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"Bundes-Verfassungsgesetz"


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Drucksache 841/09

... Auch in einigen nationalen Systemen wird ein Drittel häufig als Schwellenwert vorgegeben. So heißt es im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz, dass Bürgerinitiativen von 100 000 Stimmberechtigten oder von einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder unterstützt werden müssen, das sind ein Drittel der neun österreichischen Bundesländer. Außerhalb der EU entspricht der in der Schweiz geltende Schwellenwert für die erforderliche Zahl der Kantone für ein Volksbegehren ebenfalls in etwa einem Drittel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/09




Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative

I. Einleitung

II. Gegenstand der Konsultation

1. Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürger kommen müssen

4 Fragen:

2. Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

4 Fragen:

3. Kriterien für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

4 Fragen:

4. Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

4 Fragen:

5. Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

4 Fragen:

6. Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

4 Fragen:

7. Anmeldung geplanter Initiativen

4 Fragen:

8. Anforderungen an Organisatoren – Transparenz und Finanzierung

4 Fragen:

9. Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

4 Frage:

10. Initiativen zu ein und demselben Thema

4 Fragen:

III. Wie können Sie antworten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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