie. Satz 1 basiert auf dem bisherigen § 482 Absatz 1 und 2 BGB, erstreckt die vorvertraglichen Informationspflichten aber auch auf die Vertragsarten der neuen §§ 481a und 481b BGB. Anders als in der bisherigen Regelung ist nicht mehr ausdrücklich die Aushändigung eines Prospekts vorgeschrieben. Der Unternehmer muss seiner Informationspflicht nicht mehr durch die Aushändigung eines zusammenhängenden Druckwerks nachkommen, sondern indem er dem Verbraucher die entsprechenden Informationen unter Verwendung der in den Anhängen der Richtlinie vorgegebenen Formblätter zur Verfügung stellt. Aus dem Gesamtzusammenhang der Vorgaben in der Richtlinie lässt sich erkennen, dass im Ergebnis unverändert nicht nur Herstellung und Bereithaltung, sondern auch ein Zugang des Informationsmaterials erforderlich ist.



Drucksache 698/1/10

... 9. Zu Recht hebt die Kommission die besondere Bedeutung der Kohäsionspolitik für die weitere Entwicklung des Binnenmarkts hervor. Die Kohäsionspolitik leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie. Der Bundesrat weist auf die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern zum Fünften Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt hin. Danach muss die EU auch nach 2013 mit ihrer Strukturpolitik ein Angebot für alle Regionen bereithalten. Die EU-weite Förderung im Rahmen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ist fortzuführen. Für Regionen, die derzeit im Rahmen des Ziels "Konvergenz" gefördert werden, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner aber 75 Prozent des Unionsdurchschnitts übersteigt, müssen angemessene Übergangsregelungen vorgesehen werden. Die Mittel hierfür sollten im Ziel "Konvergenz" bereitgestellt werden. Die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit muss fortgeführt und [verstärkt] werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF) muss auch weiterhin Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben.



Drucksache 701/1/10

... Die Schaffung europäischer Notfallkapazitäten unter eigener operativer Befugnis und Verfügungsgewalt - selbst auf Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen - läuft indes Artikel 196 AEUV zuwider und ist auch von Artikel 214 AEUV nicht gedeckt. Die in der Mitteilung entwickelten Vorstellungen lassen besorgen, dass die Kommission einem grundlegenden konzeptionellen Fehler unterliegt: Nicht die EU soll in der Lage sein, wirkungsvoll auf Katastrophen zu reagieren, sondern die Mitgliedstaaten. Eine selbständige Verfügungsgewalt der Kommission über Katastrophenschutzeinheiten und die damit einhergehende Übernahme operativer Funktionen verbieten sich somit von vornherein. Aber auch das Bereithalten von eigenen europäischen Notfallkapazitäten auf der Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen lässt nach Auffassung des Bundesrates eine tragfähige rechtliche Grundlage vermissen und wäre auch mit Blick auf das geplante weltweite Einsatzgebiet mit Einheiten, die auf freiwilligen und für die nationale Krisenbewältigung ausgebildeten Kräften basieren, nicht leistbar.



Drucksache 259/2/10

... 2. Als ersten Schritt hierzu hält der Bundesrat die Schaffung einer rechtssicheren Regelung für die geschäftsmäßige Datenerhebung und -verarbeitung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Daten zum Zwecke des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann für erforderlich. Auf den vorliegenden Gesetzesantrag wird verwiesen.



Drucksache 808/09

... 1. Er erstellt eine jährliche Humusbilanz. Die Humusbilanz für ein Jahr ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres (n+1) zu erstellen. Dies gibt denjenigen Landwirten, die im laufenden Jahr keine mehrgliedrige Fruchtfolge nach Absatz 2 vorgesehen haben bzw. keine Bodenhumusuntersuchung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu Kontrollzwecken bereithalten, die Möglichkeit, erforderlichenfalls in den verbleibenden Monaten bis zum Ende des Jahres zusätzliche Maßnahmen im Sinne einer ausgeglichenen Humusbilanz zu ergreifen. Zugleich kann die Behörde im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle die Betriebsflächen in Augenschein nehmen und auf dieser Grundlage die Richtigkeit der Berechnungen zur Humusbilanz überprüfen. Sofern die Werte der Humusbilanzierung in einem Jahr die Grenzwerte gemäß Anlage 3 unterschreiten, kann der Landwirt dies ausgleichen, wenn die Grenzwerte auf Grundlage des arithmetischen Mittels des aktuellen Jahres mit dem vorhergehenden Jahr oder mit den beiden Vorjahren eingehalten sind. Da bei Betriebsinhabern, die auf ihren Ackerflächen ausschließlich Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates nach den Anforderungen der Anlage 4 anbauen, davon auszugehen ist, dass sie die Grenzwerte in jedem Falle einhalten, gilt für sie die Verpflichtung von vornherein als erfüllt; im Fall einer Kontrolle wird dann überprüft, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen der Anlage 4 gegeben sind.



