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"Bundesbankreihe"


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Drucksache 447/13

... Buchstabe b fügt einen neuen Absatz 7 an. Die Vorschrift bestimmt die Verzinsung des Eigenkapitalanteils, der die kalkulatorisch als zulässig angesehene Quote von 40 Prozent übersteigt. Die Regelung schafft eine eindeutige Grundlage für die Ermittlung der Verzinsung des die zulässige Quote übersteigenden Eigenkapitals (EK II) . Dazu werden drei Nominalzinsreihen festgelegt, deren Auswahl den Besonderheiten des Netzgeschäfts Rechnung tragen, das sich durch seine Langfristigkeit und seinen hohen Anteil an Anlagevermögen auszeichnet. Zudem wird durch die Regelung ein Risikozuschlag bei der Verzinsung berücksichtigt. Die Berücksichtigung des Risikozuschlags erfolgt durch die anteilige Heranziehung der Bundesbankreihe "Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten - Anleihen von Unternehmen (Nicht-MFIs)". Da es sich beim Netzbetrieb um natürliche Monopole handelt, deren effiziente Kosten über die Netzentgelte refinanziert werden, ist davon auszugehen, dass sich das unternehmerische Risiko von Netzbetreibern vom unternehmerischen Risiko vollständig im Wettbewerb stehender Unternehmen deutlich unterscheidet. Vor diesem Hintergrund wird das unternehmerische Risiko des Netzbetriebs durch die Mittlung der Unternehmensanleihenreihe mit zwei eher risikolosen Reihe angemessen abgebildet. Anders als ein festgeschriebener pauschaler Zinssatz und Risikozuschlag gewährleistet die Regelung eine fortlaufende Anpassung des anzuwendenden Zinssatzes an die aktuelle Entwicklung an den Märkten. Sie gewährleistet also, dass die als natürliche Monopole strukturierten Netzbetreiber mit im Wettbewerb stehenden Unternehmen vergleichbar behandelt werden. Auch bei solchen Unternehmen verändert sich der Zinssatz bzw. der zu zahlende Risikozuschlag je nach Entwicklung an den Märkten. Satz 3 gewährleistet, dass bei der Ermittlung der Verzinsung keine weiteren Zuschläge, z.B. für fiktive Emissionskosten, berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.