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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bereitstellungspflicht"


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Drucksache 62/1/17

... Aus dem Wortlaut des Gesetzentwurfs ist nicht klar erkennbar, ob diese Daten der Länder unter die Bereitstellungspflicht des Bundes fallen sollen, wenn sie sich bei einer Bundesbehörde befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 4, Absatz 5 Satz 1 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a EGovG


 
 
 


Drucksache 62/17 (Beschluss)

... Aus dem Wortlaut des Gesetzentwurfs ist nicht klar erkennbar, ob diese Daten der Länder unter die Bereitstellungspflicht des Bundes fallen sollen, wenn sie sich bei einer Bundesbehörde befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 4, Absatz 5 Satz 1 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a EGovG


 
 
 


Drucksache 388/12 (Beschluss)

... 29. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsschluss das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wird, damit Verbraucherinnen und Verbraucher das Produktinformationsblatt als Grundlage für ihre Anlageentscheidung zu Rate ziehen können. Ausnahmen von dieser Grundregel sollen auf ein Minimum reduziert werden. Bei der Entscheidung des Kleinanlegers für die Transaktion mithilfe eines Fernkommunikationsmittels soll die Person, die das Anlageprodukt verkauft, von der Bereitstellungspflicht des Produktinformationsblatts befreit sein, sofern sie den Kleinanleger über den Umstand informiert, dass das Produktinformationsblatt nicht rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt werden kann (Artikel 12 Absatz 2). Dies ist nach Auffassung des Bundesrates zu weitreichend. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, eine Abweichung von der Pflicht zur rechtzeitigen Zurverfügungstellung des Produktinformationsblatts nur vorzusehen, wenn der Kleinanleger ausdrücklich darauf verzichtet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 388/1/12

... 37. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsschluss das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wird, damit Verbraucherinnen und Verbraucher das Produktinformationsblatt als Grundlage für ihre Anlageentscheidung zu Rate ziehen können. Ausnahmen von dieser Grundregel sollen auf ein Minimum reduziert werden. Bei der Entscheidung des Kleinanlegers für die Transaktion mithilfe eines Fernkommunikationsmittels soll die Person, die das Anlageprodukt verkauft, von der Bereitstellungspflicht des Produktinformationsblatts befreit sein, sofern sie den Kleinanleger über den Umstand informiert, dass das Produktinformationsblatt nicht rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt werden kann (Artikel 12 Absatz 2). Dies ist nach Auffassung des Bundesrates zu weitreichend. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, eine Abweichung von der Pflicht zur rechtzeitigen Zurverfügungstellung des Produktinformationsblatts nur vorzusehen, wenn der Kleinanleger ausdrücklich darauf verzichtet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 645/1/10

... Der Gesetzentwurf leitet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus dem Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG ab. Zwar trifft der Gesetzentwurf auch Regelungen über die Akkreditierung von Erbringern sicherer Kommunikationsdienstleistungen im Rechtsverkehr, die deren wirtschaftliches Handeln betreffen, hauptsächlich regelt er jedoch das Rechtsverhältnis zwischen Diensteanbietern, Nutzern und öffentlicher Verwaltung (Informations- und Bereitstellungspflichten, Nutzerrechte und -pflichten, Datenspeicherung und -übermittlung an Dritte). Insbesondere soll eine Kommunikationsinfrastruktur geschaffen werden, die auch eine direkte, elektronische Kommunikationsbeziehung zwischen Staat und Bürgern unter Zuhilfenahme dritter Kommunikationsdienstleister herstellt und über die auch hoheitliche Akte gegenüber dem Bürger ausgesprochen und zugestellt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 De-Mail-Gesetz

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - De-Mail-Gesetz

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1,§ 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 De-Mail-Gesetz

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 10 De-Mail-Gesetz

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 - neu - De-Mail-Gesetz

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz

17. Zu Artikel 1 § 15, § 23 Absatz 1 Nummer 12a - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

§ 15
Datenschutz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - De-Mail-Gesetz

