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49 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beschaffungsaufwand"


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Drucksache 87/20

... Die Bewältigung der erwarteten 250.000 NetzDG-Meldungen erfordert die schnelle Verfügbarkeit von Informationstechnologie, für deren Entwicklung und dauerhafte Unterstützung neben BKA-internen Ressourcen auch externe Dienstleister herangezogen werden müssen. Der einmalige Entwicklungs- und Beschaffungsaufwand (Sachkosten) hierfür wird auf rund 28 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen jährliche Sachkosten für Wartung, Pflege und Anpassung der IT an künftige Standards. In einer Projektion auf den Zeitraum bis 2024 schätzt das Ressort diesen Mehraufwand auf insgesamt rund 48 Millionen Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 548/16

... Nach § 104 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b InsO-E kann, sofern ein Ersatzgeschäft nicht abgeschlossen wird, der Markt- oder Börsenpreis für ein hypothetisches Ersatzgeschäft zugrunde gelegt werden. Die Zugrundelegung eines solchen abstrakten Ersatzbeschaffungsaufwands entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Juni 2016, IX ZR 314/14, Tz. 71) und nach herrschender Auffassung in der Literatur (Lüer, in: Uhlenbruck, 14. Aufl. 2015, § 104 Rn. 40; Jacoby, in: Jaeger, InsO, § 104 Rn. 63; Wegener, in: FK-InsO, 8. Aufl. 2015, § 104 Rn. 25; Ehricke, NZI 2006, 564, 566 f.; Benzler, Nettingvereinbarungen im außerbörslichen Derivatehandel, 1999, S. 259 ff.; Ebenroth/Benzler, ZVglRW 95 (1996), 335, 359; v. Hall, WM 2011, 2161, 2165 f.) der gesetzlichen Regelung in § 104 Absatz 3 Satz 1 InsO.



Drucksache 415/16

... Da die E-Rechnungsrichtlinie den Empfang und die Weiterverarbeitung von elektronischen Rechnungen verbindlich vorschreibt, ist bei den in den Anwendungsbereich des vorliegenden Gesetzes einbezogenen Stellen mindestens ein elektronischer Rechnungseingang vorzuhalten. Dem Bund sowie den Sektorenauftraggebern und den Konzessionsgebern entstehen dabei für die Anpassung von vorhandenen IT-Strukturen Aufwände, die in Abhängigkeit zu den bereichsspezifischen Rechnungsvolumina abzuschätzen sind. Da dabei die vorhandenen IT-Strukturen je nach Behörden- und Auftraggeberbereich unterschiedlich stark ausgeprägt sind, stehen die zu betrachtenden Investitions- und Betriebskosten in Relation zur existierenden IT-Infrastruktur der rechnungsempfangenden Stelle. Dabei lassen sich die Kosten derzeit noch nicht konkret beziffern. Eine konkrete Bezifferung des Erfüllungsaufwands setzt voraus, dass jede vom Anwendungsbereich erfasste Stelle zunächst den bereits erreichten Umsetzungsstand erhebt und die noch zu treffenden Maßnahmen sowie die Art und Weise der Durchführung (zentral/dezentral) festlegt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass einige öffentliche Auftraggeber des Bundes mit Projekten zur elektronischen Rechnungsverarbeitung bereits begonnen oder diese geplant und die entsprechenden Aufwände bereits in der Finanzplanung berücksichtigt haben. Auch ist wegen der in den Vorschriften vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten nicht jede Behörde von allen Verpflichtungen betroffen. In Umsetzung der Vorgaben dieses Gesetzes wird eine zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes entwickelt. Dabei ist ein einmaliger Beschaffungsaufwand in Höhe von voraussichtlich 10 550 000,-- Euro für die IT-Struktur und den Anschluss der unmittelbaren Bundesverwaltung an die Plattform zugrunde zu legen. Dieser Aufwand wird im Rahmen eines einzurichtenden Projekts zur Entwicklung der zentralen Rechnungseingangsplattform projektseitig erbracht. Die laufenden Betriebskosten für die IT-Struktur sind in Höhe von voraussichtlich 1 125 000,-- Euro zu veranschlagen. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der für IT-Vorhaben des Bundes verfügbaren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes ist für Stellen der unmittelbaren Bundesverwaltung kostenlos. Weitergehende Details der Nutzung können im Rahmen der Rechtsverordnung geregelt werden. Damit wird den Vorgaben dieses Gesetzes hinreichend Rechnung getragen. Soweit sich darüber hinaus für den Bundeshaushalt Mehrausgaben und/oder ein Mehrbedarf an Planstellen/Stellen ergeben, sind diese finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan auszugleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 675/10

... Da alle Mineralölhandelsunternehmen gleichermaßen von dieser Regelung betroffen sind und das Qualifikationsniveau zur Beschaffung der Plaketten und der Auszeichnung an den Zapfsäulen und Tankstellen als niedrig zu betrachten ist, wird aufgrund der Tariftabelle des Statistischen Bundesamtes zur Ex-ante-Abschätzung, Ausgabe November 2008, der Betrag von 19,30 EUR/Stunde für den finanziellen Beschaffungsaufwand als Mittelwert zugrunde gelegt. Demnach ergeben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung geschätzte Bürokratiekosten (Einmalkosten) für die deutsche Wirtschaft in Höhe von insgesamt 129 508 EUR, gerundet 129 500 EUR (Plakettenerneuerung: 2 min * 19,30 EUR/60 min. * 70 000 Plaketten = 45 033 EUR zuzüglich der Beschaffungskosten für 70 000 Plaketten von je 1,00 EUR = 70 000,00 EUR, zuzüglich weitere Auszeichnung: 3 min. * 19,30 EUR/60 min. * 15 000 Tankstellen = 14.475,00 EUR).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Chlor- und Bromverbindungen

