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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bergrettung"


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Drucksache 190/13

... Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes in diesem Sinne gehören auch die Leistungen, die z.B. bei einem so genannten Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten erbracht werden, sowie die Luft-, Wasser- und Bergrettung. Leistungserbringer sind nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder die gesetzlichen Aufgabenträger, die von diesen im Rahmen der rettungsdienstgesetzlichen Vorgaben Beauftragten und private Unternehmen, die Leistungen nach den Rettungsdienstgesetzen erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines Zielsetzung:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 190/13 (Beschluss)

... Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes in diesem Sinne gehören auch die Leistungen, die zum Beispiel bei einem so genannten Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten erbracht werden, sowie die Luft-, Wasser- und Bergrettung. Leistungserbringer sind nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder die gesetzlichen Aufgabenträger, die von diesen im Rahmen der rettungsdienstgesetzlichen Vorgaben Beauftragten und private Unternehmen, die Leistungen nach den Rettungsdienstgesetzen erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 595/12

... Die mit Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc eingeführte neue Nummer 6 ist erforderlich, da durch den ETSI-Standard TS 124 008 international standardisiert wurde, dass Mobilfunkendgeräte Notrufverbindungen ab sofort auch unter zusätzlicher Angabe eines sog. Notdienstkategoriewertes beim Mobilfunknetz anfordern können. Dadurch wird es technisch ermöglicht, dass Mobilfunkendgeräte Notrufverbindungen zu den unter der nationalen Notrufnummer 110 erreichbaren Notrufabfragestellen beim Mobilfunknetz nunmehr auch in der Weise einleiten können, dass sie die speziell für Notrufverbindungen vorgesehene Signalisierung (emergency call setup), die in Deutschland bislang ausschließlich für Notrufverbindungen zu den unter der Notrufnummer 112 erreichbaren Notrufabfragestellen verwendet wurde, durch den Notdienstkategoriewert 1 ergänzen. Der Standard berücksichtigt darüber hinaus weitere Differenzierungen, die jedoch in der deutschen Notrufstruktur nicht üblich sind, z.B. Notarzt, Küstenwache oder Bergrettung. Da die Verwendbarkeit von Mobilfunkendgeräten nicht national begrenzt ist, müssen die deutschen Mobilfunknetze diese Signalisierung erkennen und entsprechend der deutschen Notrufstruktur umsetzen. Ferner wird in dem Standard auch die Signalisierung von E-Call berücksichtigt. Die Auswertung dieser von den Endgeräten zusätzlich erzeugten Signalisierung wird im Hinblick auf die Einführung von E-Call durch die Empfehlung 2011/750/EU der Kommission vom 8. September 2011 zur Unterstützung eines EU-weiten eCall-Dienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen für die Übertragung bordseitig ausgelöster 112-Notrufe ("eCalls") (ABl. L 303 vom 22.11.2011, S. 46) gefordert. Die Vorschrift dient daher in Verbindung mit der Übergangsvorschrift des § 7 Absatz 8 auch der zeitgerechten Umsetzung dieser Kommissionsempfehlung. Unabhängig von diesen durch neuere technische Entwicklungen veranlassten Änderungen obliegt es den Mobilfunknetzbetreibern, auch in künftigen Mobilfunknetzen auf der Grundlage von möglicherweise neuen Mobilfunktechnologien sicherzustellen, dass insbesondere E-Calls, die von jeweils zeitgemäßen Endeinrichtungen abgesetzt werden, an die jeweils zuständige Notrufabfragestelle übermittelt werden können. Dieser grundsätzliche Anspruch im Hinblick auf zukünftige Mobilfunknetze kann jedoch nicht dazu führen, dass Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet wären, im Rahmen des technischen Fortschritts als überholt zu betrachtende Mobilfunknetze nur wegen E-Call weiterhin zu betreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2193: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


Drucksache 526/11

... Die einmalige Unfallentschädigung steht nur im Falle von schweren Unfällen (Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent) bei bestimmten Dienstverrichtungen besonders gefährdeten Personals zu (zum Beispiel im Flugdienst, Bergrettungsdienst, Kampfschwimmer- und Minentaucherdienst oder Munitionsuntersuchungsdienst). Die Entschädigungsbeträge wurden durch das EinsatzVG vom 21. Dezember 2004 rückwirkend zum 1. Dezember 2002 angehoben. Insbesondere bei Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch stellen diese Beträge nach Auffassung des Deutschen Bundestages im Falle von Einsatzunfällen keine angemessene Entschädigung mehr dar; dies gelte vor allem für jüngere Soldatinnen und Soldaten, die ihr Erwerbsleben weitgehend noch vor sich haben; eine spürbare Erhöhung dieser Beträge für die Betroffenen bzw. ihre Hinterbliebenen sei angemessen (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 42a

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

§ 21a
Übergangsregelung

§ 21b
Zuständiger Geschäftsbereich Die Weiterverwendung nach diesem Gesetz erfolgt

Artikel 4
Änderung des Soldatengesetzes

§ 99
Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 40a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76e
Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 186a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum

§ 188
Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 192a
Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 212a
Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung.

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Kosten

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 21a

Zu § 21b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1718: Gesetz zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen


 
 
 


Drucksache 800/08

... 56. hebt die Bedeutung des Freiwilligenwesens (insbesondere Bergrettung, Katastrophenschutz und karitative Einrichtungen) für Dienstleistungen sowie für das kulturelle und natürliche Erbe in den Bergen hervor;



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.