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"Beweis- und Rechtsnachteile"


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Drucksache 396/05

... Die Bestimmung präzisiert die bisherige Regelung in § 20 des noch geltenden Gesetzes. Wegen ihrer besonderen Bedeutung werden zwei Anforderungen an die konkrete Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medienwerke aus der noch geltenden Pflichtstückverordnung (§ 1 Abs. 1) in die Neuregelung übernommen: „vollständiger“ und „einwandfreier“ Zustand. Die Anforderungen an die Beschaffenheit werden im Hinblick auf zu sammelnde Netzpublikationen und elektronische Datenträger um die Erfordernisse nicht befristeter Benutzbarkeit und Eignung zur dauerhaften Archivierung ergänzt. Damit sollen insbesondere Benutzungsfristen, die durch technische Vorkehrungen gesetzt werden und eine spätere Benutzung unmöglich machen, sowie Kopierschutzeinrichtungen und ähnliche Sicherungen, die die zur Archivierung notwendigen Arbeitsschritte vereiteln, für die gesetzlichen Zwecke der Bibliothek ausgeschlossen sein. Die gestellten Anforderungen sind erfüllbar, weil Firmenarchive Grundformen verwahren, um zumindest während der 70-jährigen Schutzfrist Beweis- und Rechtsnachteile zu vermeiden. Die Regelung entspricht dem Auftrag der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. EG (Nr.) L 167 S. 10; insbes. Artikel 5 Abs. 2 Buchst. c, S. 16).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.