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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beteiligungs- und Einflussmöglichkeit"


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Drucksache 162/1/18

... 6. Der neue Artikel 8c des Verordnungsvorschlags ist abzulehnen. Den Mitgliedstaaten werden nicht ausreichend Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten eingeräumt. Eine Übertragung der Befugnis, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation erstellt wird, wird in der geplanten Form als nicht erforderlich angesehen. Die Ziele der Maßnahmen können von den Mitgliedstaaten sowohl auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene im Hinblick auf Umfang und Wirkung ausreichend verwirklicht werden. Die Beschreibung des Plans ist unkonkret, die verwendeten Begrifflichkeiten werden nicht erläutert, zum Beispiel "Schlüsselfaktoren", "geeignete wichtigste Tools", "Kanäle" oder "geeignete Mechanismen", so dass die Ausgestaltung der Befugnis nicht transparent ist.

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Drucksache 162/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 373/09 (Beschluss)

... 24. Die vorgesehene Beteiligungs- und Einflussmöglichkeit der Länder ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht ausreichend.

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Drucksache 373/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2

4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 2 Absatz 2

6. Zu § 2 Absatz 3

7. Zu § 3 Satz 4 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:

12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 5 Absatz 8

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

17. Zu § 10 Absatz 2

18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:

19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

Zum Gesetzentwurf allgemein:

26. Zur Anschubfinanzierung


 
 
 


Drucksache 352/1/05

... 28. Der Bundesrat fordert, dass die Kommission die Auswahl von Maßnahmen nicht durch eine Schwerpunktsetzung in der Entscheidung weit gehend einschränkt. Eine tatsächliche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeit der Mitgliedstaaten ist sicherzustellen. Während die Kommission die Leitlinien für die Planung des jeweiligen Programms bestimmt, werden die Mitgliedstaaten nur im Rahmen der Komitologie (Verwaltungsverfahren) einbezogen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass den Mitgliedstaaten von Anfang an, also bereits bei der Erarbeitung der Leitlinien, nicht nur in Hinsicht auf den Schwerpunkt einer Maßnahme, sondern auch auf eine etwaige nationale Beteiligung an der Finanzierung, Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten eröffnet werden.

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Drucksache 352/1/05




Einzelheiten zum Europäischen Fonds für Integration

Einzelheiten zum Europäischen Flüchtlingsfonds EFF III

Einzelheiten zum Außengrenzenfonds

Einzelheiten zum Europäischen Rückkehrfonds


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.