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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Betriebsleiterverordnung"


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Drucksache 307/16

... - Änderungen der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) und



Drucksache 527/11

... zur Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung oder einer Sicherheitsgenehmigung diese dort bestehende Pflicht in Absatz 4 aufgenommen. Auch die übrigen Eisenbahnen müssen ein System einrichten, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, und hierüber Aufzeichnungen führen. Hierbei können sich die Eisenbahnen an den Anforderungen der Sicherheitsrichtlinie orientieren. Eine solche Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Absatz 1 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV).



Drucksache 529/07

... Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung



Drucksache 249/05

... Der bisherige § 5 Abs. 2 EBZugV wurde in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit übernommen. Angaben über das Fahr- und Begleitpersonal sowie die Art und Wartung der Fahrzeuge müssen nicht schon bei der Genehmigung als Eisenbahn vorliegen, da eine Betriebsaufnahme auch später erfolgen kann. Sie müssen jedoch vor Betriebsaufnahme für die Sicherheitsbescheinigung gemacht werden. Angaben zur Qualifikation der sonst für die Sicherheit verantwortlichen Beschäftigten und zur Ausbildung der Beschäftigten liegen auf der Grundlage der Betriebsleiterverordnung vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 269/04

... "(2) Auf Eisenbahnen, die erstmals ab dem einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes nach § 14 Abs. 1 den Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur gewähren müssen, finden die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, die Eisenbahn-Signalordnung 1959 und die Eisenbahnbetriebsleiterverordnung bis zum Erlass einer Regelung nach Satz 3 keine Anwendung. Auf diese Eisenbahnen sind die bisher geltenden jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über die Betriebssicherheit nichtöffentlicher Eisenbahnen weiter anzuwenden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass die Sätze 1 und 2 nicht mehr anzuwenden sind, soweit es für die einheitliche Regelung der Betriebssicherheit aller regelspurigen Eisenbahnen erforderlich ist.



Drucksache 891/04

... Der bisherige § 5 Abs. 2 EBZugV wurde in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit übernommen. Angaben über das Fahr- und Begleitpersonal sowie die Art und Wartung der Fahrzeuge müssen nicht schon bei der Genehmigung als Eisenbahn vorliegen, da eine Betriebsaufnahme auch später erfolgen kann. Sie müssen jedoch vor Betriebsaufnahme für die Sicherheitsbescheinigung gemacht werden. Angaben zur Qualifikation der sonst für die Sicherheit verantwortlichen Beschäftigten und zur Ausbildung der Beschäftigten liegen auf der Grundlage der Betriebsleiterverordnung vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 269/1/04

... In Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c sind in § 34 Abs. 2 Satz 1 nach der Zahl "1959" das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und nach dem Wort "Eisenbahnbetriebsleiterverordnung" die Angabe "sowie § 16 Abs. 1 Nr. 3" einzufügen.



Drucksache 269/04 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c sind in § 34 Abs. 2 Satz 1 nach der Zahl "1959" das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und nach dem Wort "Eisenbahnbetriebsleiterverordnung" die Angabe "sowie § 16 Abs. 1 Nr. 3" einzufügen.



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.