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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesanwältin"


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Drucksache 515/20

... ich beabsichtige, Herrn Bundespräsidenten die Ernennung der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Dr. Jörn Hauschild, Dr. Lars Otte, Stefan Schmandt und Bodo Vogler sowie der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Karin Spillecke zu Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof bzw. zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.



Drucksache 489/18

Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof



Drucksache 288/18 (Beschluss)

... Anke H a d a m i t z k y zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof sowie der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof



Drucksache 489/18 (Beschluss)

Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof



Drucksache 502/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2016 beschlossen, dem Vorschlag für die Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Heike B e c k e r - K l e i n zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof und des Oberstaatsanwalts beim Bundesgerichtshof Dr. Andreas H o r n i c k zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof gemäß § 149



Drucksache 502/17

... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Heike Becker-Klein und des Oberstaatsanwalts beim Bundesgerichtshof Dr. Andreas Hornick zur Bundesanwältin/zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen. Die Bundesregierung hat der beabsichtigten Ernennung zugestimmt.



Drucksache 267/16

... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Cornelia Zacharias zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof sowie der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Christian Monka und Dr. Ullrich Schultheis zu Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.



Drucksache 267/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, dem Vorschlag für die Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Cornelia Z a c h a r i a s zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof und der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Christian M o n k a und Dr. Ullrich S c h u l t h e i s zu Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof gemäß § 149



Drucksache 246/15

Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof



Drucksache 246/15 (Beschluss)

Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof



Drucksache 139/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, dem Vorschlag für die Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Silke Ritzert zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof und der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Frank Wallenta und Christian Ritscher zu Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof gemäß § 149 GVG zuzustimmen.



Drucksache 254/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, dem Vorschlag für die Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Annette Böringer zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof und der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Dr. Gerd Kaiser und Dr. Matthias K r a u ß zu Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof gemäß § 149 GVG zuzustimmen.



Drucksache 136/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, dem Vorschlag zur Ernennung der Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Frauke-Katrin S c h e u t e n zur Bundesanwältin und der Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Dr. Georg B a u e r und Dr. Ralf Wehowsky zu Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof gemäß § 149 GVG zuzustimmen.



Drucksache 6/09

... Mit der Neuordnung des Disziplinarverfahrens gegen Notarinnen und Notare wird auf ein selbständiges Untersuchungsverfahren verzichtet. Daher entfällt die Regelung in § 96 Satz 4 BNotO. Auch fällt die Funktion der Bundesdisziplinaranwältin oder des Bundesdisziplinaranwalts, die oder der die Aufgabe hat, die einheitliche Ausübung der Disziplinargewalt zu sichern und das Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen, ersatzlos weg. Die Befugnisse der Bundesdisziplinaranwältin oder des Bundesdisziplinaranwalts im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden bislang von der Generalbundesanwältin oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wahrgenommen, § 109 Satz 2 BNotO. Die Änderungen führen zu einer Beschleunigung des Disziplinarverfahrens, ohne dass die Rechte des oder der Betroffenen beschnitten werden.



Drucksache 32/09

... Wird die Passbehörde von dem Bundesamt für Verfassungsschutz, den Landesbehörden für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundeskriminalamt oder dem Generalbundesanwalt oder der Generalbundesanwältin um die Übermittlung von Daten ersucht, so hat die ersuchende Behörde den Familiennamen, die Vornamen und die Anschrift des Betroffenen unter Hinweis auf den Anlass der Übermittlung aufzuzeichnen.



Drucksache 550/1/08

... Wird die Personalausweisbehörde von den Dienststellen der Polizei, den Staatsanwaltschaften, den Gerichten, den Justizvollzugsbehörden, den Landesbehörden für Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundeskriminalamt, dem Generalbundesanwalt oder der Generalbundesanwältin um Übermittlung von Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit dieser Behörden liegenden Aufgaben ersucht, so hat ausschließlich die ersuchende Behörde den Familiennamen, die Vornamen und die Anschrift des Betroffenen unter Hinweis auf den Anlass der Übermittlung aufzuzeichnen.



Drucksache 550/08 (Beschluss)

... Wird die Personalausweisbehörde von den Dienststellen der Polizei, den Staatsanwaltschaften, den Gerichten, den Justizvollzugsbehörden, den Landesbehörden für Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundeskriminalamt, dem Generalbundesanwalt oder der Generalbundesanwältin um Übermittlung von Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit dieser Behörden liegenden Aufgaben ersucht, so hat ausschließlich die ersuchende Behörde den Familiennamen, die Vornamen und die Anschrift des Betroffenen unter Hinweis auf den Anlass der Übermittlung aufzuzeichnen.



Drucksache 720/07A

... 5. die Generalbundesanwältin oder den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof,



Drucksache 266/06

... Vorschlag der Bundesministerin der Justiz für die Ernennung der Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof



Drucksache 266/06 (Beschluss)

Vorschlag der Bundesministerin der Justiz für die Ernennung der Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof



Drucksache 615/05

... 5. die Generalbundesanwältin oder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof,



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