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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Betreuungs- und Unterbringungsverfahren"


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Drucksache 211/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/20 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 211/20

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/20




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 505/16 (Beschluss)

... Der Ehegatte oder Lebenspartner ist bisher im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren nicht zwingend zu beteiligen. Er gehört nur zum Kreis der sogenannte "Kann-Beteiligten" die das Gericht am Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen kann, aber nicht zwingend beteiligen muss. Im Hinblick auf die materiellrechtliche Stärkung der Stellung des Ehegatten bzw. Lebenspartners ist es geboten, seine Stellung auch im Verfahren zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 505/16

... Der Ehegatte bzw. Lebenspartner ist bisher im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren nicht zwingend zu beteiligen. Er gehört nur zum Kreis der sog. "Kann-Beteiligten" die das Gericht am Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen kann, aber nicht zwingend beteiligen muss. Im Hinblick auf die materiellrechtliche Stärkung der Stellung des Ehegatten bzw. Lebenspartners ist es geboten, seine Stellung auch im Verfahren zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 438/15

... Die bisherige Regelung enthält jedoch keinerlei Vorgaben zur Qualifikation der Sachverständigen, insbesondere auch nicht für die Fälle, in denen keine lösungsorientierte Begutachtung in Auftrag gegeben wird. Vorgaben für die Berufsqualifikation gibt es bereits für Gutachter in Verfahren zur Unterbringung Minderjähriger und in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (§§ 167 Absatz 6, 280 Absatz 1 und 321 Absatz 1 FamFG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 163
Sachverständigengutachten.

§ 163a
Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 41
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 13
Soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf Sachverständige, die zum Zweck der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angehört werden, entsprechend anzuwenden sind, ist deren bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetzes] geltende Fassung weiterhin maßgeblich.

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluaierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 675/06

... Absatz 1 Satz 1 regelt die sachliche Zuständigkeit und eine Zuständigkeitskonzentration. Für die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Verfahren sollen die Amtsgerichte als Vormundschaftsgerichte sachlich zuständig sein. Die Vormundschaftsgerichte sind bereits für alle gerichtlichen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren zuständig, so dass eine Übertragung der Zuständigkeit für bestimmte Anordnungen nach dem Übereinkommen auf diese sachgerecht erscheint. Die sachliche Zuständigkeit nach Absatz 1 erfasst die Anerkennung einer in einem anderen Vertragsstaat getroffenen Maßnahme (Artikel 23 ErwSÜ) und deren Vollstreckbarerklärung (Artikel 25 ErwSÜ). Außerdem soll das Vormundschaftsgericht für das Konsultationsverfahren bei einer beabsichtigten Unterbringung eines betreuungsbedürftigen Erwachsenen im Inland zuständig sein (Artikel 33 ErwSÜ).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz – ErwSÜAG)

Abschnitt 1
Zentrale Behörde

§ 1
Bestimmung der Zentralen Behörde

§ 2
Übersetzungen bei eingehenden Ersuchen

§ 3
Übersetzungen bei ausgehenden Ersuchen

§ 4
Maßnahmen der Zentralen Behörde

§ 5
Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration

§ 6
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration

§ 7
Zuständigkeitskonzentration für andere Betreuungssachen

Abschnitt 3
Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen

§ 8
Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Anerkennungsfeststellung und Vollstreckbarerklärung

§ 9
Bindungswirkung der Anerkennungsfeststellung

§ 10
Vollstreckungsklausel

§ 11
Aufhebung oder Änderung von Entscheidungen über die Anerkennungsfeststellung oder Vollstreckbarerklärung

§ 12
Widerspruch im Konsultationsverfahren

§ 13
Bescheinigungen über inländische Schutzmaßnahmen

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Zentrale Behörde

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 3 Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 663/04

... ) oder in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (§§ 69i, 70i FGG), bleiben unberührt. Dies gilt ebenso für die Sonderbestimmungen in registerrechtlichen Verfahren (§§ 142 ff. FGG). In Erbscheinsverfahren ist § 2361

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/04




Problem und Ziel

2 Lösung

2 Alternativen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 6
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 12
Änderung der Kostenordnung

Artikel 13
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 14
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 15
Änderung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 16
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 14

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.