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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesrats-Stellungnahmen"


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Drucksache 275/1/08

... Mit der Einigung zum Begriff des EU-Vorhabens wurde klargestellt, dass die Informations- und Mitwirkungsrechte der Länder sich nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränken, sondern sich auch auf Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme, Mitteilungen und Empfehlungen erstrecken. Der vereinbarte Konfliktlösungsmechanismus für die Fälle, in denen strittig ist, ob durch ein EU-Vorhaben im Schwerpunkt Länderkompetenzen betroffen und somit Bundesrats-Stellungnahmen von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen sind, wird dazu beitragen, eine übereinstimmende Haltung zu erzielen. In den Bereichen, in denen die Länder das (mit der Föderalismusreform neu geschaffene) Recht der Abweichungsgesetzgebung haben, ist eine übereinstimmende Haltung anzustreben. Schließlich wurde eine stärkere Einbindung der Länder in Beitrittsverhandlungen erreicht. Die Bundesregierung informiert den Bundesrat künftig über einen beabsichtigten Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und unterrichtet über ihre Willensbildung. Außerdem informiert die Bundesregierung auf Verlangen den EU-Ausschuss des Bundesrates über die Entwicklung von Beitrittsverhandlungen.



Drucksache 275/08 (Beschluss)

... Mit der Einigung zum Begriff des EU-Vorhabens wurde klargestellt, dass die Informations- und Mitwirkungsrechte der Länder sich nicht auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente der EU beschränken, sondern sich auch auf Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme, Mitteilungen und Empfehlungen erstrecken. Der vereinbarte Konfliktlösungsmechanismus für die Fälle, in denen strittig ist, ob durch ein EU-Vorhaben im Schwerpunkt Länderkompetenzen betroffen und somit Bundesrats-Stellungnahmen von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen sind, wird dazu beitragen, eine übereinstimmende Haltung zu erzielen. In den Bereichen, in denen die Länder das (mit der Föderalismusreform neu geschaffene) Recht der Abweichungsgesetzgebung haben, ist eine übereinstimmende Haltung anzustreben. Schließlich wurde eine stärkere Einbindung der Länder in Beitrittsverhandlungen erreicht. Die Bundesregierung informiert den Bundesrat künftig über einen beabsichtigten Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und unterrichtet über ihre Willensbildung. Außerdem informiert die Bundesregierung auf Verlangen den Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates über die Entwicklung von Beitrittsverhandlungen.



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