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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bodenrahmenrichtlinie"


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Drucksache 279/1/20

... Während in den vergangenen Jahren bezüglich der ersten drei Säulen Fortschritte zu beobachten sind, hat der letzte Punkt trotz mehrfacher Anläufe bis zum Jahr 2013 keine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU gefunden und wurde im Jahr 2014 zurückgezogen. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gebeten, "sich bei der Prüfung der Rücknahme des Vorschlags für eine Bodenrahmenrichtlinie durch die Kommission eindringlich für die Wiederaufnahme der Beratungen zum Richtlinienvorschlag einzusetzen" (vergleiche BR-Drucksache 718/13(B)).



Drucksache 718/13 (Beschluss)

... Es ist zu betonen, dass der Boden einen ebenso hohen Stellenwert wie die Schutzgüter Wasser und Luft hat, also auch gleichrangig behandelt werden muss. Analog zur EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollte mit einer EU-Bodenrahmenrichtlinie eine einheitliche europäische Vorgehensweise zum Schutz des Bodens gesichert werden. Dabei sollte die künftige Bodenschutzpolitik in der EU mit einem allgemeinen Rahmen und gemeinsamen Grundsätzen aufgebaut werden. Da sich die Böden in den einzelnen Regionen Europas unterscheiden, ist das Subsidiaritätsprinzip von großer Bedeutung. Regionale Gegebenheiten sind dementsprechend zu berücksichtigen. Bodenschutzpolitik sollte also vornehmlich auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden, sich aber gleichwohl auf eine EU-Rahmenrichtlinie stützen.

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Drucksache 718/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 718/1/13

... Es ist zu betonen, dass der Boden einen ebenso hohen Stellenwert wie die Schutzgüter Wasser und Luft hat, also auch gleichrangig behandelt werden muss. Analog zur EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollte mit einer EU-Bodenrahmenrichtlinie eine einheitliche europäische Vorgehensweise zum Schutz des Bodens gesichert werden. Dabei sollte die künftige Bodenschutzpolitik in der EU mit einem allgemeinen Rahmen und gemeinsamen Grundsätzen aufgebaut werden. Da sich die Böden in den einzelnen Regionen Europas unterscheiden, ist das Subsidiaritätsprinzip von großer Bedeutung. Regionale Gegebenheiten sind dementsprechend zu berücksichtigen. Bodenschutzpolitik sollte also vornehmlich auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden, sich aber gleichwohl auf eine EU-Rahmenrichtlinie stützen.

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Drucksache 718/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 696/3/06

... 3. Mit dem Vorschlag der Kommission für eine Bodenrahmenrichtlinie würden, ähnlich wie bei den Umweltmedien Luft und Wasser, weite Teile der nationalen Gesetzgebungsbefugnis den EU-Regelungen unterstellt. Das betrifft neben der Altlastensanierung vor allem auch die Vorsorge gegen Bodenverschlechterungen und die Risikovermeidung und -minderung sowie die Wiederherstellung von Bodenfunktionen bei der Verschlechterung der Bodenqualität durch Erosion, Verlust organischer Substanz, Bodenverdichtung, Versalzung und Erdrutsche. Damit würde die EU in weiten Teilen den Rechtsrahmen für die wesentlichen Risiken der Bodennutzung in Deutschland etwa in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Industrie, Bauwesen, Verkehr und Tourismus regeln. Diese Übertragung von Befugnissen wird abgelehnt, weil Bodenschutz im Gegensatz zur Luftreinhaltung und dem Gewässerschutz in erster Linie eine lokale und regionale Angelegenheit ist und daher die EU-Bodenrahmenrichtlinie nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Stattdessen können notwendige Maßnahmen auf EU-Ebene im Rahmen einer Bodenschutzstrategie, mit der der Bodenschutz in andere Politik- und Rechtsbereiche besser integriert wird, in ausreichendem Umfang getroffen werden.

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Drucksache 696/3/06




Zur Vorlage insgesamt und zu einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 696/2/06

... Der Bundesrat stellt fest, dass das Verhältnis von Bodenrahmenrichtlinie und Umwelthaftungsrichtlinie durch die Regelung in Artikel 23 nicht hinreichend geklärt wird.

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Drucksache 696/2/06




1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz Bodenschutz EU-weit zu stärken.

2. Der Bundesrat sieht in den folgenden Einzelpunkten dringend notwendigen Verbesserungsbedarf:

a. Zu Artikel 1 und 2:

b. Zu Artikel 3:

c. Zu Artikel 4:

d. Zu Artikel 5:

e. Zu Artikel 5:

f. Zu Artikel 6 und 7:

g. Zu Kapitel III:

h. Zu Artikel 10, 11 und 14:

i. Zu Artikel 11:

j. Zu Artikel 11:

k. Zu Artikel 11:

l. Zu Artikel 12:

m. Zu Artikel 13:

n. Zu Artikel 13:

o. Zu Artikel 13:

p. Zu Artikel 13 und 14:

q. Zu Artikel 14:

r. Zu Artikel 14:

s. Zu Artikel 14:

t. Zu Artikel 16:

u. Zu Artikel 18:

v. Zu Artikel 19:

w. Zu Artikel 23:

x. Zu Anhang II:

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.