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"Bergbauzement"


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Drucksache 14/05

... hat der EuGH mit dem Beschluss vom 27.2.2003 in den verbundenen Rechtssachen C-307/00 - C-311/00 auf andere Fallgestaltungen ausgedehnt. Er hat u.a. betont, dass die Verwendung von Flugaschen zur Herstellung von Versatzmörtel (C-308/00) sowie die Verwendung von Glasfaserabfällen zur angeordneten Tongrubenverfüllung (C-309/00) und die Verwendung von Flugaschen zur Herstellung von Bergbauzement (C-311/00) als Verwertung anzusehen seien, wenn der Hauptzweck der Einsatz der Abfälle zu einen sinnvollen Zweck sei. Andere Materialien müssten ersetzt werden. Beide Urteile beschreiben damit - übertragen auf Deponien - vor allem für die Fälle die Möglichkeiten einer Verwertung, in denen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die Voraussetzung für den Betrieb der Deponie als Beseitigungsanlage sind wie die erforderlichen Errichtungsmaßnahmen. Dies gilt gleichermaßen für Baumaßnahmen, die nach Abschluss des Ablagerungsbetriebes als Voraussetzung für eine umweltverträgliche Nachsorge durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Suchbeispiele:


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