[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bezeichnungsrecht"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 544/18

... Als Folgeänderung der Aufhebung der Regelung des § 32b wird in Zukunft als Ordnungswidrigkeit nur noch ein Verstoß gegen die bezeichnungsrechtlichen Bestimmungen des § 32a zu "Classic" angesehen.



Drucksache 246/18 (Beschluss)

... vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit den damit verbundenen bezeichnungsrechtlichen und produktregelnden Konsequenzen (zum Beispiel geschützte geografische Begriffe, Verschnittregelungen), sollte abgewendet werden. Der Alkoholentzug bei Weinen erfolgt mit aufwändigen thermischen Verfahren oder Membranprozessen, bei denen gegebenenfalls auch



Drucksache 246/1/18

... vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit den damit verbundenen bezeichnungsrechtlichen und produktregelnden Konsequenzen (zum Beispiel geschützte geografische Begriffe, Verschnittregelungen), sollte abgewendet werden. Der Alkoholentzug bei Weinen erfolgt mit aufwändigen thermischen Verfahren oder Membranprozessen, bei denen gegebenenfalls auch



Drucksache 528/15

... Der im Zusammenhang mit der Änderung bezeichnungsrechtlicher Regelungen anfallende Aufwand, der vor allem in möglichen Anpassungen der Etikettierung entstehen wird, wird als geringfügig eingeschätzt. Insofern handelt es sich um einen einmaligen Umstellungsaufwand, der der Anwendung der One in, one out - Regelung nicht unterliegt. Umetikettierungen werden zudem dadurch wirksam nahezu ausgeschlossen, dass die betroffenen Produkte noch bis zum 31. Juli 2016 nach bisheriger Rechtslage gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in Verkehr gebracht werden können. Betroffen sind nur wenige Betriebe mit wenigen Produkten.



Drucksache 660/13

... Im Ergebnis ergeben sich durch die vorgesehenen begrifflichen Änderungen keine Änderungen des Erfüllungsaufwandes. Durch die Schaffung neuer bezeichnungsrechtlicher Möglichkeiten und der Ermöglichung der Verwendung der Schaumweinflasche für aromatisierte schaumweinhaltige Getränke, denen Likör mit Goldflittern zugesetzt wird, sowie der Verwendung einer "Schaumwein"-Glasflasche in Bocksbeutelform entsteht lediglich marginaler zusätzlicher Aufwand. Auch durch die Wiedereinführung eines Strafbarkeitstatbestandes entsteht keine Erhöhung des Erfüllungsaufwandes. Durch die Verlängerung der Frist für die Übermittlung von Begleitpapieren wird der Zeitdruck für die betroffenen Unternehmen gemildert, die in jedem Fall zu melden haben.



Drucksache 47/11

... Bei der Reform des EU-Weinbezeichnungsrechts ist die unionsrechtliche Bestimmung über Hinweise auf Auszeichnungen und Medaillen in der Weinkennzeichnung weggefallen. Eine Anpassung der Vorschriften über Auszeichnungen in der



Drucksache 530/07

... " zusammengefasst. Die Voraussetzungen für Angaben über Auszeichnungen werden stärker auf die entsprechenden Bestimmungen des EU-Weinbezeichnungsrechts ausgerichtet.



Drucksache 567/07

... Notwendig ist diese Übergangsregelung, da die Regelung des § 3 das Firmen- und Bezeichnungsrecht auch für bereits bestehende Unternehmen modifiziert. Diese konnten bislang innerhalb der üblichen Grenzen (insbesondere den Grundsätzen der Firmenwahrheit und -klarheit und dem wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot) die Bezeichnung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz – WKBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezeichnungsschutz

§ 4
Unternehmensgegenstand

§ 5
Sitz

§ 6
Mindestkapital

§ 7
Geschäftsleiter

Abschnitt 2
Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen

§ 8
Zulässige Geschäfte

§ 9
Anlagebestimmungen

§ 10
Konzernfreiheit

§ 11
Mindeststückelung

Abschnitt 3
Aufsicht und Anerkennung

§ 12
Aufsicht

§ 13
Verschwiegenheitspflicht

§ 14
Anerkennung

§ 15
Rechnungslegung

§ 16
Anzeigepflichten

§ 17
Aufhebung und Abberufung

§ 18
Erneuter Antrag auf Anerkennung

Abschnitt 4
Steuerliche Regelungen

§ 19
Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

Abschnitt 5
Übergangsvorschriften

§ 20
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Geschäftstätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

2. Steuerliche Vergünstigungen

3. Ausgestaltung der Aufsicht und Anlegerschutz

4. Änderung des UBGG

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen


 
 
 


Drucksache 477/06 (Beschluss)

... - Bezeichnungsrecht und Qualitätspolitik haben mit der Weinmarktreform 1999 die notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmen der Weinwirtschaft geboten, die es weiter zu verfolgen gilt. Es muss sichergestellt bleiben dass das deutsche Qualitätsweinsystem im Rahmen einer geänderten Weinmarktordnung auch weiterhin Bestand haben kann.