§ 3
Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung

§ 4
Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt

§ 5
Anforderungen an Biodiesel

§ 6
Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85)

§ 7
Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff

§ 8
Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe

§ 9
Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff

§ 10
Schwefelgehalt von Heizöl

§ 11
Gleichwertigkeitsklausel

§ 12
Einschränkungen

§ 13
Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen

§ 14
Nachweisführung

§ 15
Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen

§ 16
Ausnahmen

§ 17
Zugänglichkeit der Normen

§ 18
Überwachung

§ 19
Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 2a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 3
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 3)

Anlage 4
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 4)

Anlage 5
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 5)

Anlage 6
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 6)

Anlage 7a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 7b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 8
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 8)

Anlage 9
(zu § 18 Absatz 2 Satz 4)

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung/Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1462 - Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen- 10. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 857/08

... Da alle Mineralölhandelsunternehmen gleichermaßen von dieser Regelung betroffen sind und das Qualifikationsniveau zur Beschaffung der Plaketten und der Auszeichnung an den Zapfsäulen und Tankstellen als niedrig zu betrachten ist, wird aufgrund der Tariftabelle des Statistischen Bundesamtes zur Ex-ante-Abschätzung, Ausgabe 2003 (WZ 2003) der Betrag von 19,30 €/Stunde für den finanziellen Beschaffungsaufwand als Mittelwert zugrunde gelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1
Beschaffenheit von Ottokraftstoffen

§ 2
Beschaffenheit von Dieselkraftstoff

§ 3
Beschaffenheit von Biodiesel

§ 4
Beschaffenheit von Ethanolkraftstoff (E 85)

§ 5
Beschaffenheit von Flüssiggaskraftstoff

§ 6
Beschaffenheit von Erdgas als Kraftstoff

§ 7
Beschaffenheit von Pflanzenölkraftstoff

§ 8
Gleichwertigkeitsklausel

§ 9
Inhalt und Form der Auszeichnung

§ 10
Unterrichtung des Auszeichnungspflichtigen

§ 11
Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Ausnahmen

§ 13
Verweisungen auf DIN-, DIN EN- und DIN-V-Normen

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

2. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

3. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz; NKR-Nr. 292: Rechtsverordnung zur Änderung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen- 10.BImSchV)


 
 
 


Drucksache 253/08

... Für die Anwendung von Apparaten mit außergewöhnlichem Beschaffungsaufwand sind angemessene Zuschläge zulässig, sofern der Leistungsnehmer auf die anfallenden Kosten zuvor hingewiesen worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. S. 1691), geändert durch Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160), wird wie folgt geändert:

Anlage
(zu §§ 1 und 2) Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

1. Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung

2. Vereinheitlichung der Gebühren in den neuen und alten Bundesländern

II. Verordnungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung


 
 
 


Drucksache 464/07

... Da alle Wirtschaftszweige gleichermaßen von dieser Regelung betroffen sind und das Qualifikationsniveau zur Beschaffung der Plaketten als niedrig zu betrachten ist, wird aufgrund der Tariftabelle des Statistischen Bundesamtes zur Exante-Abschätzung, Ausgabe 2003 (WZ 2003) der Betrag von 19,30 Euro/Stunde für den finanziellen Beschaffungsaufwand als Mittelwert zugrunde gelegt. Demnach ergeben sich insgesamt Bürokratiekosten für a) die deutsche Wirtschaft in Höhe von insgesamt ca. 1.030.000 Euro [2 min. x 19,30 €/60 min. x 1.600.000 Plaketten] und b) die ausländische Wirtschaft in Höhe von insgesamt ca. 515.000 Euro [10 min. x 19,30 €/60 min. x 160.000 Plaketten].

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

I. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

II. § 6 wird wie folgt geändert:

III. Anhang 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

IV. Anhang 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

V. Anhang 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)


 
 
 


Drucksache 819/07

... Da alle Wirtschaftszweige gleichermaßen von dieser Regelung betroffen sind und das Qualifikationsniveau zur Beschaffung der Plaketten als niedrig zu betrachten ist, wird aufgrund der Tariftabelle des Statistischen Bundesamtes zur Exante-Abschätzung, Ausgabe 2003 (WZ 2003) der Betrag von 19,30 Euro/Stunde für den finanziellen Beschaffungsaufwand als Mittelwert zugrunde gelegt. Demnach ergeben sich insgesamt Bürokratiekosten für a) die deutsche Wirtschaft in Höhe von insgesamt ca. 1.030.000 Euro [2 min. x 19,30 €/60 min. x 1.600.000 Plaketten] und b) die ausländische Wirtschaft in Höhe von insgesamt ca. 515.000 Euro [10 min. x 19,30 €/60 min. x 160.000 Plaketten].

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 1
Bundesrat Drucksache 464/07 (Beschluss) 21.09.07

Zu Artikel 1

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.