Drucksache 400/09

... (1) Für die in dieser Verordnung vorgesehenen Anträge, Berichte, Mitteilungen und Übersichten kann die Bundesanstalt Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten. Zur elektronischen Übermittlung der Daten kann die Bundesanstalt ein zu verwendendes Format vorgeben.



Drucksache 174/09

... Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund erforderlich, dass der akkreditierte Diensteanbieter nach § 5 Absatz 6 Satz 2 als beliehener Unternehmer tätig wird und damit eine effektive Ausübung der Aufsicht notwendig ist. Sätze 3 bis 6 betreffen den Nachweis der geprüften und bestätigten Vertrauenswürdigkeit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Das Gütezeichen und die weiteren Kennzeichnungen, die einen akkreditierten Diensteanbieter als solchen kenntlich machen, soll die Verwendung von sicheren Bürgerportaldiensten fördern. Eine weitere Kennzeichnung ist z.B. in § 5 Absatz 1 Satz 2 genannt. Die Kennzeichnung führt zu Markttransparenz und Rechtssicherheit, die für einen ausreichenden Vertrauensschutz im täglichen Rechts- und Geschäftsverkehr erforderlich sind und die dem Schutzbedarf im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr Rechnung tragen. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte der Prüfung und der Bestätigung der Vertrauenswürdigkeit durch die zuständige Behörde Vertrauen entgegen bringen und ihm einen besonders hohen Beweiswert zumessen werden. Der durch die Prüfung und Bestätigung entstehende Anschein der Vertrauenswürdigkeit kann allerdings nur soweit reichen, wie die Anforderungen des Gesetzes für die einzelnen Bürgerportaldienste Anknüpfungspunkte für einen solchen Anschein bereithalten. Die Regelung des Satzes 6 ist bußgeldbewehrt (vgl. § 23 Absatz 1 Nummer 11).



Drucksache 909/09

... 3. ersucht die Staats- und Regierungschefs aller an der COP 15 beteiligten Staaten, diesem Anliegen höchstmögliche Priorität einzuräumen und politische Führungsstärke zu zeigen, und hält es für außerordentlich wichtig, dass die Staats- und Regierungschefs sich für die Teilnahme an dem Teil der COP 15 bereithalten, der den hochrangigen Vertretern vorbehalten ist, um von vornherein auszuschließen, dass ein Übereinkommen, das bedeutende und langfristige nationale Verpflichtungen umfasst, nicht an Ort und Stelle zum Abschluss gebracht werden kann, weil den anwesenden Verhandlungsführern die erforderliche politische Vollmacht bzw. Autorität fehlt;



Drucksache 51/09

... Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/09




§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 13
Meldepflicht

§ 14
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 15
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 16
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 17
Zustellung

§ 18
Bußgeldvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
(zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG)


 
 
 


Drucksache 315/08 (Beschluss)

... (3) Soweit das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Übernahme des Schienenwegs ein Entgelt an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu entrichten hat, steht dieses Entgelt bis zur Höhe der nach Absatz 1 bei Stilllegung, Zweckentfremdung oder Nichtbereithalten in uneingeschränkt nutzbarem Zustand des Schienenwegs zurückzuzahlenden Bundesmittel dem Bund zu.