Drucksache 477/1/06

... - Bezeichnungsrecht und Qualitätspolitik haben mit der Weinmarktreform 1999 die notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmen der Weinwirtschaft geboten, die es weiter zu verfolgen gilt. Es muss sichergestellt bleiben, dass das deutsche Qualitätsweinsystem im Rahmen einer geänderten Weinmarktordnung auch weiterhin Bestand haben kann.



Drucksache 539/06

... Hinzu kommen bezeichnungsrechtliche Änderungen. Für das Anbaugebiet "



Drucksache 939/1/06

... Für den Bereich des Weines ist weiterhin die Forderung nach einer eigenständigen Weinmarktordnung aufrechtzuerhalten. Anders als bei den meisten anderen Agrarprodukten enthält die EU-Weinmarktordnung [ derzeit Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 ] spezifische Regeln für den Anbau der Reben, das Produktionspotenzial, die Herstellung der Weine, die oenologischen Verfahren, das Bezeichnungsrecht, die Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und den Handel mit Drittländern. Mit vielfältigen Verordnungen der Kommission werden die Durchführungsbestimmungen für den Wein näher konkretisiert und das spezifische gemeinschaftliche Weinrecht ständig fortentwickelt. Diese spezifischen Regeln sind weitestgehend unmittelbar geltendes Recht.



Drucksache 760/05

... es ausgedehnt, wobei zwischen den weinhaltigen Getränken, aromatisierten Weinen, aromatisierten weinhaltigen Getränken und Cocktails und den von der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 erfassten Erzeugnissen im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 unterschieden wird. Die Art und Weise der Kennzeichnung bestimmt sich bei den Erzeugnissen im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 nach den unmittelbar geltenden Vorschriften des Artikels 3 Abs. 1 Unterabs. 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 sowie des Anhangs VII Abschnitt D Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 (Sprache der Angabe). Für die weinhaltigen Getränke, aromatisierten Weine, aromatisierten weinhaltigen Getränke und Cocktails, die nicht im Anwendungsbereich des EU-Weinbezeichnungsrechts liegen, werden im Absatz 3 Nr. 1 und 2 die Art und Weise der Kennzeichnung national geregelt, wobei inhaltlich insbesondere bei der Sprachenregelung der



Drucksache 799/1/04

... /EG bei Erzeugnissen im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 ist nach einer jüngsten Rechtsänderung im EG-Weinbezeichnungsrecht geregelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1991/2004 der Kommission vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse (ABl. EU (Nr.) L 344 S. 9) enthält allerdings keine Übergangsbestimmung. Eine Übergangsregelung hinsichtlich der neuen gemeinschaftsrechtlichen Kennzeichnungsanforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 ist in die vorliegende Verordnung aufzunehmen, um den Wirtschaftsbeteiligten für die Umstellung der Kennzeichnung auch bei Wein, Schaumwein und den anderen Erzeugnissen, die der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unterliegen, eine Übergangszeit einzuräumen.



Drucksache 799/04

... werden bezeichnungsrechtliche Vorschriften über teilweise gegorenen Traubenmost mit den in Deutschland gebräuchlichen Bezeichnungen wie Federweißer oder Bremser aufgenommen. Die Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die zu Lebensmittel-Überempfindlichkeiten führen können, wird für weinhaltige Getränke und aromatisierten Wein zur Umsetzung der Richtlinie



Drucksache 799/04 (Beschluss)

... /EG bei Erzeugnissen im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 ist nach einer jüngsten Rechtsänderung im EG-Weinbezeichnungsrecht geregelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1991/2004 der Kommission vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse (ABl. EU (Nr.) L 344 S. 9) enthält allerdings keine Übergangsbestimmung. Eine Übergangsregelung hinsichtlich der neuen gemeinschaftsrechtlichen Kennzeichnungsanforderungen nach der



Drucksache 76/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.