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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Blindengeldgesetz"


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Drucksache 354/15 (Beschluss)

... ee) Die Abkehr von der Differenzierung der Pflegestufen auf Pflegegrade macht eine Überleitung und Anpassung der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII erforderlich, da auf die Blindenhilfe die Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem SGB XI, auch soweit es sich um Sachleistungen handelt, anzurechnen sind. Die Überleitung muss rechtzeitig zum Inkrafttreten des PSG II vorgenommen werden, da die vorrangigen Landesblindengeldgesetze diese Regelung inhaltsgleich übernommen haben.



Drucksache 139/10

... XII über dessen § 17 Abs. 1 unpfändbar. Geschützt werden insofern lediglich Zulagen nach Landesrecht (so z.B. nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 1997, GVBl. S. 436), soweit die Landesgesetze nicht selbst auf §§ 54, 55 SGB I Bezug nehmen (z.B. Art 7 Abs. 1 Bayerisches Blindengeldgesetz vom 7. April 1995, GVBl. S. 150) oder ausdrücklich die Unpfändbarkeit bestimmen (so § 4 des Niedersächsischen Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde vom 18. Januar 1993, GVBl. S. 25).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 139/10 (Beschluss)

... XII über dessen § 17 Absatz 1 unpfändbar. Geschützt werden insofern lediglich Zulagen nach Landesrecht (so z.B. nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 1997, GVBl. S. 436), soweit die Landesgesetze nicht selbst auf die §§ 54, 55 SGB I Bezug nehmen (z.B. Artikel 7 Absatz 1 des Bayerischen Blindengeldgesetzes vom 7. April 1995, GVBl. S. 150) oder ausdrücklich die Unpfändbarkeit bestimmen (so § 4 des Niedersächsischen Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde vom 18. Januar 1993, GVBl. S. 25).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 40

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 617/1/06

... XII können somit auch Blinde erhalten, die z.B. Apalliker (Komapatienten), mehrfach behinderte Menschen sind, und wo keine bestimmungsgemäße Verwendung mehr gegeben ist. Der hier gegenständliche Personenkreis kann somit nach Ablehnung über die jeweils vorrangigen Landesblindengeldgesetze den Weg über § 72



Drucksache 89/1/06

... XII (vormals § 69a BSHG) der Gewährleistung der notwendigen (häuslichen) Pflege und ist begrenzt auf die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden personenbezogenen Verrichtungen des täglichen Lebens, also etwa auf Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Ausziehen, bei der Körperpflege und beim Essen und Trinken. Der Rahmen der Landesblindengeldgesetze soll demgegenüber vor allem den blindheitsbedingten Mehrbedarf unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgleichen. Damit ist klargestellt, dass es nicht um die Sicherstellung des aus der Blindheit herrührenden Pflegebedarfs, sondern um eine Entschädigung für finanzielle Zusatzbelastungen geht.



Drucksache 617/06 (Beschluss)

... XII klargestellt, dass in entsprechender Anwendung des § 39 SGB XII die Blindenhilfe gekürzt werden kann. Weggefallen ist aber § 67 Abs. 4 letzter Satz SGB XII. Hiermit ist ein bedeutsames Kriterium der Leistungsversagung entfallen. Leistungen nach dem SGB XII können somit auch Blinde erhalten, die z. B. Apalliker (Komapatienten), mehrfach behinderte Menschen sind, und wo keine bestimmungsgemäße Verwendung mehr gegeben ist. Der hier gegenständliche Personenkreis kann somit nach Ablehnung über die jeweils vorrangigen Landesblindengeldgesetze den Weg über § 72 SGB XII wählen um Leistungen zu erhalten. Dies ist nach dem Sinn und Zweck der Blindenhilfe aber gerade nicht gewollt.



Drucksache 89/06 (Beschluss)

... XII (vormals § 69a BSHG) der Gewährleistung der notwendigen (häuslichen) Pflege und ist begrenzt auf die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden personenbezogenen Verrichtungen des täglichen Lebens, also etwa auf Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Ausziehen, bei der Körperpflege und beim Essen und Trinken. Der Rahmen der Landesblindengeldgesetze soll demgegenüber vor allem den blindheitsbedingten Mehrbedarf unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgleichen.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.