Drucksache 554/08

... Geodatenhaltende Stellen sind auch Beliehene. Dabei sind Stellen, die nur teilweise Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, nicht verpflichtet, ihre gesamten Geodaten bereitzustellen. Betroffen sind nur solche Geodaten, die sie zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bereithalten. Nicht erfasst werden in Übereinstimmung mit Artikel 3 Absatz 9 Buchstabe c der INSPIRE-Richtlinie Verwaltungshelfer, da diese nicht im eigenen Namen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, sondern nur von einer Stelle der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung der ihr obliegenden Verwaltungsaufgabe hinzugezogen werden.



Drucksache 133/08

... Der Vorschlag sieht eine Aktualisierung der Unterlagen vor, die die Hersteller und Importeure von Spielzeug zur Kontrolle durch die Marktüberwachungsbehörden bereithalten müssen. Es wurde geprüft, welche Informationen neben einer ausführlichen Beschreibung von Entwicklung und Herstellung des Spielzeugs in die technischen Unterlagen aufgenommen werden sollten. Es wird vorgeschlagen, dass das technische Dossier Auskunft über die Bestandteile von Spielzeug und die im Spielzeug enthaltenen Materialien geben muss.



Drucksache 244/08

... Für alle Anträge und Meldungen können die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten. Soweit die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Formulare bereithalten, sind diese zu verwenden.



Drucksache 542/08

... § 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Zielsetzung

§ 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

Abschnitt 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4
Einbezogene Branchen

§ 5
Arbeitsbedingungen

§ 6
Besondere Regelungen

§ 7
Rechtsverordnung

§ 8
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4
Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 10
Haftung des Auftraggebers

§ 11
Gerichtsstand

Abschnitt 5
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber

§ 12
Zuständigkeit

§ 13
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 14
Meldepflicht

§ 15
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 16
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 17
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 18
Zustellung

§ 19
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 20
Evaluation

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzesziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)


 
 
 


Drucksache 968/08 Bereithalten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 315/08

... (3) Soweit das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Übernahme des Schienenwegs ein Entgelt an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu entrichten hat steht dieses Entgelt bis zur Höhe der nach Absatz 1 bei Stilllegung, Zweckentfremdung oder Nichtbereithalten in uneingeschränkt nutzbarem Zustand des Schienenwegs zurückzuzahlenden Bundesmittel dem Bund zu.



Drucksache 176/08

... Die unter (3) genannten Voraussetzungen beruhen auf der Überlegung, dass Nichtvertragsstaaten, die ihrerseits angemessene Haftungsvorschriften für nukleare Schäden, die von ihren Kernanlagen verursacht werden, im Verhältnis zu den Vertragsstaaten bereithalten, nicht von einer Entschädigung ausgeschlossen werden dürfen.



Drucksache 220/08

... "(1) Die zuständigen Stellen können für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten."



Drucksache 404/08

... (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 kann das Bundeskriminalamt von denjenigen, die geschäftsmäßig eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln, Auskunft über Nutzungsdaten (§ 15 Abs. 1 des



Drucksache 343/08K

... ein Teilungsmodell bereithalten.



Drucksache 967/08

... von den Kosten befreit, die für das Bereithalten der Informationen über die Einzugsbereiche der einzelnen Notrufabfragestellen für die anderen Telefondienstanbieter und Netzbetreiber bislang aufkommen. Da sich die Vorschriften der NotrufV eng an die bisherigen Vorgaben für Notrufverbindungen anlehnen sind keine nennenswerten über die o. g. Kosten hinausgehenden Umstellungskosten zu erwarten. Die für technisch neue öffentlich zugängliche Telefondienste - hier insbesondere solche, die unter Nutzung der sog. VoIPTechnologie realisiert werden - entstehenden Kosten für die Einrichtung von Notrufmöglichkeiten sind nicht durch die NotrufV veranlasst, sondern durch die allgemeine gesetzliche Vorschrift, im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes auch Notrufmöglichkeiten bereit zu stellen (§ 108 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 967/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Notrufnummern

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einzugsgebiete

§ 4
Notrufverbindungen

§ 5
Anforderungen an Notrufanschlüsse

§ 6
Technische Richtlinie

§ 7
Übergangsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Zielsetzung

2 Sachverhalt

3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung

4 Informationspflichten

5 Befristung

6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

8 Änderungen zur geltenden Rechtslage

9 Gesetzesfolgen

9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten

9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen

9.2.2 Kosten für die Wirtschaft

9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Überprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.