19. Zu Artikel 1 § 22 Satz 5 - neu - De-Mail-Gesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 De-Mail-Gesetz

21. Zu Artikel 2 § 174 Absatz 3 Satz 4 ZPO Artikel 2 ist zu streichen.

22. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 3 Satz 7 VwZG

23. Zu Artikel 3 allgemein


 
 
 


Drucksache 174/1/09

... Obgleich der Gesetzentwurf auch Regelungen über die Akkreditierung von Erbringern sicherer Kommunikationsdienstleistungen im Rechtsverkehr trifft, die deren wirtschaftliches Handeln betreffen, regelt er doch hauptsächlich das Rechtsverhältnis zwischen Diensteanbieter, Nutzer und öffentlicher Verwaltung (Informations- und Bereitstellungspflichten, Nutzerrechte und -pflichten, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/1/09




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

aa Praktikabilität

bb Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts

cc Fehlende Auseinandersetzung mit den Konzeptionen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt DLRL und zum Deutschland-Online-Projekt S.A.F.E.

dd Technische Fragen

ee Zustimmungsbedürftigkeit

2. Zur Einleitungsformel

3. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

10. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

19. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

22. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

23. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

24. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 174/09 (Beschluss)

... Obgleich der Gesetzentwurf auch Regelungen über die Akkreditierung von Erbringern sicherer Kommunikationsdienstleistungen im Rechtsverkehr trifft, die deren wirtschaftliches Handeln betreffen, regelt er doch hauptsächlich das Rechtsverhältnis zwischen Diensteanbieter, Nutzer und öffentlicher Verwaltung (Informations- und Bereitstellungspflichten, Nutzerrechte und -pflichten, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09 (Beschluss)




1. Zur Einleitungsformel

2. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

8. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

19. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

21. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

22. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 331/06

... 43. Die Bundesregierung stellt fest, dass die als Reaktion auf Empfehlungen der BNetzA und damit einhergehender Forderungen aus dem politischen Raum von der Deutschen Post AG abgegebene Selbstverpflichtungserklärung vom April 2004 inhaltlich eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Vorgaben der PUDLV darstellt. Insbesondere die Bereitstellungspflicht für eine stationäre Einrichtung in zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern unabhängig vom kommunalen Gemeindebegriff, die Festschreibung des bestehenden Briefkastennetzes und eine verbesserte Kommunikationsstruktur der Deutschen Post AG führten letztendlich zu einer Entspannung bei der Diskussion über die postalische Infrastruktur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/06




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen Wettbewerbsbeurteilung

Amtspraxis der BNetzA/ Akteneinsicht

Verfahren der Marktdefinition und Marktanalyse

Konsistente Entgeltregulierung

Neue Märkte

3 Resalevorschriften

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Exklusivlizenz

3 Universaldienst

Zulassung gewerblicher Postvorbereitung

Price -Cap-Verfahren

3 Quersubventionierung

3 Umsatzsteuerbefreiung


 
 
 


Drucksache 622/05

... 2. die Verpflichtung einer beliehenen Flugsicherungsorganisation zu Art und Umfang von Auskunfts- und Datenbereitstellungspflichten im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 5;



Drucksache 770/05

... Artikel 6 Bereitstellungspflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begründung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiaritätsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 834/1/04

... - § 22a Abs. 3 SGB VIII n. F. sieht eine neue eigenständige Bereitstellungspflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor: Sicherstellung einer Betreuungsmöglichkeit in Ferienzeiten.



Drucksache 834/04 (Beschluss)

... - § 22a Abs. 3 SGB VIII n. F. sieht eine neue eigenständige Bereitstellungspflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor: Sicherstellung einer Betreuungsmöglichkeit in Ferienzeiten.



Drucksache 986/04 (Beschluss)

... - § 22a Abs. 3 SGB VIII n. F. sieht eine neue eigenständige Bereitstellungspflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor: Sicherstellung einer Betreuungsmöglichkeit in Ferienzeiten.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.