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"Bergbauunternehmers"
Drucksache 142/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Im Bereich der übertägigen Braunkohlegewinnung und anderer großer Tagebaubetriebe, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, stoßen Geschädigte beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals komplexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen. Die Nachweisführung eines Bergschadens durch den Geschädigten in diesen Bereichen ist in der Regel weitaus schwieriger als im Einwirkungsbereich des untertägigen Bergbaus, da zum einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden verursachen und zum anderen eine Vielzahl detaillierter Informationen u.a. des Bergbauunternehmers bei der Ermittlung der Schadensursache benötigt werden. Daher sollte Schadensbetroffenen im Bereich der von Tagebaubetrieben, soweit damit schadenswirksame Bodenbewegungen im Umfeld der Tagebaubetriebe insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen verbunden sind, die gleiche Rechtsposition verschafft werden wie Schadensbetroffenen im Einwirkungsbereich des untertägigen Bergbaus. Die Ausweitung der Beweiserleichterungen ist aus Gründen der Gleichbehandlung konsequent und notwendig.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 5 BBergG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2c - neu - § 48 Überschrift, Absatz 3 - neu - BBergG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 67 Nummer 7 BBergG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 BBergG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 2 Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu EinwirkungsBergV
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Drucksache 142/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Im Bereich der übertägigen Braunkohlegewinnung und anderer großer Tagebaubetriebe, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, stoßen Geschädigte beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals komplexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen. Die Nachweisführung eines Bergschadens durch den Geschädigten in diesen Bereichen ist in der Regel weitaus schwieriger als im Einwirkungsbereich des untertägigen Bergbaus, da zum einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden verursachen und zum anderen eine Vielzahl detaillierter Informationen u.a. des Bergbauunternehmers bei der Ermittlung der Schadensursache benötigt werden. Daher sollte Schadensbetroffenen im Bereich der von Tagebaubetrieben, soweit damit schadenswirksame Bodenbewegungen im Umfeld der Tagebaubetriebe insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen verbunden sind, die gleiche Rechtsposition verschafft werden wie Schadensbetroffenen im Einwirkungsbereich des untertägigen Bergbaus. Die Ausweitung der Beweiserleichterungen ist aus Gründen der Gleichbehandlung konsequent und notwendig.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 5 BBergG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Nummer 10 BBergG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 15 Überschrift, Satz 2 - neu - BBergG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2c - neu - § 48 Überschrift, Absatz 3 - neu - BBergG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 67 Nummer 7 BBergG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 BBergG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 120 Absatz 1 BBergG *
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - EinwirkungsBergV *
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Drucksache 284/14
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern
... Nach derzeitiger Rechtslage obliegt die Nachweisführung bei einem Schaden (z.B. Gebäudeschaden, Vernässung landwirtschaftlicher Flächen), hervorgerufen beispielsweise durch Tätigkeiten zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgaslagerstätten mittels Bohrungen (Stichwort: seismische Ereignisse) oder beim Betrieb von Kavernenspeichern (Stichwort: Bodenabsenkungen), dem Geschädigten. Diese Situation ist - vor dem Hintergrund der günstigeren Regelungen z.B. für den Bereich des Steinkohlebergbaus - nicht weiter haltbar, zumal die Nachweisführung schwierig ist, da zum einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden verursachen und zum anderen detaillierte Informationen des Bergbauunternehmers bei der Ermittlung der Schadensursache benötigt werden.
Drucksache 427/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung des Bergschadensrechts auf die Errichtung und den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern sowie der Bergschadensvermutung auf die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Tagebaubetrieben und durch Tiefbohrungen
... Diese Situation ist für Schadensbetroffene im Bereich des Bohrlochbergbaus, der Speicherbetriebe und im Bereich von Tagebauen, soweit damit schadenswirksame Bodenbewegungen im Umfeld der Tagebaubetriebe insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen verbunden sind, nicht weiter hinnehmbar. Die Nachweisführung eines Bergschadens durch den Geschädigten in diesen Bereichen ist in der Regel weitaus schwieriger als im Einwirkungsbereich des untertägigen Bergbaus, da zum einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden verursachen und zum anderen eine Vielzahl detaillierter Informationen u.a. des Bergbauunternehmers bei der Ermittlung der Schadensursache benötigt werden. Daher sollte Schadensbetroffenen im Bereich der Speicherbetriebe, des Bohrlochbergbaus und im Bereich von Tagebaubetrieben, soweit damit schadenswirksame Bodenbewegungen im Umfeld der Tagebaubetriebe insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen verbunden sind, die gleiche Rechtsposition verschafft werden wie Schadensbetroffenen im Einwirkungsbereich des untertägigen Bergbaus. Die Ausweitung der Beweiserleichterungen ist aus Gründen der Gleichbehandlung konsequent und notwendig.
Drucksache 754/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz -
... Bei einem Schaden (z.B. Gebäudeschäden, Vernässung von landwirtschaftlichen Flächen), der im kausalen Zusammenhang mit der Ausübung von bergbaulichen Tätigkeiten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen steht, liegt nach derzeitiger Rechtslage die Beweispflicht beim Geschädigten. Die Nachweisführung gestaltet sich jedoch schwierig, da zum einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden provozieren und zum anderen detaillierte Informationen des Bergbauunternehmers zumeist unverzichtbar bei der Ermittlung der Schadensursache sind.
1. Zu Nummer 6 - neu - Folgende Nummer 6 ist anzufügen:
2. Zu Nummer 6 - neu - Folgende Nummer 6 ist anzufügen:
Drucksache 126/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 2005 zur Änderung des Partnerschaftsabkommens vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EG-Partnerschaftsabkommen)
Drucksache 274/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
Drucksache 284/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV )
Drucksache 591/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
Drucksache 628/15
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2016 WoGVwV 2016)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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